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Optionsbuchung bindend für Reisebüro?

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  • simonec19578S Offline
    simonec19578S Offline
    simonec19578
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,

    wir haben bei einem Onlinereisebüro eine Anfrage für eine  Kreuzfahrt mit 19 Nächten  gemacht. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass die gewünschte Kabine zu einem Preis von 998 Euro verfügbar sei und es wurde eine Optionsbuchung angeboten, die uns dann auch schriftlich bestätigt wurde. In der Mail stand allerdings nur: "wie telefonisch besprochen bestätigen wir Ihnen eine Optionsbuchung für die gewünschte Kreuzfahrt", die Route wurde nicht nochmal angegeben.

    Vor Ende der Optionsfrist haben wir dann Bescheid gesagt, dass wir fest buchen wollen und es kam eine Reiseanmeldung, die wir unterschreiben sollten. Dort ging es aber um die gleiche Kreuzfahrt, aber nur 16 Tage lang und dementsprechend mit anderem Zielhafen. Diese wollten wir nicht und dann stellte sich raus, dass für unsere angefragte Route jetzt nur noch teure Kabinen für 2200 Euro verfügbar sind. Die Mitarbeiterin entschuldigte sich, dass sie nicht  richtig gelesen habe und damit war es für sie erledigt. Wir sind der Meinung, dass es nicht unser fehler ist und bestehen auf der uns optionierten Kabine für 998 Euro. Wir haben auch noch die Mail, die belegt, dass wir die 19-tägige route angefragt haben.

    Wer ist im Recht???

    Vielen lieben Dank,
    Simone

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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ganz ehrlich, mit dieser Wischi-Waschi-Bestätigung der Optionsbuchung werdet ihr keine Chance haben. 
      Wie wollt ihr denn beweisen, dass Euch EUR 998,- für genau diese 19-Tage-Route genannt worden waren und genau diese Reise optioniert war?

      Scheint einfach s...dumm gelaufen zu sein ... vergesst es und sucht Euch ein anderes Reisebüro und eine andere kreuzfahrt ....

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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      • Gabi2001G Offline
        Gabi2001G Offline
        Gabi2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        Recht haben und Recht bekommen, das sind zweierlei Schuhe in Deutschland, oder vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

        Ich würde ebenfalls die Geschichte zu den Akten legen, die Beweislage ist zu dünn um auf irgendwas zu spekulieren.

        Es gibt gerade bei Kreuzfahrten täglich super Angebote, auf ein neues und viel Glück.

        Grüßle
        Gabi 2001 ( Franz )

        man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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        • simonec19578S Offline
          simonec19578S Offline
          simonec19578
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ihr macht mir ja nicht viel Hoffnung...

          Aber wie ist es denn rechtlich bei einer Optionsbuchung (mal abgesehen davon, dass diese hier nicht optimal bestätigt wurde), ist das Reisebüro bis zum angegebenen Termin daran gebunden oder kann es davon zurücktreten?

          Weiß das jemand?

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • panguitchP Offline
            panguitchP Offline
            panguitch
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vorab: ich bin nicht in der Lage juristische Infos zu geben.

            Aber bisher waren bei mir Optionsbuchungen bei Kreuzfahrten immer so, dass in der Bestätigung alles exakt aufgeführt wurde, einschl. Kabinennummer. Die Optionsfrist hatte ich bisher 3 Tage (bei Kreuzfahren), Pauschalreisen 1 - 3 Tagen. Mehr nicht. Das wird auch vom Veranstalter vorgegeben. Ich denke, es macht Sinn das abzuhaken und unter Erfahrung zu verbuchen.

            Schöne Reise!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ein Reisevertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Reiseveranstalter (in diesem Fall die Reederei) zustande. Ich kenne z.B. Optionsbestätigungen von RCCL und NCL, die, wie panguitch ebenfalls schrieb, bereits wie eine Bestätigung aussehen und die man dann  innerhalb einer bestimmten Frist (manchmal ist es sogar 1 Woche) genauso fest machen kann. Und da ist der Reiseveranstalter/Reederei dann auch dran gebunden.

              Ein Reisebüro ist ja nur ein Vermittler. Es kann also gar nicht gezwungen werden, Dir eine Reise zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

              Wenn es Dich nachweislich (!!!) falsch beraten oder sonstige Fehler gemacht hat, könnte man höchstens über Schadenersatz nachdenken (z.b. ihr bucht die teurere KF und zahlt an die Reederei den entsprechenden Preis; die Differenz, die ihr ja als Schaden habt, klagt ihr beim Reisebüro ein). Aber wie schon gesagt,  bei DER Beweislage keine Chance ...

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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