Baulärm ist mir vor Abreise schon bekannt, was könnte man machen?
-
Hallo,
ich habe wohl ein kleines, wie ich glaube das Reiserecht berührendes Problem.
Ich frage daher vorab schon mal an, was zu tun wäre, da ich nun in ca. 10 Tagen
die Reise vollständig bezahlen muss und ich keine Fehler schon vorab machen
möchte.Zu dem Hergang:
Direkt über einen renomierten RV wurde eine 3wöchige Pauschalreise nach Bali
gebucht. (Kein X-ler)
Danach kam sofort korrekte Bestätigung. Alles o.k.Nun habe ich in einem Forum am 23.7. gelesen, dass es in diesem Hotel zu
Baulärm kommen soll, da dort auf dem Nachbargrundstück ein neues Hotel
gebaut werden würde, wo die Bauarbeiten bereits begonnen haben und diese bis
Ende April andauern sollen. Der Poster wurde von seinem RV hierüber
benachrichtigt und es wurde sich dafür im Vorfeld entschuldigt.Daraufhin habe ich gleich am 23. eine Infomail hierüber an meinen RV gesendet,
in der ich nachfragte, was man denn nun machen könnte, mal einen Tag Zeit
gegeben und dann telefonisch nachgefragt.Die Mail sei nicht angekommen. Gut, passiert manchmal. Daraufhin nochmals die
Mail geschickt am 24. und ein Empfangsschreiben erhalten.Da ich nun keinerlei Reaktion auf die Email bekam, habe ich am 27. nochmals
angerufen, da ich dem RV etwas Zeit geben wollte, die Angelegenheit zu überprüfen.Ich habe dann telefonisch die Info bekommen, so habe ich es zumindestens verstanden, dass der RV die Info hätte, dass auf der Südseite des Hotels der dort vorhandene Golfplatz gerichtet und kein Hotel gebaut werden würde. Eine Lärmbelästigung sei nicht bekannt.
Ich hatte daraufhin vorgeschlagen, um aufgrund dieser Aussage sicher zu gehen, uns
ein Zimmer auf der Nordseite zu reservieren. Dies wurde dann auch unverbindlich
zugesagt. (Ich hatte die Info, dass es auf der Nordseite und am Strand zu keinem Lärm
kommt, weil weiter weg, diese Info war aber nicht vom RV).O.K. so weit so gut.
Am 28. habe ich dann den Hotelier selber angeschrieben, um darum zu bitten, dass
uns auch wirklich ein Zimmer auf der Nordseite gegeben wird.Dieser informierte mich dann darüber,
-
dass in unserer Zimmerkategorie nur die Südseite ginge, er uns aber gerne in der
Innenseite dort unterbringen wird. -
dass es auf der Südseite „ein wenig Lärm“ geben wird, da dort ein Hotel gebaut wird.
Tja, was ein wenig Lärm heißt ist glaube ich Auslegungssachen.
Ich finde den Hotelier sehr korrekt, möchte ich dazu anmerken. Er hatte auch sofort reagiert.
Supi. Ich daraufhin am 28. wieder den RV angerufen und um Lösungsmöglichkeiten
gebeten.Wieder: Uns ist derlei nicht bekannt, bitte Korrespondenz zuleiten.
O.k. habe ich soweit gemacht und nochmals schriftlich um Lösungsmöglichkeiten
und um schriftliche Eingangsbestätigung gebeten.Bis jetzt habe ich keine Eingangsbestätigung bekommen.
Um jetzt da nicht vorab einen Wurm reinzubringen, da mir ja beweisbar die Umstände
vor Ort bekannt sind, meine Fragen:-
Was mache ich, wenn mir der RV keine Lösungsmöglichkeiten, wie z.B. kostenloseStornierung oder kostenlose Umbuchung anbietet und sich darauf beruft: kein oder nur geringfügiger Lärm?
-
Habe ich denn überhaupt ein Recht auf so etwas?
-
Was könnte man tun, wenn sich RV gar nicht äußert. Ich hätte jetzt gerne auch maletwas Schriftliches, da wenn ich immer telefonisch nachhaken muss, das ja nicht
wirklich zählt. Wie könnte ich das anstellen? -
Habe ich aufgrund meines Vorwissens über die Sachlage überhaupt dann noch
vor Ort eine Möglichkeit zu reklamieren, falls der Baulärm so erheblich sein sollte,
dass dies einen Reisemangel darstellt?
Es ist ein Aufenthalt von immerhin 3 Wochen in einem 5 Sterne Hotel und hat auch daher
einen dementsprechenden Preis. Ich glaube, es ist verständlich, dass man die Sache dann
auch ohne Lärmbelästigung haben möchte.Die Stornokosten wären da auch hoch, sollte man zu keiner Einigung kommen, falls ich mich dazu entschließen würde.
Mir ist bekannt, dass jemand von einem anderen RV in derselben Reisezeit in demselben
Hotel angeboten wurde und zwar von sich aus, ohne das er dem RV die Umstände selbst nachweisen musste: kostenlose Stornierung, kostenlose Umbuchung auf einige gleichwertige Hotels zum gleichen Preis und ein Hotel mit geringem Aufpreis.Ein Lob an diesen RV.
Habt ihr einen Rat für mich? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Ich bedanke mich für´s lesen.
Grüße, Petra
-
-
Hallo Petra!
Deine Sorgen kann ich nachvollziehen - wer möchte schon seinen Urlaub mit einer benachbarten Baustelle verbringen.
Da du kein Reisebüro hast (soviel schon wieder zum angeblichen "Vorteil" online-buchen), das deine Interessen vertritt, scheint dich dein "renommierter" RV nicht ernst zu nehmen. Telefonate und auch emails sind rechtlich nicht verbindlich und bewirken - wie in deinem Fall - nichts!
Was willst du erreichen? Umbuchung in ein anderes Hotel? Upgrade in ein ruhiges, nicht vom Baulärm betroffenes Zimmer? Denk drüber nach und:
Deine entsprechende Forderung stellst du - wenn du absolut sicher sein willst:
- **schriftlich,**am bestenper Einschreiben an deinen RV: ... Mit Hinweis auf bislang erfolglose Korrespondenz..... verlangst du kostenfreien Storno oder Umbuchung/Upgrade (s.o.), da dir das gebuchte Hotel Baulärm "garantiert" hat.
Weiterhin behältst du dir schon in diesem Schreiben vor, falls "deine Forderung" nicht KOSTENFREI möglich ist - bei entsrechender Beeinträchtigung am Urlaubsort bei der Reiseleitung den Reisemangel "Baulärm" und - das passt dann wg. der Vorgeschichte - "bewusste Irreführung" zu reklamieren. Schadensersatz zu fordern.
Das sind jetzt harte Schlagworte - ich würde mir die gesamte bisherige Korrespondenz mit dem RV ausdrucken und mitnehmen. Und dann vor Ort schauen, was Sache ist. Ist es wirklich so schlimm mit dem Baulärm? Na dann bitte Abhilfe, zügig, Frist vorgegeben, ohne Zusatzkosten natürlich. Hallo??? Für mich wäre genau das die Situation für ein kostenfreies Upgrade!
Viel Erfolg!
LG
Dagmar