plötzlicher hotelwechsel nach einer woche
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Was mir so durch den Kopf ging,
das ist ja man könnte sagen,wie ein Hinauswurf..
ob dies ein Hotelier so einfach kann?
selbst wenn man bezahlt hat und schon dort wohnt.
Hoffen wir mal, dass das nicht Schule macht.
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@Heimchenfänger: dein Mann ist ja ein richtiges "sympathisches" Kerlchen
Wenn er immer so reagiert...Abgesehen davon wäre dann Mann dann auch nicht mehr mit Dir im "eroberten" Hotel, sondern würde wegen Körperverletzung im nächsten Knast sitzen. Je nach Urlaubsland eine tolle Alternative zum umgebuchten Hotel... -
Also, ich bin regelrecht schockiert darüber, dass man nach einer Woche Hotelaufenthalt so einfach "rausgeschmissen" werden kann.
Weder habe ich solches erlebt noch jemals gehört.
Auch ich würde zwar freundlich, doch sehr bestimmt auf meinen Hotel-Voucher verweisen und auf Einhaltung des Vertrages bestehen.
Vielleicht sogar, wenn der Reiseleiter auch noch versagt, die Polizei einschalten, was jedoch nur sehr schwer sein dürfte, alleine schon wegen der Sprachschwierigkeiten. Weiterhin es sich ja nicht um ein Strafdelikt handeln würde, oder?
Einfach nur dableiben. Obwohl man dann wohl das "schwarze Schaf" im Hotel sein dürfte, mit evtl. mehreren Nachteilen. -
Natürlich genießt der Hotelier hier erstmal das Hausrecht. Wir kennen die Hintergründe nicht.
Es soll keine Spekulation sein, nur ein Beispiel: Wenn ein RV Zimmer angemietet hat und diese nicht bezahlt hat, ist der Hotelier natürlich im Recht, die Zimmer einem zahlenden Gast zu geben.
Natürlich hat der TO bezahlt, aber ja nicht ans Hotel. Auch ich wäre stinksauer, aber letztlich kann er das ausschließlich mit seinem RV klären.
Unabhängig davon ob man versucht im Hotel zu bleiben (wie auch immer) und das aussitzen will... ich denke nicht, dass man dort noch Spaß hätte!
Also ist Umziehen (unter Vorbehalt) das Einzige, was man machen kann. Aber zu Hause würd ich dann doch alles versuchen um meinem Ärger Luft zu machen.
Ich wünsche euch trotzdem noch ein paar super schöne Tage! -
Tja, auf die Idee, dass der RV das gebuchte Zimmer an den Hotelier gar nicht bezahlt hat, muss man erst kommen.
An so etwas hätte ich niemals gedacht. Aber es ist wohl alles möglich???
Ist das bei einem, na sagen wir einmal "normal renommierten RV" schon einmal vorgekommen? -
Es wurde der Veranstalter ja genannt ,
in wieweit renomeniert? weiss ich auch nicht..
und auch, wurde wohl von diesem auch das Hotel bezahlt,
da sie ja schon einige Tage dort verbrachten.
tripplexXx nannte das Beispiel ..es könnte sein..
sowas kommt sicher vor,aber das hier ist eine neue Sachlage,
und schon ein starkes Stück..
Vor allem mit dem Hintergrund in ein Hotel zu ziehen müssen, in das ich nicht möchte!!
Bin mal sehr gespannt, wie es ausgeht....
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Nur mal so ...
Der Vertragsnehmer genießt selbstverständlich das Recht, die gebuchte Leistung vollumfänglich zu erhalten und könnte jederzeit auf Erfüllung bestehen.
Ein "Hausrecht" ermächtigt den Hotelier keinesfalls zum Rauswurf zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil!?
(Glasklar Vertragsbruch!)
:?
"Möglich" wird eine solche Maßnahme erst durch ein neues Angebot, das der Vertragspartner prüfen und auch ablehnen kann - hiermit wahrt er alle Rechte, die ihm vertraglich zustehen.
Kurz: Niemand darf non volens aus seinem gebuchten Hotel entfernt werden mit der Berufung auf das "Hausrecht" - völlig bizarre Vorstellung!!??

Edit: dabei spielt das "Renommee" eines RV nicht die mindeste Rolle!?
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vS: beim Reiserecht magst du Recht haben - bei Hausrecht nur bedingt...
MEIN HOTEL - und nur ICH bestimme, wer in meinem Haus wohnt. Ich habe einen Vertrag mit einem RV und den erfülle ich, wenn auch er sich daran hält.
Das von mir beschriebene Szenario war ein Beispiel, ich hab nirgends behauptet, dass dieser Fall hier vorliegt.
Sollte der RV seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, bin ich bedrechtigt, den Vertrag als gekündigt anzusehen.
Klar - doof für den Kunden und die Vorstellung ist in der Tat bizarr, aber doch auch schon vorgekommen UND auch absolut rechtens für den Hotelier...
Amen
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@triplexXx
In diesem Fall hier spielt das Hausrecht überhaupt keine Rolle, der T.O. hätte vollkommen zu recht auf die vertraglich zugesicherte Leistung bestehen können.
Er hatte sich nichts vorzuwerfen, was das Hausrecht über seine Ansprüche geordnet hätte. -
Jetzt mal ganz logisch gedacht:
Welches Ersatzhotel hätte denn die ausquartierten Gäste aufgenommen, wenn die Rechnung nicht bezahlt gewesen wäre?? Fall scheidet also aus.Es ist anzunehmen, dass hier planmäßige Überbuchung betrieben wird.
Hotel A wird gut gebucht. Hotel B (vielleicht gleiche Kette) läuft nicht so gut.
Den Rest kann man sich denken.Ich als Gast würde da nur mitspielen, wenn das Ersatzhotel wirkliche Vorteile gegenüber dem erstgebuchten hätte.

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Und selbst wenn das Ersatzhotel Vorteile hätte, würde ich nicht umziehen wollen, all die weil ich keine Lust habe im Urlaub umzuziehen. Bin immer froh, wenn die Koffer ausgeräumt und einigermaßen die Garderobe gut eingeräumt ist.
Auch wenn mir dafür ein halber, oder auch ganzer Tag als Entschädigung gutgeschrieben werden würde.
Im Urlaub möchte ich keinen Stress dieser Art. -
@barpi
Man muss ja nicht gleich Mutwillen annehmen, auch wenn die Idee nicht von der Hand zu weisen ist.

Hat der Urlauber das neue Angebot angenommen, ist er jedenfalls nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern (was t.o. als sein Vorhaben genannt hat).
Hingegen kann er Abweichungen von der gebuchten Leistung nach unten nach der Reise monieren und eine Reisepreisminderung fordern. Auch kann er bei Nichtgefallen auf einer sofortigen Abreise auf Kosten des Vertragspartners (RV) bestehen.
Wie schon geschrieben steht ihm zudem für den Tag des Umzuges eine Erstattung zu - üblicherweise mindestens ein Tagessatz des Reisepreises.Verantwortlich für Überbuchungen ist in den allermeisten Fällen das Hotel, nicht der Veranstalter.
Kritisch zu betrachten ist aus meiner Sicht die Methode des Veranstalters, wenn sich das Ganze wie geschildert zugetragen hat. Die Ansage "Wir sind überbucht, SIE MÜSSEN umziehen" ist sicher nicht sehr dienstleistungsorientiert ... und das Handling vertraglicher Änderung vor Ort ist nun mal Sache des Vertragspartners Veranstalter und nicht die des Hoteliers.
Insofern ist eine Diskussion über das "Hausrecht" wahrlich nicht sehr naheliegend.
:? -
so, möchte mich mal zurück melden

klar haben und mussten wir das ersatzhotel annehmen wenn wir nicht nach einer woche heim fliegen wollten.
zurück in deutschland habe ich zuerst mit meinen reiseleiter kontakt aufgenommen. er bestätigte meinen verdacht, dass er so etwas in 20 jahren noch nicht erlebt hat auch seine frau noch nicht , die ebenfalls ein reisebüro hat.
nun zum veranstallter.
wir haben heute eine antwort erhalten.
hier entschuldigte man sich für den vorfall und schickte einen verrechnungsscheck über 200,- € mit , was 10 des reisepreises entspricht.
was nun
annehmen oder weiter streiten. 
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Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@sealord
da muss ich dir recht geben, dass möchten wir auch nicht und meine frau war auch echt auf streit aus. aber auch das hat keinen sinn. ich geh auch das ganze jahr arbeiten und möchte meinen urlaub nur geniessen und kann auf stress gerne verzichten.
das kurzfristige ging aber auch mir auf den zeiger und das brauchte selbst mich hoch , wo ich sonst der ruhigere typ bin. -
@apolo
Danke.. für die Rückmeldung..
Ich hoffe Ihr wart wenigstens zufrieden in Eurem Ersatzhotel?
L.G.
