Reiserücktrittversicherung
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@umse
ich hoffe, dass es nicht wirklich was schlimmes ist, mit deinem mann?
ich wünsche ihm von herzen gute besserung.
das mit dem urlaub ist natürlich erstmal ärgerlich. aber gesundheit geht eben vor.
besser vor dem urlaub, als wenn ihm sowas während des urlaubs am anderen ende der welt passiert.
deine frage läßt sich so einfach nicht beantworten.
es kommt drauf an, welche versicherungssumme du in deiner dauerpolice gewählt hast.
wie hoch war die summe der eigentlichen reise und wie viel davon hast du versichert.
es kommt auch drauf an, welchen tarif du gewählt hast. beim adac gibt es welche mit und ohne selbstbeteiligung.
wenn du einen tarif mit sb hast, wird dir diese von der erstattungsfähigen summe (also in der regel die stornosumme, sofern ein versicherter grund vorliegt. und der liegt meines erachtens in deinem fall vor) abgezogen. das sind 20%, mindestens aber 25 eur pro person.
p.s. ich habe auch eine solche dauerpolice beim adac. auch, wenn ich dieses produkt selbst nicht verkaufe und dort auch keinen haustarif bekomme, hielt ich es seinerzeit für das beste produkt. und leider mußte ich die versicherung auch schon in anspruch nehmen. die abwicklung ging wirklich reibungslos und schnell. -
Danke, für die Genesungswünsche, er kann es brauchen.
Den Notfall bzw. die Krankengeschichte kann ich hier nicht niederschreiben, es würde den Rahmen sprengen., aber er wird wieder auf die Beine kommen. Aber immer mit der Angst im Nacken, dass es sich es wiederholt.
Sah dies genauso wie Du, als wir vor Jahren beim ADAC die Reiserücktritt abgeschlossen haben. Habe vor 2 Jahren sogar noch die Reiseabbruchvers. dazu genommen.
Die 20% SB habe ich auch drin, Versicherungssumme ist auch nicht überschritten. also komme ich noch einigermaßen gut aus der Geschichte raus.Haben mal die Reisekrankenvers. in Anspruch nehmen müssen, da ging alles auch recht reibungslos und schnell über die Bühne,.
Hoffe, dass es dann hier auch so prima abläuft.Wünsche Dir ein schönes Wochenende!
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Mir ging es hauptsächlich darum, dass beim Abschluss einer Reisebuchung eine Reiserücktrittversicherung mit angeklickt werden konnte, was wir auch getan haben.
Bei der (leider verspäteten) näheren Prüfung diese RR waren wir nicht ganz zufrieden, da SB.
Jetzt wollten wir innerhalb der 14tägigen Frist von diesem Vertrag zurücktreten und eine andere RR-Versicherung abschliessen. Das sollte doch möglich sein, wenn alle fristen beachtet werden: also 14 Tage Rücktritt und die neue Versicherung mind. 30 Tage vorher.
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@abholl, jetzt habe ich noch einmal nachgesehen, es gibt zwar das 14-tägige Widerrufsrecht, aber ganz unten steht dann, das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 1 Monat.
Da muss ich mich echt fragen, es sind doch zu 99 % Prozent Pauschalreisen mit einer kürzeren Laufzeit.
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Die Reise selbst dauert meist weniger als vier Wochen, aber beim Reiserücktritt ist ja nicht die Reisezeit an sich versichert, sondern die Zeit von der Buchung bis zum Antritt der Reise. Und das ist doch häufiger länger.
Ich hab mich eher deswegen gewundert, dass es ein Rücktrittsrecht gibt, weil ich das bisher bei der Reiserücktrittsversicherung nicht gelesen hatte und wegen des relativ geringen Betrags und dem meist vom Kunden ausgehenden Antrag (also ohne "Überredung" vom Vertreter ) nicht gedacht hatte, dass es eins gibt. -
Meine Reiseversicherungen gelten für das ganze Jahr, konkrete Empfehlungen sind schwierig und immer individuell.
Vergleiche im Net einfach die gängigen Versicherer nach Prämien und besonders den AGB, oder lasse dich in einem Versicherungsbüro das mehrere Versicherer anbietet beraten. -
Grundsätzlich eine sehr gute Idee, nur sollte man unbedingt das Limit und die evtl. Selbstbeteiligung bei der RRV beachten!
Bei einigen CC ist die Bezahlung der Reise mit der Karte Voraussetzung, es gibt auch CC die bei anderer Zahlungsweise eintreten, also unbedingt informieren.
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Hallo,
weiß jemand Bescheid? Folgende Sachlage: Wir haben zusammen mit einem befreundeten Paar eine Reise gebucht. D. h. genaue genommen haben unsere Bekannten die Reise gebucht. Die Reisebestätigung lautet auf deren Namen. Jeder einzelne Mitreisende ist jedoch getrennt auf der Bestätigung sowohl mit Namen und Reisebetrag einzeln aufgeführt. Wir zahlen jedoch unseren Betrag mit Kreditkarte, die sämtliche Versicherungen bezüglich Reisen beinhaltet. Jetzt meine Frage: Tritt unsere Versicherung überhaupt in diesem Fall ein, da ja die eigentliche Reisebestätigung/Rechnung auf den Namen unseres Bekannten lautet.Lisbet
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Hallo Lisbet,
eines verstehe ich nicht. Wenn es eine Buchung für alle ist, wieso zahlt/überweist ihr da extra.
Da gibt es doch eine Gesamtrechnung für alle Reiseteilnehmer.
Und Nein, ich meine nicht das da eure includierte Reiserücktrittvers. greift, da ihr ja nicht die Reisebucher seit.
Aber nur meine bescheidene Meinung, ein @bernhard707 und eine @vonschmeling wissen dazu sicher mehr.Gruß
Waltraud -
Wieder mal so eine rein hypothetische Frage, die AGB der verschiedenen in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen sind zu unterschiedlich um hier eine belastbare Antwort geben zu können.
Siehe mein o.g. Beispiel, meist treten die Versicherer nur dann bei Schäden ein, wenn die Reise mit genau dieser CC bezahlt wurde. Die Master Card Gold meiner Hausbank gewährt volle Deckung auch wenn ich meine Reisen und mehr bevorzugt mit der CC von Miles&More bezahle.
Also empfehle ich in diesem Fall bei dem Versicherer der betreffenden CC telefonisch nachzufragen und die Auskunft per mail bestätigen zu lassen. -
Genau so ein Beispiel meinte ich zuvor und finde es sogar prima, denn bei der CC der Hausbank sind die inkludierten Versicherungen umfassender.

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so hypothetisch finde ich die frage eigentlich gar nicht.
die kernfrage ist doch: besteht versicherungsschutz für herrn und frau meyer, obwohl herr und frau berger die reiseanmelder sind und die meyers als reisende personen aufgeführt sind.
ungeachtet dessen, wer der reiseanmelder ist, besteht versicherungssschutz für diejenigen personen, die ihre reise auch mit ihrer cc bezahlen.allerdings stelle ich mir dieselbe frage, wie @altlöwin: wie soll das gehen, wenn man für 4 personen eine reise bucht, eine gesamtrechnung hat und die hälfte des gesamtpreises mit cc bezahlt wird und die andere ggf. per rechnung/ec, oder anderer cc karte.
kenne ich so nicht, dass das möglich ist. -
Du stellst dir dieselbe Frage? Meinen Satz
"...Also empfehle ich in diesem Fall bei dem Versicherer (der betreffenden CC) telefonisch nachzufragen und die Auskunft per mail bestätigen zu lassen...)
hast du entweder nicht gelesen... oder nur nicht verstanden?! :?
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@bernie
ohne mich jetzt auf dein despektierliches niveau begeben zu wollen (ich weiß, du kommst aus deiner uncharmanten haut manchmal nicht heraus)
aber ich glaube, DU hast nicht verstanden.
was genau soll denn bitte bei der versicherungsgesellschaft erfragt werden?
ob versicherungsschutz für meine gebuchte reise besteht, die ich mit meiner cc bezahlt habe ? warum soll denn bitte daran gezweifelt werden.die zweite sache, wie lisbet es geschafft hat, die summe aus zwei verschiedenen töpfen zu bezahlen, ist völlig unabhängig davon zu betrachten.(viell. ein deal mit dem rb?)
und eine dritte, weitere sache ist die anmeldung.
theoretisch gesprochen (dein einverständnis vorausgesetzt) kann ich als reiseanmelder lexilexi eine reise für bernhard707 nach thailand buchen, und deine cc kartennummer angeben (vorausgesetzt, du hast sie mir gegeben).
ich als reiseanmelder werde nur dann zur verantwortung gezogen, wenn bei der buchungsstelle keine zahlung eingeht.