Auslandsreisekrankenversicherung
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Liebe Reisefreunde,
auf unserer letzten Reise musste ich nun selbst erfahren, wie wichtig die Absicherung für den Krankheitsfall im Ausland ist. Auch im europäischen Ausland. Schon immer war es uns unverständlich, wie viele Menschen da recht gedankenlos mit umgehen. Die europäische Krankenversicherungskarte unserer gesetzlichen Krankenversicherung wird längst nicht überall anerkannt. Meist nur in städtischen Krankenhäusern, und die sind vom Urlaubsort oft weit weg. Sicher muss man die Kosten für abulante Behandlungen erst einmal verauslagen, aber man bekommt es wenigstens zu 100 % zurück, während die gesetzlichen Krankenkassen nur das erstatten, was sie hier laut BEMA für die gleiche Behandlung bezahlt hätten.
Krank werden im Urlaub kann ganz schön teuer werden. Ich habe "nur" einen angebrochenen Fuss und angebrochene Rippen. Das waren mal eben rund 500,00 Euro nur Krankenhauskosten. Da man mit einem Gipsbein auch nicht einfach von den AIRLINES mitgenommen wird, braucht man eine "Fit to Fly" Bescheinigung vom Arzt, die schlägt auch noch einmal mit ca. 70 Euro zu Buche. Hinzu kommen kommen Fahrten zwischen Hotel und Krankenhaus sowie Medikamente. Wer da mit abgezählten Taschengeld unterwegs ist, kann ganz schöne Probleme bekommen.
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selbstverständlich muß man so teure behandlungskosten nicht vorstrecken.
wenn man im falle eines falles mit dem auslandskrankenversicherer telefoniert (daher ist es wichtig, immer die entsprechenden unterlagen mit in den urlaub zu nehmen), übernimmt dieser die kosten sofort. -
Hallo,
die Erfahrung eines Bekannten im Ausland -Spanien - der Hilfe benötigte,
die ' normale Auslandskrankenversicherung' meldete sich nach einem Anruf nicht
einmal zurück.
Hilfreich war hier die Karte von der Krankenkasse für Auslandsreisen, die jedesmal
vor einer Reise dort abgeholt werden muss, war hilfreich und wichtig. -
Liebe Giselaluis,
du hast völlig recht mit deinem Beitrag, denn tatsächlich muss man „Institutionskosten“ eines Krankenhauses bei einer stationären Behandlung (unübersehbar hoch, daher immer problemlos „unbar“ über die Versicherung abzuwickeln) von den ambulanten Behandlungskosten eines niedergelassenen Arztes am Urlaubsort trennen. Während hier alle über die Erstattungs-„Möglichkeiten“ ihrer Versicherung sprechen, wäre es vielleicht mal sinnvoll, in einem weniger abstrakten Fall von der „Gegenseite“ auszugehen: Ob der Bäcker in Marseille auch eine Croissant-Tüte ohne Gegenleistung über den Tresen reicht, nur weil ein hungriger Kunde die Bezahlung „irgendwann“ mal verspricht, ist doch sehr fraglich. Hey Lexilexi – andere Sozialsysteme, andere Sitten! „...selbstverständlich muß man so teure behandlungskosten nicht vorstrecken.. “ Und ob!! Darauf kann man sich auch einstellen – zum Beispiel ganz simpel: Mit einer EC-Karte. Man zahlt für die Leistung, die man sich wünscht und bekommt. Man zahlt sofort. Man erwartet die Leistungserbringung doch auch sofort und nicht erst nach einem eingereichten und genehmigten Kostenvoranschlag, oder? Was ist daran so schwierig zu verstehen? Klappt doch jeden Tag auch bei uns: Beim Metzger, bei Aldi und im Parkhaus. Egal, was man im Hintergrund für eine Versicherung abgeschlossen hat. Das kann doch, weiß Gott, nicht das Problem und Risiko des Leistungserbringers sein! Da die Versicherung ja aus der Sicht des Patienten garantiert zahlt, ist es doch nur fair, dass nicht der Arzt im Ausland, sondern eben der Versicherungsnehmer dieses Risiko trägt, das er gerade delegieren möchte. Leistung gegen Cash – das ist eine Spielregel, die wir alle kennen. Wer nicht mitspielen mag, kann auch prima Urlaub im Bereich der Gültigkeit seiner Krankenversicherungskarte machen. -
@leracou
ja, dein besipiel mit dem croissant ist ja recht nett.
ich möchte mir allerdings nicht vorstellen mögen, eine komplizierte herz-op samt behandlungskosten und krankenhausaufenthalt mit einer ec karte zu bezahlen.gute vericherer haben eine hotline nummer, die man 24/7 erreichen kann.
dort kann man sein problem schildern und natürlich auch um sofortige kostenübernahme bitten. im bedarfsfall können die dir sogar mitteilen, welcher arzt oder klinik in deinem urlaubsziel in der nähe ist.
ich habe mal gehört, dass die versicherer sowas beruflich machen und sich damit auskennen
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Da kann ich Lexilexi nur recht geben..
Ich musste letztes Jahr ins Krankenhaus, und der Patientenbetreuer dort ,
nahm sofort über die Hotline, Kontakt auf..
Auch später nochmals, wobei sie auch mit mir Rücksprache hielt,zwecks weiterer Hilfestellung..
Die Abrechnung erfolgte durch das Krankenhaus, ohne Probleme..absolut super..
Ich hatte gar nichts damit zu tun..
Zu Hause bekam ich später dann, eine Bestätigung von der Versicherung,
über die Kosten...3 Tge 1600,-
Ich kann nur sagen , absolut unproblematisch, obwohl ich etwas Bedenken hatte, da es mehr eine Privatklinik war..
Wenn man da ,an den Jahresbeitrag denkt, auch nicht zu verstehn, dass es immer noch Leute ohne Versicherung gibt.. -
@ Giselaluis,
das was Du der Forengemeinde mit Deinem Beitrag mitteilen möchtest dürfte hinreichend bekannt sein. Aus diesem Grund verstehe ich Dein Post nicht. Sicherlich gibt es auch bereits einen Thread, der sich mit diesem Thema beschäftigt. :?
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@ Louboutin
auch wenn du meinst, dass das Thema bereits hinreichend bekannt und ausgewalzt ist, solltest du wenigstens einen entsprechenden Link zum „gefühlten“ Thread setzen, damit „Giselaluis“ mit ihrem dritten Beitrag in diesem Forum nicht wie der „überfahrene Depp“ dasteht. Die Admins erledigen ihre Aufgabe eigentlich ganz engagiert und mit Umsicht – ihre Zurückhaltung sollte dir vielleicht zu denken geben, was du außer „Brille und Buch“ noch mitnehmen könntest, wenn dir außer Feingefühl auch noch die Argumente ausgehen.
@ Giselaluis
Dein Beitrag ist hoffentlich nur der Anfang einer lohnenden Diskussion, die dazu führen könnte, über ein vernünftig geschnürtes Paket einer Auslandskrankenversicherung nachzudenken, die nicht nur als „Hängematte“ im Notfall dient, sondern eigenverantwortliche Prophylaxe, haus- und fachärztliche Konsultation zur Risiko-Evaluation vor dem Urlaub und eine entsprechende „to-do“-Liste im Ernstfall beinhaltet.
Danke für Deinen Beitrag! -
@LeRacou66
Ziemlich off topic, aber ich bediene mich derzeit ausschließlich öffentlicher Einheiten und bin für diesen Moment sehr dankbar.
Leider kann ich zum eigentlichen Thema nicht beitragen ... :? -
Lexilexi:
@leracou
ja, dein besipiel mit dem croissant ist ja recht nett.
ich möchte mir allerdings nicht vorstellen mögen, eine komplizierte herz-op samt behandlungskosten und krankenhausaufenthalt mit einer ec karte zu bezahlen.Natürlich ist das auf den ersten Blick ein etwas befremdlicher Gedanke.
Aber zumindest in Sozial- und Gesundheitssystemen wie dem deutschen trotzdem kein allzu ferner Gedanke. Ein Krankenhaus ist nun mal kein Wohlfahrtsunternehmen, dass sich aus Spenden finanziert.
Warum sollte ein Krankenhaus Leistungen bringen, auf deren Kosten es im Zweifelsfall nachher sitzen bleibt? Ein Krankenhaus ist ein Wirtschaftsunternehmen! Welche Unternehmen gibt es noch, die erstmal Leistung erbringen, und dann später evtl. mal eine Vergütung dafür erhalten?
Natürlich und Gott sei dank gelten manchmal etwas andere Regeln, wenn um die Gesundheit des Menschen geht. Sonst gäbe es Begriffe wie "unterlassene Hilfeleistung" auch nicht.
Gegenfrage: Womit möchtest du deine komplizierte Herz-OP samt Behandlungskosten und Krankenhausaufenthalt im Ausland denn bezahlen?Letztlich geht es doch darum, dass man zusehen sollte, dass für den Fall der Fälle - in welcher Art auch immer - vorgesorgt ist.
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@edithe
Ja, so hätte ich auch vergehen können, habe mich aber anders entschieden.
Situation:
1/2 Tag Aufenthalt in einer Privatklinik. Kosten (Ärzte,Zimmer, diverse Untersuchungen) beliefen sich auf rund 440 €.
Wie du schreibst, erbot sich auch in diesem Fall der Patientenbetreuer, die Auslandskrankenversicherung zu kontaktieren. Ich habe dann aber mit der KK gezahlt. Zurück in Deutschland, haben die Versicherungsträger die Kosten zu 100% übernommen.
Ich habe eine Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteilligung kann man vermeiden, wenn sich vorab ein anderer Leistungsträger (z. B. die gesetzliche Krankenkasse) an der Regulierung beteiligt.Wie die Sache bei einem Anruf bei der Auslandskrankenversicherung abgelaufen wäre - im Hinblick auf die Vorab-Beteiligung der "normalen" Krankenkasse / ob die beiden Versicherungen zwecks dieser Vorab-Beteiligung Kontakt zueinander aufgenommen hätten - ich weiß es nicht, da nicht ausprobiert.

Gehe aber mal davon aus... -
Hallo zusammen!
hab jetzt ne ganze weile gelesen und finde nichts. könnt ihr mir helfen?
bin mit nem bekannten gerade auf mallorca. er hatte daheim schmerzen vom hintern bis in den fuss. liess sich spritzen und Tabletten geben. Problem jetzt: Wirkung laesst nach. Problem zwei: krankenkarte vergessen. dafür aber auslandskrankenversicherung dabei (devk, vor drei jahren abgeschlossen und seitdem immer verlaengert, obwohl ich noch meinte, ich selbst brauch sowas nicht.. ).
wie gehen wir jetzt praktisch vor?
sind in cala ratjada.
gibt's hohe kosten, wird zurückerstattet?
einfach zum deutschen Arzt und erklaeren? kostet ne Beratung schon?
sind ein wenig hilflos. haben im Netz dr. bredemeier gefunden. jemand Erfahrung? eine antwort waere eine riesenhilfe. rezeptionsdame meint, einfach hin und bezahlen und daheim rechnung einreichen. aber das stimmt nicht ganz oder? ist es da wirklich egal, dass er die normale versicherungskarte nicht mit hat?lg weinliebhaberin
die auf antwort hofft
wink -
Auch eine Beratung des Arzts kostet wie hier bereits Geld, dort die Rechnung begleichen und nach Rückkehr bei der DEVK zur Erstattung einreichen.
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@weinliebhaberin
Für das habt Ihr doch die Auslandskrankenversicherung ..
Vorgehen wie Bernhard schreibt..
L.G. -
Ein Problem bei der Zusatzversicherung könnte allerdings möglicherweise die bereits vor der Abreise bestehende Vorerkrankung sein, siehe deren AGB.
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Hallo Bernhard und die anderen netten Schreiber

Danke fuer die Antworten.
Nun bin ich etwas verdutzt. Der "Kranke" sagte mir, er sei extra hingegangen um sich versichern zu lassen, weil er ja aelter sei und schon ab und an zum arzt muesse.
und gebau in dem Fall greift die Versicherung nicht?!
Die Erkrankung war daheim mit Spritze und Tabletten behoben. da muss es doch moeglich sein, dass in solch einem Fall eine Versicherung greift, die man abgeschlossen hat, weil man im Urlaub eben auch keine schmerzen haben muss.
versteh ich nicht. ist das immer so? -
Ohne genaue Ursache der Erkrankung und ohne die AGB der DEKV kann man unmöglich dazu etwas sagen.
Der "Kranke" sollte sich sich auf Malle behandeln lassen, die Rechnung dort bezahlen und nach Rückkehr entweder der gesetzlichen oder der Zusatzversicherung einreichen. -
okay, ich werde es ihm sagen. im blödesten Fall bleiben die schmerzen auch nach Behandlung. und ich verstehe es richtig, dass er durchaus auf den kosten sitzen bleiben kann? oder bezahlt auf jeden Fall entweder der Versicherer oder die kasse, sprich einer von beiden?
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Geht auf Malle zum Arzt, lasst es behandeln und zahlt die Rechnung. Niemand kann die Diagnose und ausser euch die bestehenden Versicherungsverträge kennen, im schlimmsten Fall müsst ihr im Urlaub oder zuhause halt ein paar Glas Wein weniger liebhaben.

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lachenmuss.. nee das mit dem wein lassen wir mal

das einzig kleingedruckte, das ich sehe bei der devk: ausgenommen vom Schutz sind nur die Behandlungen,
von denen schon vorher feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Urlaubs im Urlaub erfolgen müssen. wenn ich sporadisch ne spritze gegen schmerzen beim laufen bekomme, aber keine regelmaessigen termine
dafuer habe, sollte so eine Spritze hier nicht unter die Ausnahmen fallen oder hab ich da nen denkfehler?
so und dann nerv ich auch nicht mehr

dankoe nochmal