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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • anitaA Offline
    anitaA Offline
    anita
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    hat jemand schon (positive oder negative) Erfahrungen bei Verspätungsansprüchen gemacht? Antwort gerne auch per PN. Danke!
    anita

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schau doch mal in diesen Thread:  Klick hier      😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • anitaA Offline
        anitaA Offline
        anita
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo nochmal,
        offenbar habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich möchte wissen, ob es Sinn macht, flightright mit dieser Angelegenheit zu betrauen.
        LG Anita

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • tripplexXxT Offline
          tripplexXxT Offline
          tripplexXx
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Auch das kannst du in dem verlinkten Thread erfahren. Da geht es nämlich nicht um einen bestimmten RV, sondern um Flugverspätung allgemein und den rechtlichen Ansprüchen für diesbezüglich  😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @anita
            Sofern denn Ansprüche bestehen und du ohne Hilfe nicht weiterkommst mit deiner Beschwerde, macht es sicher Sinn, eines der einschlägigen Inkassounternehmen mit speziell diesem Aufgabenbereich "Fluggastrechte" einzubinden.
            Du gibts allerdings keinerlei Details preis - wie soll man also beurteilen, ob die Beauftragung des Unternehmens sinnvoll ist?
            In dem verlinkten Thread finden sich einige Beispiele, welche Verspätungsereignisse eine Beschwerde ermöglichen. Üblicherweise ist die einzig negative Erfahrung mit dieser Branche der Umstand, dass sie auch nichts erreichen!

            Hier gibt es noch einen Thread zu Euclaim - vielleicht helfen dir die dort beigetragenen Erfahrungen bei deiner Entscheidung weiter?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • chrizzy22C Offline
              chrizzy22C Offline
              chrizzy22
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              unser Flug mit Emirates nach Dubai war ziemlich verspätet. Wir haben zwar ein nettes Hotel zum warten bekommen aber Geld zahlen wollte Emirates nicht. Dann haben wir flightright beauftragt und schwupsdiwups floß das Geld - ich kann also flightright & co. komplett empfehlen.

              LG,
              Chrissy

              Auf der Website steht auch dass mein keine Kosten tragen muss wenn die Airline am Ende nicht zahlen will "Nach europäischem Recht stehen Ihnen bei Flugverspätung, Annullierung oder nicht erbrachten Flugleistungen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.Wir setzen diesen Schadensersatz für Sie ohne Kostenrisiko durch!" (www.flightright.de/fragen-zur-flugverspaetung)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Muff56M Offline
                Muff56M Offline
                Muff56
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                [ Service flightright GmbH

                ](http://du116w.dub116.mail.live.com/mail/)Wir haben letztes Jahr  Service flightright beauftragt unsere Reklamation gegenüber Air Berlin einzufordern.
                Es hat fast 1 Jahr gedauert bis alles erledigt war!! Aber man muß sagen es hat sich gelohnt, wir haben viel mehr Geld bekommen als erwartet!! Jedoch man muß wirklich geduldig sein und vielleicht öfters mal nachfragen. Gehr aber nur über e-mail.
                Ich kann es nur empfhelen wenn man sich nicht mit der Fluggesellschaft ärgern möchte und auf einen Teil seiner Forderung verzichtet.
                LG
                Muff

                Giusy2.1G 1 Antwort Letzte Antwort
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                • tuerkeirotT Offline
                  tuerkeirotT Offline
                  tuerkeirot
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wir haben vor ca. 2 Monaten Flightright beauftragt unsere Flugverspätung mit der Condor zu bearbeiten und unsere Rechte einzufordern.
                  Relativ schnell wurde Condor aufgefordert uns 1200 Euro für die Flugverspätung zu zahlen,welches diese natürlich ablehnte.
                  Dann bat uns Fl.um eine kurze Überprüfungszeit und heute bekam ich mitgeteilt,dass Fl.jetzt ihre Vertragsanwälte in HH einschaltet,welche wir noch beauftragen müssen.
                  Diese Kanzlei hat sich auf Inkassofälle spezialisiert.
                  Weiß jemand, ob die Kanzlei Condor nochmals anschreibt und die Forderung wiederholt oder wird das dann gleich vor Gericht verhandelt werden? 
                  Man liest ja hier von Bearbeitungszeiten von ca.1-2 Jahren.Bezieht sich das ab dem Zeitraum einer Klageerhebung oder generell?
                  Wieviel Zeit vergeht eurer Erfahrung nach der Klageerhebung?

                  Freu mich auf eure Antworten
                  lieben Gruß Antje

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @tuerkeirot
                    Ja, natürlich werden die Anwälte zunächst noch einmal deine Forderung bei der Fluggesellschaft vortragen, bestenfalls bereits mit fundierten Angriffen bezüglich der Ablehnung (würde ich in deinem Fall aber nicht unbedingt erwarten - gem. Ankündigung!?)
                    Für die Klärung sind hier ca. 3-6 Monate einzuräumen.
                    Sollte sich der Anspruch schließlich auf dem Klageweg durchsetzen müssen, ist ein Zeitraum von 12 Monaten von Einreichung der Klage bis zur Entscheidung realistisches Minimum.

                    Beispiel eines Users: Er hat am 11.03.2009 Beschwerde eingereicht und gestern die Klärung zu seinen Gunsten vermeldet.
                    Allerdings ist der Wind in diesen Angelegenheiten (VO 261) inzwischen erheblich rauer geworden, will heißen die einzelnen Causae werden sehr viel detaillierter betrachtet und immer häufiger zur Überprüfung an den EuGH zurückverwiesen.
                    Das macht Entscheidungen nicht gerade fluxer ... :?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • twelT Offline
                      twelT Offline
                      twel
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
                      Hallo Anita,
                      ich habe flightright gemailt alles sehr klar und deutlich geschildert ,es kam ...NICHTS
                      nach 10 Wochen und vilen Mails hat die Airline von sich aus bezahlt
                      Rat ,dranbleiben ,Frist setzten ,Anwalt ,Vorgespräch ,kostet nicht viel,dann entscheiden was zu tun ist
                      MfG
                      Thomas

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • der soxD Offline
                        der soxD Offline
                        der sox
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo zusammen,
                        habe soeben auch einen gkeichen Fall (mit Air Berlin), wir sind schon soweit das die Kanzlei aus HH uns angeschriebn hat udn die Dtaen abverlangt. Allerdings wollen die auch die Daten meiner Rechtschutzversicherung. Wofür denn, ich dachte es passiert alles ohne "Kostenrisiko".
                        Weis jemand ob die die Versicherung auch in anspruch nehmen??

                        Gruß, Andy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @der_sox
                          Willkommen im Forum von HolidayCheck! 😉

                          Zu deiner Frage:
                          Im Grunde arbeitet das Unternehmen wie ein Inkasso auf Basis einer Erfolgsprovision ohne vorrangige Gebühren.
                          Möglicherweise ist vorsorglich einer streitigen Einigung die Nachfrage nach einer RSV Routine, ob diese ggf. auch in Anspruch genommen wird sollest du direkt klären.
                          Eine Erfahrung aus der Vergangenheit kann u.U. überholt und somit wenig hilfreich für deine akute Causa sein  ...
                          :?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • tuerkeirotT Offline
                            tuerkeirotT Offline
                            tuerkeirot
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @andy,

                            in unserem Fall ist die KSP Kanzlei aus HH für uns aktiv.Bei uns war es genauso,dass man die daten alle nochmal abverlangte inkl.der Rechtsschutz.Diese hat dem auch zugestimmt.Hat sich mir auch nicht ganz erschlossen...müssen jetzt abwarten.Ende Nov.hatte ich dann nochmal Post vom Anwalt,dass sie einen gleich gelagerten Fall mit Flügverspätung haben und dieser jetzt vor Gericht verhandelt wird.
                            Unser Fall wurde erstmal "zurückgestellt",um nicht unnötig Kosten zu verursachen sondern man wolle erstmal diesen Fall abwarten-das hab ich jetzt etwas vereinfacht wieder gegeben hoffe trotzdem verständlich.Hier ist der Originaltext:
                            "im Zusammenhang mit Ihrer oben genannten Angelegenheit führen wir aktuell ein Parallelverfahren vor Gericht. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren können sich auch auf Ihren Vorgang auswirken. Daher haben wir Ihren Fall bis auf Weiteres zurückgestellt. Auf diese Weise können unnötige Prozess- und Kostenrisiken vermieden werden. Da aktuell keine Verjährung droht, wird Ihnen aus dem Zuwarten auch kein Nachteil entstehen.

                            Über die Dauer des Verfahrens vermögen wir derzeit keine verlässliche Schätzung abzugeben. Wir werden uns zeitnah wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sich Neues ergeben hat".

                            Somit warten wir halt einfach ab.

                            Gruß Antje

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @der sox
                              du hast auch mit der weitergabe deiner rechtsschutzversicherungsnummer keine kosten.
                              die anwälte machen eine anfrage an den rechtsschutzversicherer und holen sich ggf. das o.k. der kostenübernahme durch die rechtsschutzversicherung.
                              und vorher mußt du die anwälte ja mit der durchsetzung deiner ansprüche beauftragen.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Die Unternehmen der Sparte sind bemüht, die Entscheidung für den Fluggast außergerichtlich herbeizuführen.
                                Welche Gebühren anfallen (zumeist etwa 30% der Erstattungssumme + einer Bearbeitungsgebühr im Falle der Vertragsbeendigung ohne Einigung) ist mit Hilfe der AGB zu eruieren.
                                Die Stiftung Finanztest hat diese AGB überprüft und festgestellt, dass keine juristischen Finten oder sonstige Fallstricke dahinterstecken.
                                Auch bei flightright gilt die Regel "Keine Erstattung, keine Kosten für den Kunden" - ausgenommen, er steigt vorzeitig aus.
                                Scheitert die vorgerichtliche Einigung wird mit Partnerkanzleien ein streitiges Verfahren angestrengt. Hierzu muss der Anwalt schriftlich bevollmächtigt werden (vom Auftraggeber Fluggast), eine RSV ist hierfür jedoch nicht obligatorisch.
                                Bei flightright schließt §5 Nr. 6 der AGB Kosten für Anwalt oder Gericht auch im Falle einer Niederlage für den Auftraggeber aus.
                                Falls man kein Mandat erteilt, wird die vertragliche Übereinkunft beendet (Beitreibung gescheitert) und die hierfür vorgesehene Bearbeitungsgebühr fällig (ich meine irgendwie um die 30€?).

                                Die 3 bekanntesten Unternehmen des Genres wurden von der Stiftung Finanztest überprüft und als risikolos befunden.
                                Sie behalten sich allerdings auch vor, die Übernahme bei geringen Erfolgsaussichten abzulehnen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • muschelsucherinM Offline
                                  muschelsucherinM Offline
                                  muschelsucherin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  nicht gekennzeichnetes Zitat entfernt.
                                  bei einem Ausgleichsbetrages von € 400.00 sind es €  96.39  Bearbeitungssgebühr in Höhe unser Inkassokosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Nop, die Bearbeitungsgebühr mangels Erfolg liegt bei max. €30 fixiert - man sollte die AGB nicht nur lesen, sondern auch begreifen ...
                                    :?
                                    % von geleisteten Erstattungen jedenfalls sind ne total andere Fraktion ...
                                    Mannmannmann ... 😱

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • muschelsucherinM Offline
                                      muschelsucherinM Offline
                                      muschelsucherin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @ vonschmeling

                                      du schreibst:

                                      Falls man kein Mandat erteilt, wird die vertragliche Übereinkunft beendet (Beitreibung gescheitert) und die hierfür vorgesehene Bearbeitungsgebühr fällig (ich meine irgendwie um die 30 € ?)

                                      Ich habe von Flightright eine Mail erhalten, sollte ich nicht innerhalb 14 Tagen den Anwalt beauftragen, stellen sie mir eine Bearbeitungsgebühr von 96.39 € in Rechnung.

                                      du schreibst:

                                      Nop, die Bearbeitungsgebühr mangels Erfolg liegt bei max. € 30 fixiert- man sollte die AGB. nicht nur lesen, sondern auch begreifen....
                                      % von geleisteten Erstattungen jedenfalls sind ne total andere Fraktion.....

                                      Ich habe die AGB: gelesen, ❓ doch leider finde ich nichts von ( Betreibung gescheitert , noch mangels Erfolg und 30 €) kläre mich doch bitte auf! 😞

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Kurze Frage, trifft in deinem Fall einer der drei Punkte nach §5 der AGB zu?

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • muschelsucherinM Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          bernhard707
                                          nein, trifft nicht zu.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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