Generalstreik Spanien 14.11. Rückreise 1 Tag später
-
@wener
Im allgemeinen erfolgt eine kurze Antwort in der Tat nach ca. 14 Tagen (auch schon mal früher) - zumeist mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauern kann.
Allerdings variiert es - kommt auf den RV an. Manche antworten schneller, manche lassen sich mehr oder auch viel Zeit.
Hast du zu diesem Punkt schon im Thread zu deinem RV nachgelesen ? -
wener71:
... Jetzt schicke ich die Papier noch mal per Einschreiben damit ich einen Nachweis darüber habe, dass ich die Frist eingehalten habe...Nicht als normales Einschreiben versenden, denn dieses landet, zusammen mit der anderen Post, einfach im Postfach oder Briefkasten des Empfängers. Die Post dokumentiert dir dann nur, dass der Brief eingeworfen worden ist = Einwurf-Einschreiben.
Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Diesen erhälst du dann vom Empfänger unterschrieben zurück. Somit hast du zwar einen Nachweis, dass die Sendung ausgeliefert worden ist, mehr aber auch nicht. Allerdings kannst du damit nicht beweisen, welche Unterlagen in diesem Brief waren. -
Hallo,
also, die Schonfrist ist vorbei. Auf mein Einschreiben mit Rückschein gab es auch keine Rückmeldung seitens des RV Buchmal-Reisen.Jetzt ist es raus, ich habe den Namen genannt. Also, mein Ratschlag ist, lieber ein paar Euro mehr bezahlen als danach auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Es gibt noch mehr schlechte Erfahrungen mit Buchmal-Reisen (...Futter für die Suchmaschine....) im Internet. Wenn nur die Hälte davon wahr ist, kann man jedem nur abraten, bei Buchmal-Reisen zu buchen. Wozu braucht man einen RV, wenn der einen sowieso im Regen stehen lässt?
Ich werde mich jetzt erkundigen, ob man die Anwaltskosten auch mit einklagen kann. Die müsste man doch auch mit einklagen können...mal sehen, was ich rausfinde.
Eins ist klar, lieber zuhause bleiben als mit Buchmal-Reisen zu verreisen.
Gruß
Werner
-
Wenn Du klagst und in vollem Umfang recht bekommst, muss der Gegner ALLE Kosten (auch deine Anwaltskosten) bezahlen. So weit so schön ...
Oft gibt es aber einen Vergleich oder ein 60:40 oder 70:30 oder 80:20 Urteil; dann werden ALLE Kosten (DEINE Anwaltskosten, aber auch deren Anwaltskosten und die Gerichtskosten) entsprechend dem Verhältnis auf beide Seiten verteilt.
Problem: Ein Anwalt wird Dir meistens zu einer hohen Forderung raten (da sein Honorar/Gebühr) von der Höhe des Streitwerts abhängt. Je höher aber der Streitwert, desto höher auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite und die Wahrscheinlichkeit, dass Dir nicht der komplette geforderte Betrag zugesprochen wird. Dann musst du einen Teil der Kosten tragen wie oben beschrieben, was Deinen "Gewinn" wie Butter in der Sonne schmelzen lässt...
-
@wener71
Nö, eigentlich weitet er sich nicht aus ... er wird nur ein wenig konkreter!
Zum Risiko einer prozessualen Entscheidung hat sunshine schon alles Wichtige beigetragen, welche Optionen bleiben dir demnach?
Ich nehme an, du bist nicht umfassend RS versichert?
In diesem Fall würde ich die Verbraucherschützer anrufen - bei aller gegebenen Skepsis ist das der nächstbeste Anlaufpunkt im Falle stoischen Schweigens des Vertragspartners.
:? -
Ich bin zwar eher ein rainyday, aber gern geschehen!

-
@wener71
Alles gut - solange du ausreichend Angebot hast!
Allerdings sind Bearbeitungszeiträume von 6 Wochen bei solchen Angelegenheiten keine Seltenheit und eine Rückmeldung mit "Wir haben Ihre Nachricht erhalten - blah- " leider nicht obligatorisch.
Selbst nicht der Geduldigsten eine verstehe ich deine Sorge, aber bislang (man darf von einem erheblichen Aufkommen an Beschwerden ausgehen!) besteht dazu aus meiner Sicht kein sachlicher Anlass, zumal deine Vorgehensweise nicht ganz den üblichen Schemata folgt und daher wohl individuell bearbeitet werden muss.
:?Edit:
Ein einfaches Einwurfeinschreiben reicht übrigens zum Beweis der Fristenwahrung vollkommen aus! -
Vorgreifend für @Bork1942
Für die entgangene Urlaubszeit kann der Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Anspruch genommen werden. Der Reisepreis ist mindestens um die Zeit ab der fünften Stunde der verspäteten Anreise mit 5% eines Tagessatzes/h zu mindern.
Für die Durchsetzung dieses Anspruchs sollte es auch keines gerichtlichen Einschreitens bedürfen.
Zudem sind ggf. Verpflegungsleistungen für die Dauer der Wartezeit zu erbringen, bzw. damit verbundene besondere Auslagen zu erstatten.Ich gebe zu bedenken, dass die Reaktionszeit der Veranstalter im Rahmen von 4-6 Wochen vollkommen normal ist und möchte euch zur Geduld ermutigen.
Eine "Sammelklage" wird es nicht geben in diesem Zusammenhang, und es wäre m.E. besser, sich bezüglich der ersten Schritte zu erkundigen, anstatt direkt mit Pershings auf Spatzen schießen zu wollen!?
:?Falls die Suche nach anderen Betroffenen dem Austausch dient, ist daran sicher nichts verkehrt, aber eine rechtliche Stärkung auf dem Wege der "Zusamenrottung" gibt es schlichterdings nicht!

-
Hallo,
wieder ein kurzes Update zum meinem Fall:Also, es ist, wie nicht anders erwartet, nichts passiert. Keine Meldung, keine Reaktion, kein Gar-Nichts.
Es sind jetzt fast 8 Wochen ohne Reaktion, ich denke, die Galgenfrist läuft nächste Woche ab. Meine Geduld und Gutmütigkeit hat auch mal ein Ende.
Man merkt es sicher, ich rege mich gerade wieder einmal maßlos über diese Art der Kundenbetreuung auf.
Gruß Werner, der stinksauer und enttäuscht von Buchmal Reisen ist
-
@werner
deine zeitrechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen.
du hast am 15.12 geschrieben, dass du in der woche einen zwischenbescheid erhalten hast.
das ist jetzt 4 wochen her. und keine 8?????
zudem muß man bedenken, dass dazwischen noch weihnachten und neujahr waren.
also ein bißchen geduldig wäre ich an deiner stelle noch.
aber das mußt du ja wissen. -
@Lexilexi
Das Ereignis datiert auf den 14./15.11.2012.
Für viele Veranstalterbucher ist das Krisenmanagement ein Argument für die Methode, dieses hat im Falle der weners kläglich und auf ganzer Linie versagt.
Nun warten sie seit zwei Monaten auf die Erstattung ihrer Kosten?!
Da darf einem schon mal der Geduldsfaden reissen! :? -
@vs
klar darf einem der geduldsfaden reißen. meiner wäre es schon längst.
man darf dann aber nicht schreiben: "seit fast 8 wochen keine reaktion".
denn das ist aufgrund der infos von @wener schlichtweg falsch, wenn er in der woche vom 15.12 eine reaktion in form eines zwischenbescheids erhalten hat.
nach meiner zeitrechnung sind das 4 wochen.
bei aller empathie für @wener stimmen die zeitangaben einfach nicht. -
@Lexilexi
"Zu den akribisch gezählten Erbsen würde ich paniertes Schnitzel und Kartoffelpürree empfehlen ... "

Man darf in der Folge einer grottigen Dienstleistung einfach bräsig sein, wenn man zudem schlappe 8 Wochen auf eine Erstattung wartet, an der rechtlich kaum zu rütteln sein wird.
Zudem hat @wener das Forum nicht flächendeckend und beharrlich mit seinem Problem überzogen sondern m.E. mit seinen Reaktionen überaus moderat gehaushaltet.
Ich kann das schätzen, denn es das begegnet einem nicht grade häufig!
