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Generalstreik Spanien 14.11. Rückreise 1 Tag später

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wener71W Offline
    wener71W Offline
    wener71
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich würde gerne von Eurer Erfahrung zum Thema Reisepreisminderung profitieren, deswegen meine Frage. Eines vorab, grundsätzlich bin ich ein geduldiger Mensch, deswegen hatte ich auch noch nie etwas bei einer Reise zu beanstanden gehabt.

    Folgender Fall:

    • Pauschalurlaub bei Reiseveranstalter gebucht

    • Reiseziel Teneriffa, Zwischenstopp in Madrid

    • Airline Iberia

    • geplante Rückreise am 14.11.

    • Generalstreik (huelga general) angekündigt für den 14.11.

    • Wir hatten den Reiseleiter darauf aufmerksam gemacht, dass im Internet bereits gecancelte Iberia Flüge zu finden sind.

    • Trotzdem, lt. Reiseleitung Rückreise wie geplant

    • bei Ankunft am Flughafen Flug gecancelt, bzw. wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht

    • neues Hotel für eine Übernachtung und Transfer hin und zurück, Belege vorhanden.

    Kann ich eine Entschädigung reklamieren, weil wir nicht, wie geplant und gebucht, am 14.11. zurück reisen konnten sondern erst einen Tag später?
    Gilt da dieser "Kostensatz" von 400 €? Pro Person?

    Danke, für Eure Rückmeldung!

    Gruß
    Werner

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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du hat Anspruch auf

      • eine Reisepreisminderung von 1 Tagesreisepreis
      • Erstattung der zusätzlichen Hotelkosten vor Ort gegen Beleg (wenn der RV kein Zimmer zur Verfügung gestellt hat)

      Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz vom RV besteht nicht, da der RV für die verspätete Rückreise nichts kann.

      U.U. hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß EU-VO durch die IB, wenn IB-Personal gestreikt hat. Waren es die Fluglotsen o.ä., dann eher nicht.

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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      • wener71W Offline
        wener71W Offline
        wener71
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sunshine997:
        Du hat Anspruch auf

        • eine Reisepreisminderung von 1 Tagesreisepreis

        • Das würde also bedeuten, ich kann bei 10 Tagen für 1000€ pro Person, 100 € pro Person beim Reiseveranstalter geltend machen? Da bin ich ja mal gespannt, ob er das akzeptiert... der RV wird das dann bei der Fluglinie einfordern, denke ich.

        • Erstattung der zusätzlichen Hotelkosten vor Ort gegen Beleg (wenn der RV kein Zimmer zur Verfügung gestellt hat)

        • Belege habe ich, werde ich meiner Reklamation beifügen.

        Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz vom RV besteht nicht, da der RV für die verspätete Rückreise nichts kann.

        • Ja, verstehe ich. Schließlich wurden wir von der Fluglinie umgebucht und nicht vom Reiseverantstalter. Allerding habe ich mit der Fluglinie keinen "Vertrag", sondern nur mit dem Reiseverantalter. Demnach müsste ich trotzdem beim RV reklamieren, oder?

        U.U. hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß EU-VO durch die IB, wenn IB-Personal gestreikt hat. Waren es die Fluglotsen o.ä., dann eher nicht.

        Vielen Dank für Deine Antwort, das hilft mir schon mal viel weiter.

        Gruß Werner

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja, den Tagesreisepreis hast Du richtig berechnet. Reisepreisminderung musst Du beim Reiseveranstalter geltend machen (spätestens 1 Monat nach Reiseende). Bei so unstreitigen Mängeln wie einen Tag spätere Ankunft sollte das kein Problem sein, diesen Betrag plus die Auslagen für das Hotel erstattet zu bekommen. Mich wundert nur, dass die Reiseleitung oder die Airline Dir vor Ort kein Zimmer angeboten haben, sondern ihr selbst was suchen und bezahlen musstet (hattet ihr danach gefragt?).

          Für Schadenersatz (zusätzlich zur Reisepreisminderung) ist ebenfalls immer der RV zuständig. Du kannst es ja mal versuchen. Aber ohne Anwalt wirst Du da kaum etwas bekommen (und wie die Chancen mit Anwalt sind, vermag ich nicht einzuschätzen).

          Ausgleichszahlung bei Verspätung/Flugausfall nach EU-VO ist immer bei der Airline direkt (auch bei Pauschalreisen) einzufordern. IB zahlt erfahrungsgemäß aber nie freiwillig ...

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • wener71W Offline
            wener71W Offline
            wener71
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Sunshine,
            also, nach langem Hin und Her und nachdem ich meine gute Kinderstube vergessen hatte, wurde uns dann ein Hotel mit einem freien Zimmer vorgeschlagen. Mein Spanisch ist zwar gut genug, um mir selbst was zu suchen, aber ich habe das dann einfach angenommen um mir nicht noch den ganzen Tag zu versauen. Ich denke, wenn die Fluggesellschaft uns bereits auf den nächsten Tag umgebucht hat, gibts doch eh keine Möglichkeit mehr, noch heute zu fliegen.

            Zuerst wurde versucht, die Schuld auf alle möglichen anderen Beteiligten abzuwälzen. Das Ganze war mehr als schäbig, deswegen bin ich auch etwas angep****.

            Ich werde jezt einfach mal so vorgehen und den Tagessatz als "Wiedergutmachung" mit anzugeben.

            Gruß
            Werner

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            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ sunshine

              Mir ist nicht so ganz klar, wieso Werner einen Anspruch auf Preisminderung eines Tagessatzes hat? Sie sind doch einen Tag später zu Hause angekommen, oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Gibt es dafür auch einen Preisminderungsanspruch?

              @ Werner

              Wofür hast Du Belege, hattest Du irgendwelche Kosten für die zusätzliche Übernachtung, Verpflegung, Transfers?

              So leid es mir tut, sehe ich hier maximal einen Anspruch an Iberia, nach den von sunshine beschriebenen Vorlagen.

              Was ich hier raus lesen kann, hat der Veranstalter sich innerhalb der Richtlinien bewegt.

              Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren 😄

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @doc
                Habe das gestern auch nicht recht verstanden, aber... ich weiß es nicht.
                In der Frankfurter Tabelle findet man nur den Passus über den zeitlich verschobenen Abflug über 4 Stunden hinaus (5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde).
                Nun ging es hier aber um einen Streik, lt. AGB der RV "höhere Gewalt" und demzufolge keine Haftung. (Hab's gerade noch einmal nachgelesen.)
                Allerdings war dieser Streik angekündigt... Hätte der RV in diesem Fall den Flug vorverlegen sollen / müssen ( = minus ein Urlaubstag), um eine "Verspätung" zu vermeiden ?
                Wäre der RV dann aus dem Schneider gewesen ?

                @sunshine
                Würde mich über Aufklärung freuen... oder auch über eine Website, wo ich das nachlesen kann.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • wener71W Offline
                  wener71W Offline
                  wener71
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo an alle,
                  danke, für Eure rege Beteiigung. Ich habe keine Erfahrung mit Reklamationen, würde dieses Thema aber gerne weiter diskutieren.

                  @doc3366:
                  "@ Werner

                  Wofür hast Du Belege, hattest Du irgendwelche Kosten für die zusätzliche Übernachtung, Verpflegung, Transfers?

                  • Ja, wir mussten die zusätzliche Übernachtung und den Transfer aus eigener Tasche vorschießen

                  So leid es mir tut, sehe ich hier maximal einen Anspruch an Iberia, nach den von sunshine beschriebenen Vorlagen.

                  • Iberia selbst behauptet, wir hätten keinen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft. Wir haben ja auch keinen Vertrag mit Iberia sondern mit dem RV.

                  -----------------------------------------------

                  @Kourion:
                  Das mit dem verspäteten Abflug hatte ich auch gelesen. Wenn ich das richtig verstehe, hat man Recht auch Entschädigung wenn die Fluggesellschaft streikt. Wenn z. B. die Fluglotsen (oder Angestellte des Flughafens allgemein) streiken, kann man keinen Anspruch geltend machen.

                  Aber, wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist ja der RV mein direkter Ansprechpartner. Ansprüche muss ich also bei ihm anmelden.

                  Vergleichbares Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe bei dem die Lichtmaschine defekt ist, beschwere ich mit beim Autohändler und nicht bei Bosch, der die LM hergestellt hat.

                  Bin ich da auf dem Holzweg?
                  Danke, für Eure Anworten!

                  Gruß
                  Werner

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • wener71W Offline
                    wener71W Offline
                    wener71
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,
                    noch eiin kurzer Nachtrag:
                     Es heißt:

                    Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus
                    5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag und je weitere Stunde

                    Klingt etwas unklar, das bedeutet doch, dass ich mit bis zu 1 Tag Verspätung 5% des Reisepreises reklamieren kann, bei 1000€ Gesamtreisepreis also 50€ ??
                    Nach diesem 1 Tag kann ich für jede weitere Stunde noch diese 50 € reklamieren, oder?

                    Gruß
                    Werner

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @wener
                      Wie ich schon schrieb - ich weiß es nicht. War nur über die Antwort von @sunshine erstaunt, da bei Streiks / höherer Gewalt (siehe oben Hinweis auf die AGB der RV) der RV nicht haftet... und demzufolge - was die Verspätung betrifft - auch nicht der Ansprechpartner ist ?

                      Aber ich halte es mit @doc: Lasse mich gern eines Besseren belehren.  😉

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • wener71W Offline
                        wener71W Offline
                        wener71
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Falls Interesse besteht, hier ein vergleichbarer Fall:

                        http://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-wegen-Flugverspaetung-__f45295.html

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BulgarienfanB Offline
                          BulgarienfanB Offline
                          Bulgarienfan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Siehe auch:

                          http://www.reisebuerorecht.ch/fileadmin/download/2012/travel-ius-streik-keine-entschaedigung.pdf

                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HolginhoH Offline
                            HolginhoH Offline
                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Man kann nur immer wieder dazu ermahnen sehr vorsichtig damit zu sein, "vergleichbare" Fälle/Urteile als Maßstab für das selbst erlebte zu nehmen.

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @wener
                              Die Fälle sind nicht wirklich vergleichbar, denn im Text - unter deinem Link zu finden - steht: "Dort eröffnete uns die Reiseleiterin, daß der Rückflug wegen technischer Probleme verschoben wird bzw. daß er erst am nächsten Tag, also am Sonntag, den 31.8., stattfinden könne."
                              Und technische Probleme ungleich Streik.

                              Hast du schon deinen RV kontaktiert ? Wenn du der Meinung bist, dass er dein Ansprechpartner ist, schreibe ihn einfach mal an.  😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Sunshine997S Offline
                                Sunshine997S Offline
                                Sunshine997
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ doc3366 und kourion

                                Wenn der Ist-Zustand einer Pauschalreise vom Soll-Zustand abweicht, kann der Kunde den Reisepreis mindern entsprechend den üblichen Sätzen lt. Frankfurter/Kemptener Tabelle. 
                                Und zwar verschuldensunabhängig, auch bei Streik, Naturkatastrophen etc. muss der Reiseveranstalter entschädigen.
                                Und Verspätung ist Verspätung, egal ob auf Hin- oder Rückreise.

                                Hier wie gewünscht ein Link:

                                http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/verspaeteter-rueckflug.htm

                                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  wener71:
                                  Hallo,
                                  noch eiin kurzer Nachtrag:
                                   Es heißt:

                                  Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus
                                  5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag und je weitere Stunde

                                  Klingt etwas unklar, das bedeutet doch, dass ich mit bis zu 1 Tag Verspätung 5% des Reisepreises reklamieren kann, bei 1000€ Gesamtreisepreis also 50€ ??
                                  Nach diesem 1 Tag kann ich für jede weitere Stunde noch diese 50 € reklamieren, oder?

                                  Gruß
                                  Werner

                                  Genau heißt es ... "jedoch höchstens 20%". 
                                  Hier ein Link dazu, hoffentlich etwas klarer? 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @sunshine
                                    Die Sache mit der Verspätung an sich ist klar.
                                    Nun ging's am 14.11. um einen Generalstreik in Spanien - wie auch am 19.11.11 in Griechenland.
                                    Ich habe auf der von dir verlinkten Seite ein wenig weitergeklickt und dabei dieses gefunden: www.finanztip.de/recht/reiserecht/flug-recht-bei-streik.htm

                                    Und ich muss leider sagen: 100%ig verstehe ich den Abschnitt "Reiseveranstalter hat kein Verschulden bei Fluglotsenstreik" nicht.  😉
                                    Denn mir stellt sich die Frage: Worunter fällt ein Generalstreik ? Müsste doch ein außerbetrieblicher Streik sein ? Und wie lässt sich dann die hier zitierte Überschrift mit dem folgenden Rostocker-Urteil unter einen Hut bringen ? Hängt das mit "Streik im eigenen Unternehmen als beherrschbares Betriebsrisiko" zusammen ?

                                    Und was das Rostocker-Urteil an sich betrifft: Hier gingen Urlaubstage / der Zuschnitt des Urlaubs verloren...

                                    In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Generalstreik im Oktober letzten Jahres in Griechenland zurückkommen. Ich sollte am Tag des Generalstreiks fliegen, was nun nicht möglich war. Ich flog am 20.11.
                                    Der entgangene Urlaubstag im Hotel wurde mir vom RV voll erstattet (so meine damalige vage Rechnung), ohne dass ich diesbezüglich angefragt habe. Ich fand das sehr korrekt - ausgehend von dem Gedanken, dass ein RV nicht für einen kurzfristig angesetzten Generalstreik verantwortlich ist.
                                    Leider kann ich heute nicht mehr nachvollziehen, ob sich die erstattete Summe nun doch aus der Verspätung zusammensetzte, da ich die präzisen Uhrzeiten der Flüge nicht mehr im Kopf habe, würde es aber eher verneinen.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Kourion
                                      Der Anspruch auf die Minderung lt. Frankfurter Tabelle besteht verschuldensunabhängig, dahingehend ist auch die Rostocker Entscheidung nicht abweichend.
                                      "Das Amtsgericht Rostock entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises im Zusammenhang mit dem verspäteten Hinflug und der Verkürzung der Reise hatte. Dabei ist ab der fünften Verspätungsstunde von einer Quote in Höhe von 5 Prozent des Tagespreises je Stunde auszugehen."

                                      Eine Reisepreisminderung ist kein Schadenersatz.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @vs
                                        Würde das (verschuldensunabhängig) auch für Fälle wie Aschewolke oder wie Unruhen in Ägypten Feb. 2011 gelten, wenn der RV den Vertrag nicht sofort kündigt ?
                                        Gerade im ersten Fall waren die Verspätungen ja enorm.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #20

                                          Hallo an alle,
                                          @vonschmeling: klingt plausibel und gerecht, das mit der 5% Regelung bei verspäteten Abflügen ab der 5. Stunde. Ich rechne mal kurz vor, wie ich es verstanden habe:

                                          • der Rückflug war genau einen Tag später um die gleiche Uhrzeit, also 24h - 4h = 20 h

                                          • bei einem Gesamtreisepreis von 1000€ bei 10 Tagen beträgt der Tagessatz 100€

                                          • 5% vom Tagessatz ( 100€ ) sind 5€

                                          • bei 20 h anrechnungsfähiger Verspätung sind das 20h * 5€, also 100€ (das sind weniger 20 %).

                                          Mir geht es nicht darum, Kohle raus zu schlagen. Wenn mir der RV einen Gutschein in passender Höhe  für den verspäteten Rückflug anbietet, werde ich wohl zusagen.

                                          Gruß
                                          Werner

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