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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    @vs
    kommt es denn drauf an, wie penetrant und häufig ein user sein problem hier im forum schildert? nö.mitnichten.
    schlappe 8 wochen, wie du es fomulierst, sind es ja nicht, wenn es um den 15.12 herum einen zwischenbescheid gab, mit der info, dass der sachverhalt geklärt werden muss.
    nochmal: nach meiner rechnung sind es die hälfte der angegebenen reaktionszeit , nämlich 4 wochen.
    und dazwischen befanden sich so ein paar feiertage, wie weihnachten und silvester, bei denen vermutlich die sachbearbeiter am 21.12 ihren letzten arbeitstag und am 07.01 ihren ersten arbeitstag hatten.
    das anliegen des to ist durchaus nicht abzuwerten. mitnichten. das möchte ich hier noch einaml klar heraus stellen. jedoch handelt es sich nicht um einen notfall, in dem der vorstand nocht am 24.12 nachmittags um 15 uhr tagen muß. und realistisch sollte man das ganze schon betrachten.

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • wener71W Offline
      wener71W Offline
      wener71
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Hallo,
      @lexilexi: Ich verstehe nicht, warum Du so darauf bestehst, dass es anstatt 8 Wochen, 4 Wochen sind.

      Ich fasse noch einmal kurz zusammen: In meiner e-mail an den RV hatte ich um Rückantwort bzw. Regulierung innerhalb eines Zeitraums gebeten. Schließlich war ich der Meinung, dass man die Angelegenheit auch ohne Tam-Tam regeln könnte.

      Da es keine Reaktion gab, habe ich ein Einschreiben geschickt und ebenfalls eine Frist gesetzt. Daraufhin kam der Brief mit dem Bla, bla.
      Wenn jetzt alles geregelt worden wäre, hätte ich nie mehr ein Wort darüber verloren sondern mich über das Krisenmanagement gefreut.

      Und jetzt, nach weiteren 4 Wochen, hole ich mir eben ein juristisches Druckmittel.

      • Eines dürfte klar sein, mit meiner Reklamation wollte ich nicht erreichen, dass mir der RV einen Standardbrief schickt, sondern dass meine Auslagen erstattet werden. Deswegen sind es fast 8 Wochen ohne Reaktion.

      • Tatsache ist, dass man eine Frist nicht durch einen Brief verlängern kann. Sonst wäre es einfach, sich seine eigene Frist zu stricken.

      • Die zweite Frist endete kurz vor Weihnachten. Wenn dem RV also etwas an einer friedlichen Regulierung gelegen hätte, wäre er in den letzten 3 Wochen auf mich zugekommen. Dass Feiertage dazwischen lagen, soll nicht automatisch bedeuten, dass man einen Aufschub bekommt. Oder, kannst Du eigenmächtig ein Zahlungsziel bis Mitte Januar verschieben, nur weil eine Rechnung kurz vor Weihnachten fällig wird?

      Ein kurzer Brief, in dem man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt, ein angemessener Gutschein für die nächste Reise und die Erstattung meiner Auslagen wären alles gewesen, was ich haben wollte.
      Dann wäre mir der RV positiv im Gedächtnis geblieben und die nächste Reise hätten wir, wegen des Gutscheins, sowieso bei Buchmal-Reisen gebucht.

      Kunde zufrieden - größeren Schaden abgewendet - Stammkunde gewonnen, was kann an so einer Firmenpolitik falsch sein?

      Ich unterstelle Buchmal-Reisen, dass sie mit meiner Trägheit gerechnet haben und dass ich die Angelegenheit einschlafen lasse. Die wären nie und nimmer auf mich zugekommen.

      Prinzipiell schätze ich die Meinung anderer. Auch, wenn sie nicht mit meiner identisch sind. Wenn es Dich stört, wie die Diskussion verläuft, warum beteiligst Du Dich dann? Was ist, wie Du es nennst, penetrant daran, eine sachliche und ausführliche Diskussion zu führen? Soooo klar war die Sachlage nun auch wieder nicht, dass man sich die Einzelheiten hätte sparen können. Ich bin sicher, der eine oder andere hat etwas dabei gelernt. Die Fragen sind rein rhetorisch...

      Wie dem auch sei, es soll nicht den Eindruck haben, dass ich mich für meine Entscheidung, zu einem Anwalt zu gehen, rechtfertigen muss. Ich bin überzeugt davon, das Richtige zu machen.

      Ich halte Euch auf dem Laufenden!

      Gruß
      Werner

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        @wener71
        Wohlgemerkt hatte ich dir das Prädikat "nicht penetrant" verliehen und finde es sehr schade, dass Buchmal offenbar die Gelegenheit versäumt, sich adäquat zu einigen.
        :? ❓

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wener71W Offline
          wener71W Offline
          wener71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Hallo,
          zur Info, der Reiseveranstalter Buchmal Reisen hat zwei weitere Fristen (gesetzt durch meinen Rechtsanwalt) zur Begleichung der Forderung verstreichen lassen.

          Also besteht kein Interesse an einer gütlichen Einigung.

          Jetzt gehts vor Gericht. Eigentlich peinlich weger der paar Kröten....

          Gruß

          Werner

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          • FugimaxiF Offline
            FugimaxiF Offline
            Fugimaxi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Hallo,Werner
            habe mir diesen Thread jetzt mal komplett durchgelesen.
            Noch geduldiger wie du sind ja nicht viele.Obwohl dir Ungeduld auch nicht weiterhelfen würde. Ich wünsche dir bei deiner Klage viel Erfolg gegen deinen Kundendesorientierten RV.
            Die hätten es sooo einfach haben können.

            Gruß,Jürgen

            Männer haben auch Gefühle:
            Hunger zum Beispiel.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • wener71W Offline
              wener71W Offline
              wener71
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Hallo Jürgen,
              danke für Deinen Beitrag!
              Es ist tatsächlich heute ein Friedensangebot in Form eines Briefes angekommen.

              Um den lächerlichen Betrag, den sie bieten, gehts jetzt aber nicht.

              Eher um den Hinweis, dass feste Flugzeiten nicht Bestandteil des Vertrages sind, wenn man eine Reise bucht.
              Und, dass es sich um "voraussichtliche Flugzeiten" handelt und dass "Änderungen vorbehalten sind."

              Ja,...nee,...is klar. Ich buche eine Reise, weiß aber nicht, wann ich fliege.

              Einige Landgerichte sehen das auch anders, siehe Artikel vom Verbraucherschutz.

              http://www.verbraucherschutz.tv/2012/08/14/bundesverband-der-verbraucherzentrale-klagt-erfolgreich-gegen-reiseveranstalter

              Das Internet ist voll von negativen Bewertungen über Buchmal Reisen, wenn ich kleines "Naivchen" vorher gegooglet hätte, wäre mir das nicht passiert.

              Ich kann nur hoffen, dass Unternehmen mit solchen Praktiken, finanziell gesehen, bald austrocknen. Der Kunde hat es in der Hand, bei so vielen Anbietern kann man auch Service mit buchen.

              Gruß

              Werner

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wener71W Offline
                wener71W Offline
                wener71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Hallo,
                so, jetzt habe ich endlich den Brief erhalten, dass die Kosten anerkannt und erstattet werden.

                Beim letzten Anlauf sind sogar die Anwaltskosten zugesagt worden.

                Es lohnt sich also, hartnäckig zu bleiben und sein Recht auch mal mit härteren Mitteln durchzusetzen. 
                Die Anwaltskosten hätten sie sich sparen können wenn sie sofort eingelenkt hätten. Ich wäre sogar mit einem Gutschein zufrieden gewesen.

                Zu guter Letzt, die Auslagen sind erstattet, es bleibt aber trotzdem ein bitterer Nachgeschmack der mich daran hindern wird, jemals wieder bei Buchmal Reisen zu buchen.

                Das Leben könnte so schön und stressfrei sein...

                Viele Grüße an alle!

                Werner

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sunshine997S Offline
                  Sunshine997S Offline
                  Sunshine997
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Herzlichen Glückwunsch!!!

                  Ja, da hast Du Recht, dass der VA es hätte einfacher und billiger haben können...

                  Aber jetzt überleg mal: Viele sind nicht so hartnäckig wie Du ... für viele Veranstalter und vor allem Airlines (ich denke da an die Fluggast-VO) ist es bei der Masse von berechtigten Reklamationen aufgrund von Verspätungen rechnerisch einfach günstiger, nur den hartnäckigsten was zu zahlen (PLUS deren Anwaltskosten) und der großen Masse, die irgendwann aufgibt, gar nichts ... 😉

                  "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    @Sunshine997
                    Deinem Beitrag stimme ich zu 100% zu.

                    @wener71
                    Ein gutes Beispiel für alle, die sich einerseits versichert haben und andrerseits schließlich obsiegen.
                    Absolut positiv im Sinne der Forenattitüde - sofern Betroffene aufmerksam nachlesen!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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