Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Auf falschem Flughafen gelandet
  6. Auf falschem Flughafen gelandet

Auf falschem Flughafen gelandet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
60 Beiträge 0 Kommentatoren 17.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Alice000A Offline
    Alice000A Offline
    Alice000
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @vonschmeling:

    im heutigen Zeitalter, ist es durchaus möglich, infos über das wetter der vergangenheit an verschiedensten orten zu beschaffen 😉
    ob man daraus irgendwelche verlässlichen schlüsse ziehen kann, ist eine andere sache.

    ot: auch wenn deine beiträge inhaltlich immer sehr korrekt sein mögen, finde ich deine ausdrucksweise für forums-neulinge etwas abschreckend. wirkt oftmals etwas sarkastisch-aggressiv :?

    Lorem ipsum dolor sit amet...

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • ENIGMA13E Offline
      ENIGMA13E Offline
      ENIGMA13
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Wer's nach 3 Jahren nicht hat,hat was vor viel mehr Jahren nicht gerafft 😆 .

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Alice000A Offline
        Alice000A Offline
        Alice000
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        keine angst enigma, ich bezeichne mich nach 3 jahren nicht als forums-neuling 😉

        hab mich mittlerweile an die ausdrucksweise gewöhnt 😛

        Lorem ipsum dolor sit amet...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          vonschmeling:
          @claudia86

          Das Wetter kann per Metar jederzeit beweisbelastbar als ursächlich für das Ausweichziel nachgehalten werden;

          @Alice000
          Selvstverständlich ist mir bekannt, dass und wie das Wetter "in der heutigen Zeit" nachgesehen werden kann; ich wage allerdings zu bezweifeln, dass @ellimaus02 aus den Daten abzuleiten vermag, ob eine Landung am Zielflughafen möglich war.
          (Beispiel: 2012/12/28 08:20EDDS 280820Z 26011KT 9999 FEW012 SCT018 BKN040 05/02 Q1026 NOSIG)

          Das LBA hingegen kann es - und zwar ziemlich exakt. 😉

          Daher habe ich auch zur Beschwerde bei der Airline geraten und darüber hinaus vorgeschlagen sich beim Veranstalter zu melden.
          Eigene Recherchen in dieser Richtung halte ich für vollkommen zwecklos ... :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Claudia86C Offline
            Claudia86C Offline
            Claudia86
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Elli, hast du ein Beschwerdebrief geschrieben oder wie hast du das formuliert?

            De gustibus non est disputandum.
            Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Wenn sie´s einfach haben wollte, hat sie möglicherweise das verlinkte Beschwerdeformular benutzt ... beschleunigt die Rückmeldung erheblich!
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                War zwar heute frueh anscheinend etwas wolkig in Stuttgart, denke das um 8:20 trotzdem eine Landung moeglich gewesen waere 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @mkfpa
                  Sehr gut gelöst!
                  Aber Einsagen gilt nicht ... 😉
                  Nein, ohne Witz: Es ist schlichterdings nicht die Aufgabe des Fluggastes, entsprechende Daten beizubringen - er beschwert sich und wenn die Airline sich exkulpieren will ist es an ihr, die relevanten Nachweise zu führen!
                  Welche Airline eigentlich?? ❓

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ellimaus02E Offline
                    ellimaus02E Offline
                    ellimaus02
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,

                    ich habe eine Beschwerdemail geschickt in der ich noch mal alles ausführlich beschrieben habe.

                    Über das Beschwerdeformular war dies leider nicht möglich, da meine Buchungsnummer angeblich nicht richtig wäre. (So kann man auch Beschwerden entgehen)

                    Airline war die Condor.

                    Weiss jemand vielleicht auch noch wie lange ich mir mit der ganze Sache Zeit hätte lassen können? Muss man da Fristen einhalten?

                    Viele Grüße
                    Elvira

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @ellimaus02
                      Ich hatte das Beschwerdeformular verlinkt, das bei Ansprüchen gem VO 261/04 zu benutzen ist, dort reicht die Eingabe der Flugnummer.
                      Es ist gar nicht notwendig, die Vorkommnisse ausführlich zu schildern, denn die Airline kennt jedes Detail Welten genauer als der Beschwerde führende Fluggast.
                      Die Unterstellung, man wolle mittels "angeblich falscher Buchungsnummer" Reklamationen verhindern, ist schlichterdings lächerlich.

                      :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Claudia86C Offline
                        Claudia86C Offline
                        Claudia86
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo Elli,

                        Dann wünsch ich dir viel Glück, dass du schnellstmöglich eine Rückmeldung von der Condor bekommst.

                        Fristen gibt es nicht um Flugverspätungen zu reklamieren. Es gibt wohl eine Verjährungsfrist für Ansprüche gem gem. europäischer VO (EG) Nr. 261/2004 von 3 Jahren, oder von 2 Jahren gemäß Art. 35 MÜ. Aber das trifft ja bei dir beides nicht zu.

                        Ggf kannst du dich auch zum Thema EUclaim, Flightright oder Fairplane informieren - da wird dein Fall beurteilt und mit den entsprechenden Airlines verhandelt. Fließt keine Entschädigung, muss du auch nichts zahlen. Zahlt die Airline, bekommen vorgennanten Institutionen zw. 25 und 30 Prozent des Geldes.

                        De gustibus non est disputandum.
                        Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • tuerkeirotT Offline
                          tuerkeirotT Offline
                          tuerkeirot
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo Elli,

                          in etwa wird die Condor ca. 2-3 Wo.nach deinem Schreiben reagieren.War bei uns zumindest so.
                          Allerdings wird Condor dir wohl einen negativen Bescheid inkl.Ablehnung deiner Ansprüche schicken.
                          Wir hatten auf unserem Flug Hurghada-Hamburg im Juni 2012 einen technischen Defekt an der Maschine (laut Aussage des Piloten!!!) und sind schon verspätet losgeflogen ca.3,5 Std. und sind in Hannover statt Hamburg gelandet.Zuletzt ging es mit Bussen weiter...für die anderen,weil wir ein Kofferproblem hatten-dann waren alle Busse weg und wir mussten uns einen Transfer organisieren und bezahlen.Das haben wir von der Condor netterweise erstattet bekommen.
                          Die andere Sache mit Verspätung und anderem Flughafen ist erst durch Flightright bearbeitet worden und jetzt beim Anwalt anhängig.Mal sehen was daraus wird...
                          Kann Claudia86 nur beipflichten mach dich schlau,denn von sich aus zahlt die Condor keinen Cent.

                          Guten Rutsch wünscht Antje

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Richtig, das Resultat einer Auswertung des verlinkten offiziellen Beschwerdeformulars gemäss Verordnung (EG) Nr. 261/2004 könnte sich letztendlich als effektiver erweisen als eine standardisierte Antwort von Condor auf den Beschwerdebrief einer Betroffenen.
                            Denn damit ist erst einmal die Grundlage geschaffen für ein mögliches weiteres Vorgehen auf welchem Weg auch immer.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @ellimaus02
                              Du kannst beispielsweise mit Hilfe dieser Maske bei flightight schon mal deine Flugnummer eingeben und ermitteln, ob sich Aussicht auf eine Erstattung gem. der Fluggsastrechteverordnung gem. EuGH ergeben.
                              Es bleibt dir weiterhin unbenommen, zusätzlich beim Veranstalter Beschwerde zu führen; üblicherweise wird dieser gem. Frankfurter Tabelle ab der fünften Stunde der Verspätung in Anspruch genommen und muss 5% des anteiligen Tagespreises der Reise pro weiterer Stunde erstatten. Dies gilt - wie sunshine schon postete - verschuldensunabhängig und hat mit der Entschädigung gem. VO(EU) 261/04 nichts zu tun.
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mcgeeM Online
                                mcgeeM Online
                                mcgee
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hallo,
                                zum Thema war gerade heute bei uns ein Artikel in der Tageszeitung.
                                Ich kürze mal:
                                Landet ein Flieger nicht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Fluggäste haben Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung...
                                AG Rüsselsheim, Az.: 3C1132/12 (36)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @mcgee
                                  Auch für dich nochmal, denn dieses Urteil wurde schon einmal herangezogen:
                                  Es ist absolut entscheidend, aus welchem Grund nicht am geplanten Zielflughafen gelandet wurde, bzw. werden konnte.
                                  Die Entscheidung von Rüsselsheim ist also - abgesehen von einigen anderen Mängeln! - für den hier hinterfragten Sachstand überhaupt nicht anwendbar!
                                  :?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mcgeeM Online
                                    mcgeeM Online
                                    mcgee
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Danke für den Hinweis,
                                    es muß wahrscheinlich immer von Fall zu Fall unterschieden werden. Ich hatte nur "falscher Flughafen" gelesen und dachte mein angegebenes Urteil wäre neu... 😞

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Der Vollständkgkeit halber sei noch gesagt, dass die einschlägigen Fachinkassounternehmen aussichtslose Fälle gewöhnlich ablehnen, da sie erfolgsorientiert abrechnen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • ellimaus02E Offline
                                        ellimaus02E Offline
                                        ellimaus02
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hallo,

                                        ich habe gestern einen Nachricht von Condor in meinem Mailpostfach gehabt, dass meine Beschwerde angekommen ist und weiter bearbeitet wird. Es war kein Standartschreiben sondern ein persönliches, da die Mitarbeiterin noch meinen Reiseveranstalter wissen wollte.

                                        Außerdem gäbe es wohl gerade zu dem Zeitpunkt in der ich meine Eingabe in dem Formular gemacht habe, ein Problem weshalb dies nicht möglich war.

                                        Vom Reiseveranstalter kam gestern auch Post, im Urlaub wurden unsere Daten schon vom Veranstalter vor Ort aufgenommen und nach Deutschland weiter geleitet. Gestern kam ein Reisegutschein in Höhe von 51 €.

                                        @vonschmeling
                                        Die Maske von flightight habe ich im Internet auch schon entdeckt aber ich wusste nich so recht was ich da eintragen soll. Die Verspätung bezieht sich bei dem Formular doch auf die Ankunftzeit des Fliegers und der ist ja nur etwa 1,5 Stunden zu spät angekommen.

                                        Viele Grüße
                                        Elli

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @ellimaus02
                                          Wie kommen die auf €51 - ist das für dich nachvollziehbar?
                                          Einen Gutschein musst du nicht akzeptieren.

                                          In die Maske bei flightright musst du nur die Flugnummer und das Datum eintragen, alles andere haben die idealerweise in ihren Datenbanken, also z.B. auch die Auskunft "DE0815 DEC04/12 - delayed due to bad weather conditions".

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 2 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag