Auf falschem Flughafen gelandet
-
im heutigen Zeitalter, ist es durchaus möglich, infos über das wetter der vergangenheit an verschiedensten orten zu beschaffen

ob man daraus irgendwelche verlässlichen schlüsse ziehen kann, ist eine andere sache.ot: auch wenn deine beiträge inhaltlich immer sehr korrekt sein mögen, finde ich deine ausdrucksweise für forums-neulinge etwas abschreckend. wirkt oftmals etwas sarkastisch-aggressiv :?
-
vonschmeling:
@claudia86Das Wetter kann per Metar jederzeit beweisbelastbar als ursächlich für das Ausweichziel nachgehalten werden;
@Alice000
Selvstverständlich ist mir bekannt, dass und wie das Wetter "in der heutigen Zeit" nachgesehen werden kann; ich wage allerdings zu bezweifeln, dass @ellimaus02 aus den Daten abzuleiten vermag, ob eine Landung am Zielflughafen möglich war.
(Beispiel: 2012/12/28 08:20EDDS 280820Z 26011KT 9999 FEW012 SCT018 BKN040 05/02 Q1026 NOSIG)Das LBA hingegen kann es - und zwar ziemlich exakt.

Daher habe ich auch zur Beschwerde bei der Airline geraten und darüber hinaus vorgeschlagen sich beim Veranstalter zu melden.
Eigene Recherchen in dieser Richtung halte ich für vollkommen zwecklos ... :? -
Wenn sie´s einfach haben wollte, hat sie möglicherweise das verlinkte Beschwerdeformular benutzt ... beschleunigt die Rückmeldung erheblich!

-
@mkfpa
Sehr gut gelöst!
Aber Einsagen gilt nicht ...
Nein, ohne Witz: Es ist schlichterdings nicht die Aufgabe des Fluggastes, entsprechende Daten beizubringen - er beschwert sich und wenn die Airline sich exkulpieren will ist es an ihr, die relevanten Nachweise zu führen!
Welche Airline eigentlich??
-
Hallo,
ich habe eine Beschwerdemail geschickt in der ich noch mal alles ausführlich beschrieben habe.
Über das Beschwerdeformular war dies leider nicht möglich, da meine Buchungsnummer angeblich nicht richtig wäre. (So kann man auch Beschwerden entgehen)
Airline war die Condor.
Weiss jemand vielleicht auch noch wie lange ich mir mit der ganze Sache Zeit hätte lassen können? Muss man da Fristen einhalten?
Viele Grüße
Elvira -
@ellimaus02
Ich hatte das Beschwerdeformular verlinkt, das bei Ansprüchen gem VO 261/04 zu benutzen ist, dort reicht die Eingabe der Flugnummer.
Es ist gar nicht notwendig, die Vorkommnisse ausführlich zu schildern, denn die Airline kennt jedes Detail Welten genauer als der Beschwerde führende Fluggast.
Die Unterstellung, man wolle mittels "angeblich falscher Buchungsnummer" Reklamationen verhindern, ist schlichterdings lächerlich.:?
-
Hallo Elli,
Dann wünsch ich dir viel Glück, dass du schnellstmöglich eine Rückmeldung von der Condor bekommst.
Fristen gibt es nicht um Flugverspätungen zu reklamieren. Es gibt wohl eine Verjährungsfrist für Ansprüche gem gem. europäischer VO (EG) Nr. 261/2004 von 3 Jahren, oder von 2 Jahren gemäß Art. 35 MÜ. Aber das trifft ja bei dir beides nicht zu.
Ggf kannst du dich auch zum Thema EUclaim, Flightright oder Fairplane informieren - da wird dein Fall beurteilt und mit den entsprechenden Airlines verhandelt. Fließt keine Entschädigung, muss du auch nichts zahlen. Zahlt die Airline, bekommen vorgennanten Institutionen zw. 25 und 30 Prozent des Geldes.
-
Hallo Elli,
in etwa wird die Condor ca. 2-3 Wo.nach deinem Schreiben reagieren.War bei uns zumindest so.
Allerdings wird Condor dir wohl einen negativen Bescheid inkl.Ablehnung deiner Ansprüche schicken.
Wir hatten auf unserem Flug Hurghada-Hamburg im Juni 2012 einen technischen Defekt an der Maschine (laut Aussage des Piloten!!!) und sind schon verspätet losgeflogen ca.3,5 Std. und sind in Hannover statt Hamburg gelandet.Zuletzt ging es mit Bussen weiter...für die anderen,weil wir ein Kofferproblem hatten-dann waren alle Busse weg und wir mussten uns einen Transfer organisieren und bezahlen.Das haben wir von der Condor netterweise erstattet bekommen.
Die andere Sache mit Verspätung und anderem Flughafen ist erst durch Flightright bearbeitet worden und jetzt beim Anwalt anhängig.Mal sehen was daraus wird...
Kann Claudia86 nur beipflichten mach dich schlau,denn von sich aus zahlt die Condor keinen Cent.Guten Rutsch wünscht Antje
-
Richtig, das Resultat einer Auswertung des verlinkten offiziellen Beschwerdeformulars gemäss Verordnung (EG) Nr. 261/2004 könnte sich letztendlich als effektiver erweisen als eine standardisierte Antwort von Condor auf den Beschwerdebrief einer Betroffenen.
Denn damit ist erst einmal die Grundlage geschaffen für ein mögliches weiteres Vorgehen auf welchem Weg auch immer. -
@ellimaus02
Du kannst beispielsweise mit Hilfe dieser Maske bei flightight schon mal deine Flugnummer eingeben und ermitteln, ob sich Aussicht auf eine Erstattung gem. der Fluggsastrechteverordnung gem. EuGH ergeben.
Es bleibt dir weiterhin unbenommen, zusätzlich beim Veranstalter Beschwerde zu führen; üblicherweise wird dieser gem. Frankfurter Tabelle ab der fünften Stunde der Verspätung in Anspruch genommen und muss 5% des anteiligen Tagespreises der Reise pro weiterer Stunde erstatten. Dies gilt - wie sunshine schon postete - verschuldensunabhängig und hat mit der Entschädigung gem. VO(EU) 261/04 nichts zu tun.

-
Hallo,
zum Thema war gerade heute bei uns ein Artikel in der Tageszeitung.
Ich kürze mal:
Landet ein Flieger nicht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Fluggäste haben Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung...
AG Rüsselsheim, Az.: 3C1132/12 (36) -
@mcgee
Auch für dich nochmal, denn dieses Urteil wurde schon einmal herangezogen:
Es ist absolut entscheidend, aus welchem Grund nicht am geplanten Zielflughafen gelandet wurde, bzw. werden konnte.
Die Entscheidung von Rüsselsheim ist also - abgesehen von einigen anderen Mängeln! - für den hier hinterfragten Sachstand überhaupt nicht anwendbar!
:? -
Der Vollständkgkeit halber sei noch gesagt, dass die einschlägigen Fachinkassounternehmen aussichtslose Fälle gewöhnlich ablehnen, da sie erfolgsorientiert abrechnen.
-
Hallo,
ich habe gestern einen Nachricht von Condor in meinem Mailpostfach gehabt, dass meine Beschwerde angekommen ist und weiter bearbeitet wird. Es war kein Standartschreiben sondern ein persönliches, da die Mitarbeiterin noch meinen Reiseveranstalter wissen wollte.
Außerdem gäbe es wohl gerade zu dem Zeitpunkt in der ich meine Eingabe in dem Formular gemacht habe, ein Problem weshalb dies nicht möglich war.
Vom Reiseveranstalter kam gestern auch Post, im Urlaub wurden unsere Daten schon vom Veranstalter vor Ort aufgenommen und nach Deutschland weiter geleitet. Gestern kam ein Reisegutschein in Höhe von 51 €.
@vonschmeling
Die Maske von flightight habe ich im Internet auch schon entdeckt aber ich wusste nich so recht was ich da eintragen soll. Die Verspätung bezieht sich bei dem Formular doch auf die Ankunftzeit des Fliegers und der ist ja nur etwa 1,5 Stunden zu spät angekommen.Viele Grüße
Elli -
@ellimaus02
Wie kommen die auf €51 - ist das für dich nachvollziehbar?
Einen Gutschein musst du nicht akzeptieren.In die Maske bei flightright musst du nur die Flugnummer und das Datum eintragen, alles andere haben die idealerweise in ihren Datenbanken, also z.B. auch die Auskunft "DE0815 DEC04/12 - delayed due to bad weather conditions".
.
