Nur-Hotel-Buchung, ein RT erscheint nicht
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Folgender Sachverhalt:
Ein Zimmer ist gebucht, für 2 Erwachsene, 2 Kinder. Das ältere Kind zahlt aber auch den vollen Preis. Nun hat dieses ältere Kind keine Lust mitzukommen. Wenn man jetzt bei dem VA umbuchen und stornieren würde, wäre der neue Reisepreis, obwohl eine Person weniger, erheblich höher.
Wenn man nun überhaupt nichts macht sondern einfach nur mit den drei verbliebenen Personen eincheckt, dann passiert doch gar nichts, oder? Dem Hotel ist es dann egal, ob eine Person nicht mitgekommen ist, ja?
Und, um noch weiter zu gehen, wenn man nun statt der zurückbleibenden als erwachsen geltenden Person eine andere Person mitnimmt, ohne dies dem VA mitzuteilen, sozusagen als "Ersatz" und ich das Hotel vorher drüber informiere, dass statt Person A Kind E anreisen wird, gäbe es dann u.U. irgendwelche Konsequenzen seitens des VA?
In den AGB´s konnte ich diesbezüglich nichts nachlesen, RV ist ITS, es handelt sich um eine Hotelbuchung nach Ägypten, JAP.
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@cheyenne
wenn du statt der vier gebuchten personen nur mit dreien anreist, passiert gar nichts.
wenn du statt der 4. person eine andere person mitnimmst, könnte es probleme geben.
du musstest bei der buchung bestimmt die namen der reisenden angeben.
um auf der sicheren seite zu sein, würde ich einfach eine namensänderung vornehmen.
wenn das mind. 30 tage vor ankunft im hotel geschieht, kostet das nur eine gebühr (ich glaube um die 30 €, das müsstest du nochmal genau in den veranstalter agb nachlesen). -
4.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
4.5.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen (beachte Ziff. 4.5.2). Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 30 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203 42-795, gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der Veranstalter benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Quelle: AGB ITS
@cheyenne98
Dein Vertragspartner ist der Veranstalter ITS, nicht das Hotel - auch wenn Bausteine gebucht wurden. Er ist also zwingend von der Änderung in Kenntnis zu setzen, ansonsten kann die Beherbergung verweigert werden. Eine Mitteilung an das Hotel ist weder notwendig noch im vorliegenden Fall ausreichend. -
Wenn einer weniger kommt, passiert gar nichts. Also bloss nicht mitteilen, wenn es dadurch teurer würde ...
Und selbst eine Namensänderung eines Mitreisenden im gleichen Zimmer würde ich bei einer Nur-Hotel-Buchung nicht unbedingt vornehmen lassen... Wenn man auf der absolut sicheren Seite sein will, gilt das, was meine Vorredner sagten...
Aber ganz ehrlich, in den allermeisten Hotels muss man beim Einchecken neben dem Voucher pro Zimmer nur den Pass und die Kreditkarte EINER Person vorlegen ... die Wahrscheinlichkeit, dass jemand merkt, dass ein ganz anderer Mitreisender als ursprünglich angegeben dabei ist, ist sehr gering ... und selbst wenn, passiert im Normalfall GAR NICHTS, da der Hauptreisende und die gebuchte Personenanzahl ja gleich bleiben (es sei denn, statt eines Kindes reist ein Erwachsener zum Kinderpreis, das wäre Betrug und kann richtig Ärger geben).Wichtig: Das Gesagte gilt aber nur für Hotels; bei Flügen und Kreuzfahrten müssen die Namen passen, sonst bleibt man stehen ... (dies nur zur Info, falls zu einem späteren Zeitpunkt andere Ratsuchende diesen Beitrag wieder hervorkramen)
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Danke für die Antworten.
Das merkwürdige und irgendwie paradoxe ist der Reisepreis. Ich schlüssel mal die Zahlen auf:
Vater 345,--€
Mutter 345,--€
14jährig 345,--€
7jährig 38,--€Wenn meine große Tochter nun nicht mitkommt, in der gleichen Zeit ist das Zeltlager ihres Sportvereines und sie weiss nicht so genau, wofür sie sich entscheiden soll, und wir direkt an ihrer statt eine 8jährige Freundin meiner Kleinen einbuchen würden, dann staffelt sich der RP wie folgt
Vater 500,--
Mutter 500,--
8jährig 316,--
7jährig 38,--ist also ca. 300,--€ teurer, obwohl das Kind viel jünger ist, ich versteh es nicht

Falls meine 14jährige Tochter sich nun gegen diesen Urlaub entscheidet und falls wir dann tatsächlich eine Freundin meiner Kleinen mitnehmen würden, wäre ich trotzdem nur mit einer Umbuchungsgebühr von 30,--€ dabei, ohne diesen Mehrpreis zu zahlen?
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Das stimmt nicht ganz, z.B. müssen Italien alle Hotelgäste mit ihren Ausweispapieren registriert werden.
Ich reise viel allein, daher weiß nicht nicht ob das eine seltene oder eine verbreitete Vorgehensweise ist.
Richtig, für den Hotelier spielt es zunächst keine große Rolle und wird er auch nicht zwingend Probleme machen.
Nehmen wir aber mal Umstände an, aus welchen sich für den Hotelgast Regressforderungen an den Veranstalter ergeben würden, der Hotelgast aber nicht identisch ist mit dem vertraglich gebundenen?
Das klingt vielleicht ein wenig weit gegriffen, aber 30€ um Risiken auszuschließen sollten aufgebracht werden können ... -
Wollte grade editieren - im Grunde kann das nur der "neue Preis" sein, denn zum Zeitpunkt der Buchung wird mangelndes Interesse des größeren Kindes noch nicht zur Debatte gestanden haben.
Daher - tagesaktuelle Preise, in diesem Fall eben deutlich höher als zum Zeitpunkt der Buchung - unter keinen Umständen umbuchen!

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@ vs
nein, alle beide Angebote sind ganz aktuell noch buchbar. Wenn ich die Kinder mit 14 und 7 Jahren eingebe, erscheint der günstigere Preis, wenn ich die Kinder mit 7 und 8 Jahren angebe, dann eben der teurere.
Meine Frage wurde noch nicht deutlich beantwortet, wenn ich von der 14jährigen auf die 8jährige umbuche, muss ich dann tatsächlich nur die 30,-€ Umbuchungsgebühren zahlen und nicht die Preisdifferenz?
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noch ein Nachtrag: nein, 30,--€ sind natürlich kein Problem, aber 30,--€ oder knapp 300,--€ ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Und wie geschrieben, es geht nach Ägypten, ins Jungle Aqua Park, Reisezeit ist der 23.6.-7.7.2013. Und ja, bei Ankunft werden alle Reiseteilnehmer ausweislich registriert.
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@cheyenne98
Ah, okay ... du hast aber bereits gebucht, nicht wahr?
Eine Namensänderung (Ersatzperson) ist keine "Umbuchung", sh. AGB.
Also bleibt es bei der Bearbeitungsgebühr von €30,-- .
Die Differenz zur Buchung mit dem jüngeren Kind kann ich ad hoc leider nicht schlüssig erklären ...
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@ vs
vielen Dank. Gebucht nicht, optioniert bis Dienstag, wenn sich der AG meines Mannes nicht querstellt, dann mache ich die Option morgen fest.
Und noch ein letztes Mal, um wirklich alle Unklarheiten zu beseitigen:
Bei einer Umbuchung ist das Alter egal? Es wird ja praktisch von einem Erwachsenen auf ein Kind umgebucht?! Wenn das so einfach ist, könnte man das ja immer so machen?! Obwohl im Normalfall natürlich der Kinderpreis günstiger ist als der Erwachsenenpreis... :?
Müsste ja eig. Punkt 4.5.1 der AGB greifen
...Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind...
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Du hast noch nicht gebucht ? :?
Na, dann führe diesen Nachweis mal. :?
Zu dieser Art von Sätzen in den AGB gibt's hier einen langen Thread...
Da geht's zwar um den Satz zu den Stornokosten, ist aber inhaltlich identisch: klick hier -
@cheyenne98
Die Nachweisklausel hat mit deinem Anliegen nicht da Geringste zu tun.
Hier ginge es ggf. darum nachzuweisen, dass eine Gebühr höher ist als die tatsächlich anfallenden Kosten für den Veranstalter und das ist unter normalen Bedingungen vollkommen unmöglich.
Du hast also noch nicht gebucht?
Sorry, aber damit entsteht für mich hier ein "erhöhter Erklärungsbedarf", und um nicht wieder der "Vermessenheit" bezichtigt zu werden bin ich bis auf Weiteres hier raus ...
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ok, ich wusste nicht, dass ein Unterschied zwischen einer getätigten festen Buchung und einer Optionierung besteht, es ist doch kein Unterschied?
Ich habe auch nicht vor, auf jeden Fall und sofort umzubuchen, es könnte eben bloss darauf hinauslaufen, dass meine große Tochter nicht mitkommt, das wird sich nach den Osterferien herausstellen, sie hat es eben schon angekündigt. Ich habe nicht vor, gezielt Schmu zu treiben!
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@cheyenne98
Sei mir nicht böse - aber gewöhnlich erhalten 14-jährige Ankündigungen und machen sie nicht, und dass du den Unterschied zwischen einer Option und einer Buchung nicht kanntest, ist bezüglich der Präzision deiner Anfragen denkbar unglaubwürdig!?

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Was dann aber ja wohl schiefgehen kann, wenn jetzt schon klar ist, dass die Reise, wenn mit dem jüngeren Kind gebucht, deutlich teurer wäre. Könnte schon jemand auf die Idee kommen, dass das Absicht war um Geld zu sparen.
Auf jeden Fall finde ich das Ganze etwas seltsam - wenn noch nicht gebucht, muss sich das Fräulein Tochter halt jetzt entscheiden, Urlaub oder Zeltlager... Und so würde ich dann auch buchen, nicht danach, ob Madame es sich noch anders überlegen könnte.
Und - mit 14 Jahren gäbe es bei mir da noch nicht viel Entscheidungsfreiheit....
LG
Sandy