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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @hallobingo
    Informativer wäre dein Beitrag mit Nennung der Fluggesellschaft?!
    Ich freue mich für deinen persönlichen Erfolg, gebe aber zu bedenken, dass die Helden nicht über´s Wasser gehen und ich aus verschiedensten Gründen schon reichlich weniger Lorbeerkränze verteilt sah ...
    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • traveller4073T Offline
      traveller4073T Offline
      traveller4073
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      traveller4073:
      I did it too! Nachdem mich die Kraniche gestern in FRA stranden ließen und nicht einen Furz zum Thema Entschädigung tönten, hab ich soeben Flightright beauftragt.


      ...und heute die Nachricht erhalten, dass der Kranich Federn ließ - und ich 175 Euronen überwiesen bekomme. Ging schnell und vor allem ohne großen Aufwand meinerseits!

      Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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      • Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-Peter
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Congratulation laolasmily
        und dass die Damen und Herren von flightright nicht umsonst arbeiten, ist doch selbstverständlich. Und bevor ich vielleicht einen Anwalt (ob nun mit oder ohne Reiserechtschutzversicherung+Selbstbeteiligung) konsultiere, würde ich jederzeit und ggf. diese Möglickeit der Entschädigung durch professionelle Hilfe prüfen lassen und habe es auch schon getan.
        "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach". in diesem Sinne @traveller4073, alles richtig gemacht...

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Gewöhnlich reicht beim Kranich bereits die einfache Einreichung des Beschwerdeformulars.
          Dieser Aufwand ist geringer als der für die Beauftragung eines Inkassounternehmens und man erhält die gesamte Erstattung von i.d.F. €250.

          Falls - was fast nie passiert! - der begründete Anspruch nicht anerkannt werden, ist es aus meiner Sicht immer noch früh genug für die Ermächtigung eines flightrighttypischen Dienstleisters.
          Aber jeder wie er mag ... 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • C.+S.C Offline
            C.+S.C Offline
            C.+S.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Es geht aber auch ohne flightrigt - mit viel Geduld 😉

            Ist hier zwar nicht Thema, aber vlt. trotzdem für den einen oder anderen interessant.

            Vor fast 2 Jahren hatten wir einen aus unbekanntem Grund gecancelten Flug mit der TAP Portugal und ich habe die entspr. Entschädigung nach der EU-Verordnung selbst geltend gemacht.
            Es kam ewig gar keine Reaktion (bis auf eine Eingangsbestätigung irgendwann mal) und ich hatte die Sache für mich eigentlich zu den Akten gelegt.

            Heute habe ich eine förmliche Mail der Airline bekommen und per Post 2 Verrechnungsschecks in zutreffender Höhe.

            Anscheinend kann eine europäische Airline nicht mal eben so einfach am gültigen Recht vorbei handeln, es dauert halt nur lange, denn es ist ja anzunehmen, dass es insgesamt 1000e zu prüfende Ansprüche geben wird und bestimmt nicht 50 Mitarbeiter ausschließlich dafür abgestellt sind, sondern vielleicht nur 5 (?)...

            Ich hab mich jedenfalls heute total gefreut.

            VG

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • muschelsucherinM Offline
              muschelsucherinM Offline
              muschelsucherin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Da kann man nur gratulieren, es kommt wohl auf die Fluggesellschaft an, ob man ohne Flightright auskommt.
              Condor war nicht bereit zu zahlen, es mußte gerichtlich geklärt werden!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ArminA Offline
                ArminA Offline
                Armin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                ..so wie @vs schreibt ist es richtig..ich habe es selbst schon 2-mal bei AB so gemacht (habe ich auch im entsprechenden Thread kommuniziert)..wichtig ist es auf die richtige Abfolge zu achten:

                1. Entschädigung schriftlich einfordern (Einschreiben mit Rückschein)unter Setzung einer angemessenen Frist. Entweder gleich im 1 Schreiben oder im 2. (hab es erst im 2. so mit der Friststzung gemacht). Damit die Airline in Verzug setzen, der Verzugsschaden (hier Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts) kann dann der Airline ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Vor allem in klaren Fällen kann getrost auf die Beauftragung eines Dienstleisters wie flightright verzichtet werden, die Entschädigung wird dann nicht, wie hier schon beschrieben, um dessen Provision geschmälert. Da hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt ist man zeitlich auch nicht so unter Druck wie z.B. bei Reisepreisminderung eine Pauschalreise betreffend.

                Bei mir wurde in beiden Fällen komplett entschädigt OHNE Gerichtsprozess.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Dieser Thread heißt zwar "Flightright" und nicht "nicht Flightright", aber ich würde immer den direkten Beschwerdeweg optieren.
                  @C.+S. Geduld brauchste bei denen auch!

                  Zur Beschwerde empfehle ich das Formular , eine Fristsetzung ist aus rechtlicher Sicht entbehrlich, da mit Einreichung der Beschwerde die Fristen quasi unendlich sind und der Verzug sofort eintritt.
                  Vorgerichtliche Anwaltskosten werden nur im Erfolgsfall erstattet, bzw. wenn der Verursacher (hier die Airline) versäumt, gem. VO(EG)261/04 ausdrücklich auf die Beschwerdemöglichkeit hinzuweisen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • xxxDU47057xxxX Offline
                    xxxDU47057xxxX Offline
                    xxxDU47057xxx
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Also ich sage nun nicht "nicht flightright" sondern "gerne flightright". 😄

                    Meine Schwiegereltern hatten letztes Jahr 6 Stunden Verspätung mit TuiFly nach Fuerteventura.

                    Das ist mir vor 6 Wochen wieder eingefallen. Über die HP Auftrag erteilt und INfo, dass die Bruttoersattung 800 Euro sind.

                    Am Donnerstag kam die Meldung, dass X3 gezahlt hat. Betrag in Höhe von 562 Euro wird diese Woche ausgezahlt.

                    Klar ist die eigentliche Entschädigung höher, aber welchen finanziellen Schaden hatte man vorher? Genau.......Gar keinen! Eine Verpflegungsentschädigung wurde durch RV bereits vor Ort erstattet. Und ob man nun um 17 Uhr im Hotel ankommt oder um 23 Uhr ist ja auch nicht tragisch. Eigene Kosten sind ja nicht entstanden.

                    Daher immer wieder flightright.

                    März 2016 ✈ New York//
                    November 2016 ✈ ???

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • C.+S.C Offline
                      C.+S.C Offline
                      C.+S.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @xxxDU47057xxx

                      Nun, es ist etwas blauäugig, davon auszugehen, dass man sich immer nur im "pauschalen" Rahmen bewegt und zudem auch  noch genügend Zeit hat, bis man irgendwann später nach Hause geflogen wird.
                      In meinem konkreten Fall habe ich mir komplett neue Rückflüge organisieren und eben auch bezahlen müssen, um rechtzeitig am nächsten Arbeitstag anwesend sein zu können. Ich konnte es mir nicht erlauben, durch den von der Airline angebotenen Rückflug 24 Stunden länger unterwegs zu sein.

                      Es ist mir also tatsächlich ein "Schaden" entstanden, und genau dafür soll eine solche Entschädigung meiner Meinung nach auch da sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • xxxDU47057xxxX Offline
                        xxxDU47057xxxX Offline
                        xxxDU47057xxx
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @C.+S.

                        Habe ich was anderes in deinem Fall behauptet?? 😉 Wenn es darum geht, bin ich ganz bei Dir......ich habe ja nur ein Beispiel aufgeführt, bei dem es nicht so tragisch und daher als gute Alternative anwendbar ist.

                        März 2016 ✈ New York//
                        November 2016 ✈ ???

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • C.+S.C Offline
                          C.+S.C Offline
                          C.+S.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @xxxDU47057xxx

                          Nun, wenn Du schreibst "...aber welchen finanziellen Schaden hatteman vorher? Genau.......Gar keinen!..."
                          kann man das schon als Verallgemeinerung ansehen.

                          aber gut, wenn's so nicht gemeint war.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hoellenchrisH Offline
                            hoellenchrisH Offline
                            hoellenchris
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Wir Waren auf Cuba,
                            Air Berlin konnte wegen eines defektes der Maschine uns leider erst 24Stunden später nach Deutschland zurückfliegen.
                            Das war am 24. November 2013.
                            Danach ein Schreiben direkt an Air Berlin ,,,hat natürlich nichts geholfen
                            Bin dann durch Internet - Stöbern auf Flightright aufmerksam geworden und habe ihnen meinen Fall geschildert.
                            Nach Prüfung und einschalten der Anwälte ging alles sehr schnell und unkompliziert.
                            Ich wurde per Mail über alle Schritte seitens von Flightright bestens informiert.
                            Heute  3.3.2014 kam die Bestätigung das Air Berlin gezahlt hat.
                            Wir haben den vollen Entschädigungssatz von 1200,- Euro bekommen (2 Personen a´ 600,- Euro).
                            Abzüglich der Erfolgsprovision ist immer noch ein schönes Taschengeld für den nächsten Urlaub drin. 😆
                            Ich würde immer wieder und sofort Flightright mit solchen Aufgaben beauftragen!!
                            Es hat nichts gekostet und man geht kein Risiko ein!!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • pzl64P Offline
                              pzl64P Offline
                              pzl64
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Zitat:
                              Es hat nichts gekostet und man geht kein Risiko ein!!

                              Naja, die xx Prozente Erfolgsbeteiligung würde ich nicht "nichts" nennen.
                              In eindeutigen Fällen würde ich lieber einen Anwalt beauftragen bzw. im ersten Schritt selber versuchen voranzukommen.
                              Wenn das nicht klappt, bzw. man sich gar nicht mit der Thematik beschäftigen will ist so eine Firma natürlich eine bequeme Lösung...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                "Nichts" beziffert hier 360€.
                                Genauso kostet 24h AI/ ein Snack/ backrest und any luggage auch erst einmal "nix" ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Holger1966H Offline
                                  Holger1966H Offline
                                  Holger1966
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Ich hatte auch ein Problem mit Air Berlin, 3,5 StundenVerspätung von MUC-DUS, Briefe geschrieben, dann keine Reaktion mehr von Air Berlin. nach Einschaltung von FLIGTRIGHT bot mir Air Berlin dann eine Gutschrift über 250 € an, habe ich aber abgelehnt. Nach c. 1 Jahr hatte ich dann mein Geld, schade dass die Airlines immer erst reagieren, wenn man sich einen Rechtsanwalt nimmt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Und mit welcher Begründung hast du die € 250 abgelehnt?
                                    Das ist der Entschädigungsbetrag für die Entfernung gem. VO(EG)261/04 ... ❓

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      ...hätte ich auch abgelehnt, denn eine "Gutschrift" reicht gem. VO(EG)261/04 nicht aus. 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SokratesS Offline
                                        SokratesS Offline
                                        Sokrates
                                        Experte Istanbul
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Auch unser "Fall" mit Sun Express Deutschland ist unter Mitwirkung von flightright nun nach mehr als 21 Monaten mit der Zahlung der uns zustehenden Pauschale ./. der Provision zu Ende gegangen.

                                        Die Airline hatte versucht, sich dadurch zu exculpieren, dass zur ursprünglichen Landezeit in DUS der Flughafen wg. eines Unwetters geschlossen gewesen sei und man daher später habe abfliegen müssen. Das mit der Sperrung war zwar richtig, aber Sun hatte natürlich vergessen zu erwähnen, dass die für uns vorgesehene Maschine zu der ursprünglichen Startzeit in Bodrum aus Deutschland noch gar nicht abgeflogen war - aus welchen Gründen auch immer!

                                        Der so verspätete Abflug war dann der Grund, dass wir wegen des Nachtlandeverbotes nach CGN umgeleitet wurden und wir statt um 20:00h erst um ca. 1:20h per Bus in DUS ankamen.

                                        LG

                                        Sokrates

                                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                                          #60

                                          @curiosus
                                          Das kommt ganz auf die Form der "Gutschrift" an - erfolgt sie auf mein Girokonto, ist das absolut ausreichend und entspricht der Vorschrift der VO(EG)261/04 ...
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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