Flugverschiebung Condor
-
Hallo,
ich hab mal eine Frage:
Wir haben am 13.05. eine Reise in die Türkei gebucht, über Öger-Tours, die Flugzeiten wären eigentlich optimal gewesen, und zwar hin um 05.05 Uhr morgens. Leider wurde diese jetzt verschoben auf 15.30 Uhr. Ich weiß, bei der Buchung wird immer darauf hingewiesen, daß die Flugzeiten vorbehaltlich sind, mich interessiert eigentlich nur, warum die Fluggesellschaft die Flüge verschiebt (lt. Sommerplan sollte es Samstags nämlich immer um 05.05 Uhr nach Antalya gehen)?
Viele Grüße,
Vreni -
Frag doch mal bei Condor nach.......das wird Dir keiner beantworten können und eigentlich spielt es doch auch keine Rolle.. ist eben so....
-
-
Servus Vreni,
die Condor hat eure Flugzeiten von 05.05 auf 15.30 verlegt, Gründe hierfür gibt es viele.
Bsp.
Auslastung der Maschine, da bei einem Nachmittagsflug mehr Zubringerflüge ex Deutschland möglich sind, oderBei der Slotvergabe die Condor zwar den 05.05 Flug wollte, ihn aber vom Flughafen München nicht bestätigt bekam, oder
die Maschine vorher woanders eingesetzt wird und das mit den ursprünglichen Flugzeiten nicht mehrt harmonierte, oder, oder, oder.....
welchen Grund es für euren Flug gab, dass weiss nur die Flugdisposition der Condor.
Ich hoffe, dass Dir diese Info weitergeholfen hat
Servus
Chiara -
Hallo Vreni,
Chiara hat vollkommen recht (auch eine Insiderin...?), möchte aber noch einen Satz hinzufügen.
Condor ist eine Charter-Fluggesellschaft. Im Gegensatz zu Linien-Fluggesellschaften ist keine Chartergesellschaft an einen Flugplan gebunden. Natürlich versuchen alle Chartergesellschaften mehr oder weniger, die angegebenen Abflugzeiten einzuhalten. Und Condor gehört meines Wissens unbedingt dazu.
Verpflichtet sind sie dazu nicht!
Viele Grüße
Issi -
OK, na super, dass Dir diese Spekulation so geholfen hat, wie schön

-
Hallo,
ich frage mich, warum man nicht fragen darf, warum sich ein Flug verschiebt?
Ist doch egal, ist eben so finde ich eine blöde Antwort?
Ist doch wohl klar, dass man lieber den ganzen Urlaubstag hätte und als normaler Pauschalurlauber, der einmal im Jahr fliegt oder weniger hat man keinerlei Ahnung von Slotvergabe und ähnlichen Dingen.
Ich finde auch, dass es einem hilft, die Zeitverschiebung zu verstehen, wenn man erst einmal gehört hat, wieviele Dinge eine Rolle spielen. Auch wenn man nicht denganz genauen Grund kennt.
Dafür gibt es doch ein Reiseforum, oder nicht?Gruß bibi
-
@issi
Solange Pauschalreisende hin und her und wieder zurückgebucht werden, da hast Du irgendwie recht - die können sich da momentan
nicht gegen wehren.Auf der gleichen Maschine gebuchte Einzelplätze, da hat auch Condor schon sehr auf Granit gebissen. Bis hin zu Umbuchungen auf andere
Airlines, Übernahme Anreisekosten zu anderem Flughafen usw.
Denn da sind Fixverträge geschlossen worden, von Punkt A nach B
an bestimmtem Termin zu bestimmter Uhrzeit.Und da Condor verstärkt Einzelplatzverkauf und Cityflüge als
eine ihrer zukünftigen Aufgaben sieht ( Verbund mit GermanWings ),
kann man auch nicht mehr von einem Charterflieger sprechen.
Der reine Charterflieger im Dienste der Reiseveranstalter
ist eher eine aussterbende Spezie. Die Grenzen zwischen
Linie, Charter und LCC sind sowieso aufgeweicht. -
Gleich mal vorweg: jeder geschlossene Reise- oder Beförderungsvertrag ist ein Werk-, Reise- oder Beförderungsvertrag.
Ob dabei ein Fixvertrag vorliegt, muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.
Aber einmal von diesen rechtlichen Spitzfindigkeiten abgesehen: sie wurden schon angesprochen, die vielen möglichen Gründe, weshalb es zu einer Verschiebung kommen kann.
Doch schauen wir uns kurz mal die Entwicklung des Ferienfliegers an:
1980
man war froh, direkt von den großen deutschen Flughäfen zu den größeren Ferienzentren an einem bestimmten Wochentag fliegen zu können.1990
aufgrund von der rasanten Entwicklung im Flugtourismus drängten immer mehr Anbieter auf den Markt. Gleichzeitig wurden die Konsumenten immer mündiger und verlangten nach immer genaueren Informationen (z. B. der Abflugsdaten).1995
es war Standard, bei der Katalogproduktion - ein Jahr im voraus! - Flugzeiten anzuführen (und vielleicht sogar damit zu werben)2000
ein immer strengeres Reise- und Beförderungsrecht sollte die Fluganbieter zu mehr Sorgsamkeit zwingen2005
diverse neue Bestimmungen sollten weiter auf die Fluggesellschaften einwirken zur Qualitätsverbeserung2006
...aber all das täuscht nicht darüber hinweg, dass Fluglinien immer mehr zu wirtschaftlichen Überlegungen gezwungen werden. Und einerseits mit (falscher?) Werbung mehr Passagiere anlocken wollen, andererseits oft ganz banale Gründe sie an der korrekten Durchführung hindern.2007
... wird also unter Garantie weiter gestritten werden (müssen), ohne dass sich wirklich viel ändern wird.Auch das ist EU-(Politik)
Gruß
Peter -
Hallo Emdebo,
wie immer haben wir eine unterschiedliche Sichtweise der Dinge, was aber unsere Diskussionen durchaus unterhaltsam macht.
Nun aber wieder zu diesem Fall:
Ein Verzug nach §361 BGB liegt hier nicht vor, da der Schuldner ja bei seinem Vertrag ausdrücklich auf die Eventuallität der Änderung hinsichtlich der Flugzeiten hinweist, somit ergeben sich auch keine Ansprüche nach §325 BGB ebensowenig aus Art. 4 EG Verordnung, da die Beförderung ja durchgeführt wird und der Tag derselbe ist.Somit hat der Gläubiger (Vreni) auch keine Ansprüche an Condor, abgesehen davon, dass Ihr Vertragspartner ein Anderer ist.
Viele Grüsse
Chiara -
Hallo Emdebo,
ich gebe Dir recht, dass sich über die eingeschränkten Möglichkeiten der Pauschalurlauber zur Reklamation vortrefflich 'streiten' kann, aber wohin sollte uns dies führen.....
ich stelle mal folgende Behauptung auf:
Je mehr einklagbare Rechte vorhanden sind, desto höher wird der Reisepreis, da dies Kosten (wie bei allem im Leben, siehe höhere Transportkosten im Zuge der LKW Maut in Bezug auf gestiegene Preise usw. ) auf alle Reisenden umgelegt werden und wenn wir dies in Bezug setzen auf das Anspruchdenken den Reisenden nach immer mehr Flexibilität und Kostenersparnis, dann kann ich nur sagen, niedrige Preise und mehr Rechte, das geht nicht zusammen, oder siehst Du das anders?i.d.S.
Chiara -
Zäum das Pferd doch mal anders herum auf:
Garantierte Flugzeiten + garantierte Fluglinie
kosten pro Person sagen wir mal 50 € extra.Und wenn etwas mit der Garantie schief geht,
hat der Kunde das Recht auf:
a) kostenlosen Rücktritt
oder
b) Preisabschlag, z.B. € 100,-- bei Akzeptanz der Änderung.Und da Reiseveranstalter die "Macht" haben, auch der
Fluggesellschaft die Änderung in Rechnung zu stellen,
wird diese mehr Disziplin bei Erstellung der Flugumlauf-
pläne an den Tag legen - und alle wären glücklich - oder ? -
@emdebo
und genau die Garantie traut sich aber keiner zu geben, weil er von so vielen fremden Personen und Einflüssen abhängig ist.Ein Streik der Fluglotsen in X hat zur Folge, dass halb Europa in der Luft hängt. Nun hat aber die Fluglinie Y keinen Einfluss auf diese Lotsen...
Und Reiseveranstalter wieder sind bei manchen Fällen wieder froh, dass Airlines (noch) flexibel sein können. Bei Rotationspreisen von vielleicht € 50.000.-- überlegt jeder, ob er fliegt oder nicht.
Im Grunde verfolgt ja die Fluggastverordnung deine Idee (siehe auch die erfolglose Klage beim EuGH). Nur - wie beweist man, dass es nicht eine Sicherheitssache war?
Gruß
Peter -
Ich glaube, dass die einzigen die sich bei Emdebo's Vorschlag freuen die Rechtsanwälte sein werden, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine FLAT-Entschädigung geben kann, da hierfür zu viele Gesetzte und Richtlinien geändert und/oder neu verabschiedet werden müssten, so dass Kosten-Nutzen bzw. Sinn und Zweck sich nicht die Waage halten würden.
-
Hi,
ich bin nicht nur von einer Flugverschiebung von Condor betroffen sondern die haben meinen Rückflug aus der Türkei am 11.5. komplett gestrichen !! Statt Mo, Do und SA fliegen die jetzt von München nach Dalaman nur SA und MO. Diese Annullierung wurde Anfang März über das Reisebüro bekanntgegeben. Ich wollte eigentlich 10 Tage bleiben, Hotel war auch separat gebucht und hatte das Problem, dass ich unbedingt spätestens Freitags zurück musste. Konnte also weder am 13.5. zurückfliegen noch konnte ich die Reise um die verkürzten Tage vom 1.5. vorverlegen, da Condor erst ab dem 1.5. nach Dalaman fliegt. Hapag LLoyd fliegt nur am Mo dorthin. Nun musste ich meinen Aufenthalt um 3 Tage kürzen. Die Änderungsgebühr für das Hotel wurde Condor in Rechnung gestellt !
Gruß
Winzi -
Hallo Admins,
Für gewisse User sollte man die Überschriftszeile ändern:
Herzlich Willkommen
im größten deutschsprachigen Reise-Veranstalter-forum. -
Schreib doch eine Mail an die Admins. Muss man dein Posting verstehen????
bei mir wurde auch ein Flug von Condor gestrichen. Von Marsa Alam nach München. im Juli. Muss jetzt mit der Hapag fliegen, und verliere einen halben Tag. Schon ärgerlich, da man ja 24 Stunden vor dem Flug nicht tauchen darf und ich somit einen halben Tauchtag verliere.