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Reiseveranstalter teurer.... Pflicht?

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  • janixiJ Offline
    janixiJ Offline
    janixi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe gestern bei einen der vielen Reportagen, bei denen auch HolidayCheck dabei ist, gehört, dass Reiseveranstalter verpflichtet sind, das Geld zu erstatten, wenn man das gebuchte günstiger findet.

    Ist das wirklich so? Weil ich habe meine im Dezember gebuchte Reise deutlich günstiger gefunden. Es handelt sich hierbei nur um ein Hotel in kanada.

    Gruß,
    Jan

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      guten morgen janixi.
      herzlich willkommen im forum.
      der reisemarkt unterliegt demselben prinzip nach angebot und nachfrage, wie viele andere auch.

      ein veranstalter ist nicht verpflichtet, dir das günstigste angebot zu nennen. er täte aber gut daran, das zu tun, damit du nicht zu einem anderen verasntalter abwanderst.
      ein reisebüro ist meines wissens nach nur verpflichtet, dir den günstigsten preis zu nennen, wenn du explizit danach verlangst.
      allerdings lassen sich die preise aufgrund der unterschiedlichen leistungen (zum beispiel best price zimmer, mit und ohne transfer, etc.etc) sehr schwer vergleichen.
      das prinzip gilt auch nur für den moment der buchung. stichwort tagesaktuelle preise.

      es kann also gut sein, dass deine im dezember gebuchte reise nun günstiger ist. es hätte aber auch genauso gut sein können, dass sie teurer ist.

      kurzum: vergleiche das mal mit anderen produkten. wenn du vor weihnachten das pfund butter im angebot für 79 cent gekauft hast, kannst du die preisdifferenz nicht zurück verlangen, nur weil das stück butter nunmehr 1,19 eur kostet.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • Dr.WeigertD Offline
        Dr.WeigertD Offline
        Dr.Weigert
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @janix
        Also, du hast definitiv keinerlei Anspruch auf den Differenzbetrag"

        Wenn es in diesem Beitrag um eine gegebene "Tiefstpreisgarantie" ging, so wird bei diesen Angeboten immer dazu geschrieben, dass die vergleichbare Reise zum gleichen Zeitpunkt bei einem anderen Veranstalter günstiger gewesen sein muss - die Beweispflicht liegt bei der.

        Das ganze ist ein schöner Werbetrick, der aber im realen Leben keinerlei Rolle spielt. Abweichungen bei Pauschalreisen vom gleichen Veranstalter zum gleichen Zeitpunkt unterscheiden sich bei den einzelnen Reisevermittlern wie Holidaycheck, Ltu'r usw nur marginal. Wenn du also bei einer 2.000 € Reise dann 10 Minuten später bei einem anderen Vermittler nur 1998 € zahlen müsstest, dann hättest du Anspruch auf die 2 €. Ob sich das lohnt?

        Also, Im Dezember hat dir das Hotel in Kanada für den damaligen Preis getaugt ... lass es dabei und freu dich auf den Urlaub.

        @Lexi
        Ein Reisebüro ist in der Preisgestaltung und der Veranstalterwahl frei und kann von nichts und niemanden gezwungen werden, einen "tiefsten Preis" (was ist das für einer?) anzubieten. Der Kunde hat aber durchaus das Recht, sich bei verschiedenen Reisebüros Angebote einzuholen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          hallo dr. weigert
          es ist schon klar, dass ein reisebüro nur die veranstalter anbieten kann, die er im portfolio hat.
          ich bezog mich mit meiner aussage auf das urteil :

          Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2007 - 233 C 28416/06

          es kann aber gut sein, dass das nicht mehr das aktuelleste ist, was derartige fälle betrifft, da es aus dem jahre 2006 stammt.
          daher schrieb ich "meines wissens nach".
          vielleicht kannst du ja aktuelleres beitragen. 😉

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ericmuE Offline
            ericmuE Offline
            ericmu
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            HALLO,
            auch bei einer Reise liegt das normale Vertragrecht zu Grunde - Antrag und Annahme -
            damit ist der Vertrag geschlossen und kann nur in beidseitigem Einverständnis geändert werden.
            Der RV bietet eine Reise an, der Intressent nimmt sie an, der Vertrag kommt erst mit
            Annahme durch den RV zu stande.
            Nachträgliche Preisänderungen noch oben oder unten nur im  seltenen Ausnahmefall
            mit beidseitigem Einverständnis.
            Natürlich wird mit verschieden verlockenden Worten geworden, aber am Ende
            zählt nur der geschlossene Vertrag.

            1 Antwort Letzte Antwort
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