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Erkrankt im Urlaub durch Schimmelbelastung

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  • Labrador44L Offline
    Labrador44L Offline
    Labrador44
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe im Okt.12 mit meiner Familie 13 Tg.das Eftalia Resort gebucht.
    Mangelndes Besteck,Gläser,Teller zudem teils verschmutzt.
    Schimmel in den Zimmern,mangelnde Hygiene im gesamten Hotel,
    Klimageräte neben dem Büffet,in den Zimmern (Schimmelsporen).
    Zudem machten sich nach ein paar Tagen gesundheitliche Beschwerden
    wie Atemwegsbeschwerden,Hautausschläge bemerkbar!
    Nach 10 Tg. konnten wir dann endlich das Eftalia bedingt gesundheitlicher
    Beschwerden verlassen.
    Ist so etwas normal?
    MUß man sich so etwas gefallen lassen?

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die erste Frage ist, was Du mit "muß man sich so etwas gefallen lassen" letztlich bewirken willst.

      Ist die Sache mit eurem seinerzeitigen Umzug "abgegolten" oder erwägst Du schlußendlich nachträglich eventuelle, angedachte Ansprüche geltend zu machen?

      Schau mal in die sog. "Frankfurter" bzw. die "Kemptener Tabelle".

      Dabei ist anzumerken, das die genannten Zahlen nicht zwingend verbindlich sind und einzigst ggfs.(!) Richtwerte(!) darstellen.

      Habt ihr vor Ort (beim Hotel und/oder der RL) reklamiert, Abhilfe eingefordert, euch die vermeintlichen/tatsächlichen Mängel bestätigen lassen und beweiskräftig dokumentiert?

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sunshine997S Offline
        Sunshine997S Offline
        Sunshine997
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Im Oktober 12?

        Wieso fragst Du dann erst jetzt?

        Forderungen auf Reisepreisminderung wegen Reisemängeln muss man innerhalb eines Monats beim RVA geltend machen.

        Weitere Voraussetzungen wie Mängelanzeige/Abhilfeverlangen und Beweise/Dokumentation hat Holginho ja schon genannt.

        Oder hast Du innerhalb der Monatsfrist an den RVA geschrieben und eine lapidare Absage erhalten?

        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

        1 Antwort Letzte Antwort
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