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Hotel überbucht - Reisekostenrückerstattung

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  • m.doeringM Offline
    m.doeringM Offline
    m.doering
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag,

    wir kamen gestern aus der Dominikanischen Republik zurück und möchte einen Teil der Reisekosten zurückerstatten, da wir am Tag der Anreise nicht in unser gebuchtes Hotel einchecken konnten. Es war überbucht. Am Flughafen wurde uns dies gesagt und wir wurden vorerst für ein Tag in ein anderes Hotel gebracht. Am kommenden Tag wurden wir um 10 Uhr an unser gebuchtes Hotel gebracht und standen bis 16 Uhr mit gepackten Koffern und warteten weiter auf unser Zimmer. Uns wurde ein 200 Dollar Gutschein pro Person als Entschädigung angeboten, welchen wir nicht annahmen.

    Wir möchten jetzt im nachhinein Reisekosten zurückerstatten. Kann uns jemand sagen wie man dabei vorgeht und was was man sich berufen soll?

    Viele Grüße,

    Michael

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schau doch z.B. mal in diesen bereits bestehenden thread:

      http://www.holidaycheck.de/thema-Ueberbuchung+des+Hotels+und+wir+wussten+von+nichts-id_186805.html

      ...oder auch hier - guggst Du:

      http://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ueberbucht+Was+tun-id_64844.html

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @m.doering
        Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! 😉

        Eine Ersatzunterkunft in gleicher Lage und mit demselbenStandard wird als Unnanehmlichkeit betrachtet und wirkt sich nicht mindernd auf den Reisepreis aus.
        Gerichte sprachen Betroffenen jedoch schon 10-25% Minderung zu (wg. Nichterfüllung).
        In eurem Fall wären das dann % von einem Tagessatz der Reise - sofern das Vergleichsangebot nach diesem Aspekt unangemessen niedrig war, müsst ihr eine höhere Entschädigung wohl streitig herbeiführen ...
        :?
        Beispiel: Eine 10-tägige Reise kostet 2000€ pro Person, also einen Tagespreis von 200€. Der höchste (erstreitbare!) Minderungssatz beträgt demnach 50€.
        200 Dollar entsprächen 25% eines Tagespreises von ca. 612€ oder 6120€ pro Person für 10 Tage.
        Hoffentlich war eure Reise teurer ...

        Dessen ungeachtet: Unstreitig ist seitens des Veranstalters ein Tagespreis pro Person für den Umzug zu erstatten - dieser gilt als "verlorener Urlaubstag".
        Vermutlich war genau dieser Vergleich mit dem 200 Dollar Gutschein angestrebt ...

        Sorry, es gibt schon einen Thread - falls also noch Fragen offenbleiben sollten wir ggf. dort weiterdiskutieren.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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