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Südkorea Reise storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mindM Offline
    mindM Offline
    mind
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ja klar @ abholl....hab ich was anderes gesagt ❓

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @mind
      Kommt noch Substanz? ❓
      Irgendwann mal ... man will ja nicht pushy wirken!?
      😛

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mindM Offline
        mindM Offline
        mind
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Mehr als genug hab ich hier die Möglichkeiten aufgezeigt -
        im Gegensatz zu Dir ....Von und zu Schmeling 😉

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Na dann ... 😉 😆

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Helmut & UllaH Offline
            Helmut & UllaH Offline
            Helmut & Ulla
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @Svende
            Dann sage ich auch mal etwas dazu - habe ich doch eine ganz besondere Beziehung zu Korea 😉
            Die Argumentation: "Aufgrund der politischen Situation auf der koreanischen Halbinsel....." die gebuchte Reise von Oktober 2012 zu stornieren entbehrt für mich jeder Logik.

            Das Waffenstillstandsabkommen aus dem Koreakrieg wurde in den letzten 20 Jahren ein gutes Dutzend Male entweder nicht mehr eingehalten oder es wurde seitens Nordkorea gedroht es aufzukündigen. So wurde z.B. zuletzt 2010 die Südinsel Yeonpyong mit nordkoreanischen Raketen beschossen.
            Waffenstillstand war und ist nicht anderes als das "vorläufige Beenden eines Kriegszustandes" und bedeutet nicht Frieden und es ist noch lange kein Friedensvertrag.

            Die "politische Situation" hat sich in den letzten Jahrzehnten zwischen beiden koreanischen Staaten überhaupt nicht verändert. Wer also vor 1,2,5 oder 10 Jahren nach Südkorea geflogen ist der kann es heute auch!
            In Seoul leben die Menschen nach wie vor in großer Ruhe und Gelassenheit und kein Mensch macht sich da nen Kopf wegen der "Rhetorik" einem Kim Jong Un.

            Nichts desto....@Svende, wenn man trotzdem auf einmal Befürchtungen hat, dann muss man für sich selber handeln - aber auch die entsprechenden Konsequenzen tragen (und evlt. Stornogebühren hinnehmen).

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Falsch ist im Übrigen nicht meine Aussage, sondern die "es müsse für den Anspruch auf eine kostenlose Kündigung eine Reisewarnung des AA vorliegen". Dies ist zwar oft in den AGB der Veranstalter so formuliert, entbehrt aber jeglicher Rechtsgrundlage und kann von einem Gericht durchaus anders gesehen werden.
              § 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt vielmehr darauf ab, ob die Reise "infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" wird.
              Will sich ein Reisender auf diesen § berufen um sein Recht auf kostenlose Kündigung gelten zu machen, muss er für sich prüfen, ob eine solche höhere Gewalt gegeben ist.
              Dazu bedarf es nicht zwingend einer Reisewarnung und darf sich der VA auch nicht allein darauf berufen.
              Im Fall von @svende allerdings hat sich die Lage in Südkorea seit seiner Buchung - wie von @H&U beschrieben - nur sehr unwesentlich verändert, es dürfte ihm demnach schwerfallen, das Eintreten eine Falles von höherer Gewalt schlüssig vorzutragen.
              Richtig ist: Die Reiswarnung ansich hat keine gesetzgebende Auswirkung auf den Reisevertrag, ebensowenig kann der VA - trotz anderslautender AGB! - auf eine solche bestehen um eine kostenlose Kündigung zu gewähren.
              Rechtsverbindlich ist die Anwendung des §651j, nicht die Auslegung seitens des VA, auch nicht mittels seiner AGB.

              Nun will @mind mit "nimm Dir einen Anwalt" ja "reichlich Möglichkeiten" aufgezählt haben - und ich stimme letztlich zu, dass ein sehr geschickter ggf. hilfreich sein könnte - vermutlich aber nur auf dem Wege einer streitigen Einigung, welche Geld und viel Zeit kosten würde.
              Ich hingegen halte es für sinnvoll, den VA mit der mangelnden gesetzlichen Grundlage seiner Argumentation "keine Reisewarnung" zu konfrontieren und mittels seröser Berichterstattung das Eintreten einer Situation von höherer Gewalt im Sinne des §651j zu behaupten.
              Das dürfte dort zumindest für ein gewisses Erstaunen sorgen, da die Anwälte mit einer solchen Argumentation zumeist nicht rechnen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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