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Südkorea Reise storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SvendeS Offline
    SvendeS Offline
    Svende
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich hatte bei FTI eine Südkorea Rundreise gebucht, die am 27. März hätte beginnen sollen.

    Aufgrund der politischen Situation auf der koreanischen Halbinsel, habe ich die Reise storniert, leider bleibe ich auf 55% Stornogebühren sitzen. Ich wollte umbuchen, oder einen Gutschein, aber FTI beruft sich auf seine AGBs, die sagen, solange das Auswärte Amt keine Reisewarnung ausspricht, kann nicht kostenlos storniert werden.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen in einem Land, das von Krieg bedroht ist, herumzureisen.

    Ich bin wirklich ziemlich geschockt im Moment, nun habe ich keinen Urlaub und muss zahlen. Das die Reise über Ostern stattfindet sind auch fast alle Reisen ausgebucht, ich hatte mehrere Anfragen gestartet, leider ohne Erfolg.

    Beim Reisebüro hatte ich nun noch mal darum gebeten, einen offiziellen Kulanzantrag bei FTI einzureichen, evtl. hilft das ja.

    Ich wundere mich nur, wie ein Reiseveranstalter mit seinen Kunden, die wirklich viel Geld für diese Reise zahlten, umgeht?!

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder einen Tipp für mich.

    Ich möchte einfach noch nicht aufgaben. Ach ja, eine Rechtsschutzversicherungen habe ich nicht. Sonst hätte ich die Sache sofort dem Anwalt übergeben.

    LG

    LG
    Svende

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...nun, der Umgang ist durch die AGB vorgegeben und diese hast Du akzeptiert. Was erwartest Du eigentlich? Du kündigst einen geschlossenen Vertrag, da hat der Reiseveranstalter dann entsprechende Recht Dir gegenüber, so wie es im umgekehrten Fall ja auch der Fall wäre, wenn ein RV trotz geschlossenem Vertrag Dich z.B. nicht befördern würde.

      Wenn es Dich "beruhigt" und den Anwalt dann belustigt, dann wende Dich an einen... 😉

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      • Heike68H Offline
        Heike68H Offline
        Heike68
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Svende, so hart das klingt, aber FTI handelt aufgrund seiner AGB´s und somit korrekt. Ohne Reisewarnung des AA besteht kein Recht auf kostenlose Stronierung. Auch eine Umbuchung wäre nicht kostenlos, aber da scheinst Du ja auch keine Alternative für Dich gefunden zu haben. Wünsche Dir aber viel Erfolg mit Deinem Kulanzantrag.

        LG
        Heike

        Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung würde bei den angeführten Gründen kaum eine Deckungszusage erteilen.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ..und auch der Anwalt hätte Dich auf die AGB Deines RV und die fehlende Reisewarnung des AA hingewiesen.

            Ein Vorteil durch eine RSV darf hier m.E. ebenfalls bezweifelt werden - die hätten Dein Vorhaben aufgrund der Eindeutigkeit der Sachlage nur sehr unwahrscheinlich unterstützt.

            Nicht das wir uns falsch verstehen - schade um Deinen Urlaub! Das aktuelle Szenario in und um Südkorea ist nun nicht wirklich ein aktuelles, sondern in nur Nuancen different schon seit langer Zeit konstant so. Insofern ist auch weder die fehlende Reisewarnung des AA noch ein nicht vorhandenes Abweichen Deines RV von seinen AGB keine Überraschung!

            Und, Kulanz ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht "erzwungen" werden.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • dastoD Offline
              dastoD Offline
              dasto
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Abgesehen davon, dass das wichtigste bereits gesagt ist, wann hast du die Reise dann gebucht?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • SvendeS Offline
                SvendeS Offline
                Svende
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Überflüssiges Zitat entfernt.
                Anfang Oktober 2012

                LG
                Svende

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Was an den Fakten allerdings nichts ändert!

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ... und auch nur marginal an der politischen Lage im Land.
                    Auch im Oktober 2012 gab´s dort schon ein wenig vertrauenerweckendes Regime.
                    Bestünde "akute Gefahr für Leib und Leben", gäbe es eine Reisewarnung und Anspruch auf Erstattung.
                    Aus diplomatischer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, mit FTI über eine Umbuchung zu verhandeln. Noch sinnvoller, vor der Entscheidung zu stornieren die Bedingungen für diesen Schritt zu eruieren ...
                    :?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SvendeS Offline
                      SvendeS Offline
                      Svende
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      von Schmeling, wie oben schon steht, wollte ich zuerst umbuchen oder einen Gutschein, darauf ging FTI nicht ein. Auch über die Konditionen, was das Stornieren betrifft, habe ich mich erkundigt. Aber am Ende musste ich es eben so hinnehmen. Ich hatte mit der Verbraucherzentrale gesprochen und auch der RA von FTI hat mich angerufen.

                      LG
                      Svende

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mindM Offline
                        mindM Offline
                        mind
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Niedlich, wie hier Möchtegern Advocaten agieren 😛

                        Natürlich kannst - und solltest- Du Dich mit Deinem Anliegen an einen Anwalt wenden.
                        Reisewarnungen sind nur ein INDIZ zur Handlung - niemals Gesetzt!!!

                        Und so, wie ich es einschätze, dürftest Du sogar Recht bekommen !!

                        Reisewarnungen sind nur eine Richtlinie für VA, welche aber nicht gesetzlich festgeschrieben ist! Ergo kannst Du subjektiv genauso handeln, wie der VA ( guter RA vorausgesetzt)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Zweifellos ein gut gemeinter Tipp von @vonschmeling, vor allem im Hinblick auf andere hier mitlesende user.
                          Hat eben in deinem Fall nicht funktioniert und selbst die Verbraucherzentrale wird dir keine weiteren Hinweise, als hier bereits erwähnt, gegeben haben.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • abhollA Offline
                            abhollA Offline
                            abholl
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mind,

                            welche Art Advokat bist Du denn? Und was läßt Dich glauben, der TE hätte Chancen auf einen Sieg vor Gericht? Der Rechtsanwalt gewinnt ja quasi immer....

                            Wär doch sicher interessant für alle Reisenden hier....

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mindM Offline
                              mindM Offline
                              mind
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ....welche defacto falsch ist 😛

                              sorry..bezieht sich auf Bernhards Post - da kam mir einer dazwischen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mindM Offline
                                mindM Offline
                                mind
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ abholl, mann muß nicht zwingent Rechtswirtschaftliches studiert haben, obwohl ich dieses tat.....um im www nicht diese Tatsachen zu eruieren.

                                Seis drum - ein Anwalt (bin selbst keiner) könnte auch ohne Versicherung, zur Genugtuung helfen!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ist doch prima, dann kannst du ja als Nicht-Anwalt dem guten @Svende das Ergebnis deiner Recherchen im Net sogar direkt hier im Thread mitteilen.
                                  Oder sind die etwa ähnlich nebulös, wie deine ersten Beitrage im Forum seit knapp 8 Jahren?

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • abhollA Offline
                                    abhollA Offline
                                    abholl
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Du meinst den § 651j BGB.

                                    Da müsste der TO aber sehr gut argumentieren, wie seine SÜDkorearundreise plötzlich und unerwartet durch höhere Gewalt seitens NORDkorea vereitelt werden könnte. Denn den Konflikt gibts seit vielen Jahren, er ist nicht erst seit der Buchung eingetreten, die Gefahr ist jedes Jahr die Gleiche und Experten sehen kein Anwachsen der Bedrohung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      mindM Offline
                                      mind
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ob dieser Konflikt seit Jahren exestiert tangiert hier überhaupt nicht! Der VA ist für die angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen. Der Verbraucher nimmt dementsprechend "Unregelmäßigkeiten" und Gefahr seiner "Gesundheitheit" wahr und reagiert (hoffentlich)
                                      demensprechend.  Es geht hier nur um "Extremitäten"  (ergo Ansichtslage) - wie "Extrem", enscheidet noch das Gericht!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @mind
                                        Man sollte die Wirtschaft rechts vom Bahnhof gelegentlich verlassen, bevor man unfassbar peinlich anmaßend wird ... (mit Abstürzen kenne ich mich aus!)
                                        Soviel zur "Rechtswirtschaft" ...
                                        (chapeau! Selten eine perfektere Selbstdemontage gelesen!!)

                                        Ich bin zudem ein Fan von Selbstvertrauen, es sollte aber kurz unter Größenwahnsinn enden.
                                        😱
                                        Insofern: Fröhliches Weiterfaseln, lieber "Advocat" - über den Wert deiner "Einschätzung" mag sich der geneigte Leser ein eigenes Urteil bilden ...
                                        😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • abhollA Offline
                                          abhollA Offline
                                          abholl
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ja, klar, Extremitäten! 😆
                                          Sicher entscheidet das Gericht, aber es möchte schon ganz gerne stichhaltige Argumente und nicht ein ungutes Bauchgefühl...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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