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Umbuchungsversicherung bei Flugreise?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sabrina.L57S Offline
    Sabrina.L57S Offline
    Sabrina.L57
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte mal eine Frage bezüglich einer Reiseabbruch bzw. „Flugumbuchungs-Versicherung“ bei einer „reinen“ Flugreise.

    Hintergrund ist Folgender:

    Ich werde im Sommer ein 6 monatiges Praktikum in der USA machen. Meine Eltern würden mich während dieser Zeit gerne mal für 2 Wochen besuchen und würden dafür nur einen Hin- und Rückflug buchen, da sie ja bei mir wohnen könnten. (sprich keine Pauschalreise)

    Da mein Schwiegervater aber schwer pflegebedürftig ist und er theoretisch jederzeit sterben könnte, wollen meine Eltern gerne flexibel sein, was den Flug betrifft, sodass sie jederzeit wieder heimfliegen könnten bzw. kurz vorher noch den Flug umbuchen könnten.

    Jetzt meine Frage:
    Was kann ich für diesen Fall hier speziell bei einer reinen Flugreise buchen?
    Es müsste also folgendes irgendwie abgedeckt werden:

    • günstige/kostenlose Flugumbuchung während derReise aber auch vor der Reise (falls mit Opa kurz vor dem Abflug in die USAetwas passieren würde)

    Achja, der Flug wird vorrausichtlich mit AirCanada durchgeführt.

    Vielen Dank schon im voraus für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße
    Sabrina

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn deine Eltern die Flüge in Deutschland buchen sollten sie eine Reiserücktritts- und Reiseabruchversicherung abschliessen. Wenn du die Flüge für sie in Canada buchst, für die Flüge einen Flex-Tarif mit den gewünschten Terms and Conditions buchen.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sabrina.L57S Offline
        Sabrina.L57S Offline
        Sabrina.L57
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        die Flüge werden Sie von Deutschland aus buchen.

        Kann man denn eine Reiserücktritssversicherung- und Reiseabruchversicherung auch bei "reinen" Flugreisen buchen?

        Und wenn ja, bucht man diese beiden Versicherungen dann am besten über die Airline mit oder getrennt über eine Versicherungsgesellschaft (z. b. Hanse Merkur)?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Domino27D 1
          Domino27D 1
          Domino27
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Soweit ich weiß greifen diese Versicherungen nur bei nahen Angehörigen. Inwieweit diese Nähe zwischen Deinen Eltern und Deinem Schwiegervater rechtlich abgedeckt ist, würde ich vorher mit der Versicherung klären.

          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • katjaworldK Offline
            katjaworldK Offline
            katjaworld
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Sabrina.L, theoretisch wäre es möglich, auch bei einer reinen Flugbuchung eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Nun hatte ich bei deiner Problematik an den Flugticket-Schutz der Hanse Merkur gedacht, der speziell nur auf Flüge ausgelegt ist, aber auch hier gilt wie z.B. bei der RRV der ERV und der Hanse Merkur, dass die Versicherung nur bei unvorhergesehenen Ereignissen greift. Sachlich betrachtet (und nur darum geht es ja bei derartigen Versicherungen) könnte somit der Tod eines schwerkranken, pflegebedürftigen Menschen nicht mehr als unvorhergesehenes Ereignis gelten. Hinzu kommt der durchaus wichtige Aspekt von @Domino27: Nicht alle Familienkonstellationen fallen unter die Rubrik Risikopersonen, die ein Schadensereignis versicherungstechnisch rechtfertigen. Sowohl bei der ERV als auch bei der Hanse Merkur ist der Kreis der Risikopersonen ähnlich definiert: Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. Nun gibt es vielleicht aber auch Versicherungen, die deine Problematik mit einschließen, sich mir aber noch nicht erschließen. Ansonsten bietet sich vielleicht noch der von @bernhard genannte Flex-Tarif an, der zwar auch seinen Preis hat, aber durchaus im Ernstfall Sinn macht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • C.+S.C Offline
              C.+S.C Offline
              C.+S.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              SabrinaL;
              Jetzt meine Frage:
              Was kann ich für diesen Fall hier speziell bei einer reinen Flugreise buchen?
              Es müsste also folgendes irgendwie abgedeckt werden:

              • günstige/kostenlose Flugumbuchung während derReise aber auch vor der Reise (falls mit Opa kurz vor dem Abflug in die USAetwas passieren würde)

              Hallo,
              zum Thema Versicherung wurde ja schon vieles gesagt.
              Wenn man eine entsprechende Kreditkarte besitzt und die Flüge damit zahlt, beinhaltet die Karte zum Teil auch schon ein umfangreiches Versicherungspaket.
              Vllt. haben Deine Eltern ja eine solche.
              Aber auch hier gelten natürlich die gleichen Bedingungen bzgl. "naher" Angehöriger usw.

              Ansonsten - selbstverständlich müssen auch Reisende, die nur Flüge buchen - Millionen Geschäftsreisende zB. - oft mal umbuchen oder stornieren, einfach flexibel sein.
              Dafür bietet jede Airline verschiedene Buchungsklassen an, mit Buchstaben gekennzeichnet.

              Eine entsprechend höhere Buchungsklasse bietet daher auch die Möglichkeit, noch relativ kurzfristig umzubuchen / zu stornieren.

              Natürlich sind die Preise dafür teurer, als wenn man die billigste Klasse bucht, dann aber im E-Fall 100% Verlust hat.

              Am besten lasst Ihr Euch zu diesen Buchungsklassen mal beraten, das ist bei jeder Airline anders und rechnet die Sache nach Preis & Möglichkeiten mal durch.

              VG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • katjaworldK Offline
                katjaworldK Offline
                katjaworld
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Sabrina.L, ergänzend zu @C.+S. seinen (ihren) Ausführungen ist mir auch noch ein Passus im Flugticket-Schutz der Hanse Merkur aufgefallen, der euch vielleicht nur bedingt weiterhilft, aber der Vollständigkeit halber hier nicht unerwähnt bleiben soll: Man kann auch bis 30 Tage vor Reiseantritt noch aus sonstigem Grund (es muss also kein Schadensereignis vorliegen) umbuchen, wobei hier die Umbuchungskosten bis 200 € übernommen werden, allerdings nicht der Mehrpreis der neu gebuchten Flüge.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es gibt auch Flugtarife die man gegen 100 - 200 Euro umbuchen und stornieren kann. Die sind oft sogar relativ bezahlbar. Würde mich mal nach so einem Tarif umsehen und erst dann überlegen ob eine Versicherung die bessere Alternative ist.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Sabrina.L57S Offline
                    Sabrina.L57S Offline
                    Sabrina.L57
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    zunächst mal vielen vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

                    Ich habe mal bei der HanseMerkur angerufen und die haben gesagt, dass der Schwiegervater miteingeschlossen wäre bei einer Reiserücktritt+Reiseabrruchversicherung. Das wäre also kein Problem.

                    Des Weiteren ist folgendes der Fall:
                    Wenn Hin-und Rückflug z. b. 1000 EUR kosten würde, und es müsste eine Umbuchung für den Rückflug vorgenommen werden, so würden allerdings nur Kosten bis zu einer Höhe von 500,- EUR (Hälte des Reisepreises) übernommen werden. Wenn die Umbuchung z. b. 800 kosten würde, würden trotzdem nur 500,- übernommen.

                    Achja, diese "Kombi-Versicherung würde pro Person 52 EUR kosten, bei einem Flugpreis pro Person von ca. 1100 EUR.

                    Was meint ihr also? Wäre das eine gute Möglichkeit?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @sabrina

                      ich kann die auskunft der hanse merkur nicht ganz nachvollziehen.
                      vielleicht hast du den fall aber auch nicht richtig geschildert, oder ICH habe ihn nicht richtig verstanden. ❓
                      du willst deine eltern absichern für den fall, dass DEIN schwiegervater verstirbt, oder?

                      es ist richtig, dass zum versicherten personenkreis der hanse merkur auch "schwiegerväter" zählen. aber eben nur die der versicherten person.
                      soll heissen, es wäre der fall versichert, wenn der schwiegervater deines vaters oder deiner mutter versterben würde.
                      mit deinem hat das gar nichts zu tun, denn nicht du bist die versicherte person, sondern deine eltern sind es.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • kiotariK Offline
                        kiotariK Offline
                        kiotari
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hier die versicherten Gründe bei der Rücktritts-Abbruchvers. bei Hanse-Merkur :

                        klick

                        Da steht überhaupt nichts von z.Bsp. Erkrankungen von Familienmitgliedern .
                        Man ist nur selbst versichert bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit .

                        LG

                        Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sabrina.L57S Offline
                          Sabrina.L57S Offline
                          Sabrina.L57
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          sorry, wenn das falsch rübergekommen ist, war mein Fehler.

                          Die Person die schwer pflegebedürftig ist und eventuell sterben könnte, ist mein Opa sprich der Vater meiner Mutter.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • kiotariK Offline
                            kiotariK Offline
                            kiotari
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hast Du Dir meinen Beitrag durch gelesen einschliesslich den Versicherungsbedingungen ?

                            LG

                            Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • abhollA Offline
                              abhollA Offline
                              abholl
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Das sind die Produktinformationen, die die Versicherungsbedingungen nur in der Übersicht darstellen.
                              Nahe Angehörige, also auch Eltern, gelten als versicherte Risikopersonen, bei deren unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod die Reise storniert werden kann.
                              Das musste ich selbst schon beim Schlaganfall meines Vaters beanspruchen.

                              Hier ist zwar der Vater der Reisenden ebenfalls Risikoperson, aber mit dem Nachweis der unerwarteten schweren Erkrankung wird es halt schwierig, wenn jemand bereits schwer pflegebedürftig ist.
                              Die Versicherung möchte nämlich im Schadensfall ganz genau wissen, ob zum Zeitpunkt der Buchung oder des Versicherungsantrags eine Erkrankung zu erwarten war. Und das muss der Arzt zusammen mit Diagnosen etc. auf einem Formblatt attestieren.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Sabrina.L57S Offline
                                Sabrina.L57S Offline
                                Sabrina.L57
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                sorry, aber ich glaub das mit den Risikopersonen müssen wir glaub ich nicht länger diskutieren.

                                Mein Opa ist schon seit ca. 8 Jahren schwer pflegbedürftig, von daher würde sein Tod tatsächlich unerwartet sein. Und er ist auch miteingeschlossen bei der HanseMerkur als Risikoperson.

                                Sprich diesen Punkt müssen wir nicht länger disktutieren.

                                Die Frage geht jetzt nur darum ob es die beste Lösung ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung zu buchen oder etwas anderes?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung grundsätzlich immer, unabhängig von wie in diesem Fall konkreten Bedenken. Letztlich musst allerdings du selbst/deine Eltern entscheiden und/oder eine Gegenrechnung zu einem Flex-Ticket anstellen.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • katjaworldK Offline
                                    katjaworldK Offline
                                    katjaworld
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Sabrina.L, aus der Ferne kann dir hier niemand sagen, was für eure Bedürfnisse bei der Riskioabdeckung einer Reise die beste Lösung ist. Dazu müsste sich hier jemand hinsetzen und sämtliche Tarife der einzelnen Versicherungen und der Flextarife und deren Leistungsbeschreibungen durcharbeiten. Dir sind hier mehrere Möglichkeiten genannt worden: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die Flugticketversicherung der HanseMerkur (gibt es vielleicht ähnlich auch noch bei anderen Versicherungen) und die Möglichkeit eines Flextarifs bei der Flugbuchung. Es liegt nun an euch, sich damit näher zu befassen und das für euch beste Produkt rauszusuchen. Eine ernstgemeinte Frage habe ich noch: Kennt die HanseMerkur auf deine Nachfrage hin den plötzlichen Tod eines seit Jahren schwerkranken Menschen als unerwarteten Versicherungsfall an oder entspringt diese Auslegung von "unerwartet" lediglich deiner eigenen Interpretation? Dies würde mich tatsächlich rechtlich interessieren.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Sabrina.L57S Offline
                                      Sabrina.L57S Offline
                                      Sabrina.L57
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      also habe nochmal mit der HanseMerkur telefoniert:

                                      der Tod egal unter welchen Vorzeichen wird immer als unvorhergesehenes Ereignis angesehen.
                                      Was nicht versichert wäre, wenn Sich die Pflegebedürftigkeit oder Krankheit meines Opas verschlechtern würde.

                                      zum Thema Flugticketversicherung: Hier wurde mir erzählt, dass diese nur schützt vor Insolvenz der Fluggesellschaft etc. Hat also mit meiner Problematik wenig zu tun!?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • katjaworldK Offline
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                                        katjaworld
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Sabrina.L, schau dir doch mal die Produktinformationen und Versicherungsbedingungen zum Flugticketschutz der HanseMerkur an. Es ist nicht nur der Flug gegen Insolvenz versichert (was ja auch nicht schaden kann 😉 ), sondern es werden auch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund oder die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten und die Mehrkosten des neuen Fluges übernommen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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