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Ersatz für Rail-Ticket?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • nickiheckN Offline
    nickiheckN Offline
    nickiheck
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Dass mein Flug nach Antalya nun mittlerweile 4 x geändert wurde und ich jetzt an meinem ersten Urlaubstag um 23:55 Uhr erst in Nürnberg starte, damit hab ich mich so langsam schweren Herzens abgefunden. Schauinsland erstattet mir auf Anfrage deshalb 30,- €.

    Aber nun kamen eben auch geänderte Rückflugzeiten: statt 10:00 Uhr lande ich erst wieder um 22:00 Uhr in Nürnberg.
    Das bedeutet, dass ich dann keinen Zug mehr nach Hause bekomme und erst am nächsten Morgen um 5:16 Uhr eine Möglichkeit zur Heimreise habe.

    Hat jemand schon dieselben Erfahrungen gemacht? Kann ich dafür wegen einer Entschädigung bzw. einer Übernachtung bei Schauinsland Ansprüche stellen? Ich habe doch gerade deshalb dort gebucht, weil ich nur mit dem Zug zum Flughafen kommen kann.

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    • Domino27D Offline
      Domino27D Offline
      Domino27
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      War die Zugfahrt bei Deiner Reise inklusive oder hast Du die bei der Bahn extra gebucht?
      Wenn inklusive gilt das Zugticket meist beim Hinflug am Flugtag und einen Tag davor und beim Rückflug am Flugtag und einen Tag danach.
      Frag doch beim RV an wie es sich in Deinem Fall verhält.

      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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      • nate1N Offline
        nate1N Offline
        nate1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wäre dann nicht auch das Auto eine Alternative, vorausgesetzt vorhande. Am Flughafen Nürnberg gibt es doch genügend Urlauberparkplätze zu angemessenen Preisen.

        "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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        • larshermannsL Offline
          larshermannsL Offline
          larshermanns
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "Domino27" wrote:
          Wenn inklusive gilt das Zugticket meist beim Hinflug am Flugtag und einen Tag davor und beim Rückflug am Flugtag und einen Tag danach.

          Negativ!
          Wenn es ein reguläres Rail & Fly Ticket sein sollte, dann gilt es am Tag vor dem Abflug und am Abflugstag selbst sowie am Tag der Landung. Jedoch nicht am Tag nach der Landung. Hier hilft wirklich nur, den RV zu fragen, welche Art von Bahnfahrkarte erstellt worden ist (und ob der RV für eine Kompensation aufkommt).

          *** Seit 1992 in der Reisebranche tätig *** Auch auf anderen Plattformen unterwegs: Entweder als larshermanns oder als Donald-Duck *** Spezialist für USA Reisen ***

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          • kiotariK Offline
            kiotariK Offline
            kiotari
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @elkegreen :
            Dein Rail&Fly Ticket gilt sehr wohl beim Rückflug auch noch am darauf folgenden Tag :
            "
            Das „Zug zum Flug“-Ticket ist nur in Verbindung mit einer bei
            Schauinsland-Reisen gebuchten Flugreise erhältlich und gilt für
            die Hinfahrt am Tag vor dem Abflug, am Abflugtag selbst und
            bei der Rückfahrt am Ankunfts- und dem darauffolgenden Tag.
            Zwischenstopps sind erlaubt, solange die Fahrten in Richtung
            Flughafen/ in Richtung Heimatbahnhof liegen. "
            klick

            LG

            Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @elkegreen
              Ein Anspruch auf Übernahme der Übernachtungskosten besteht nicht.
              Trotzdem würde ich bei Veranstalter nachfragen - er hat sich ja bereits als kulant erwiesen, also könnte auch hier eine Lösung verhandelbar sein.
              Viel Erfolg! 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bestätige @kiotari:
                Das Rail & Fly Ticket gilt auch am Tag nach der Landung... auch bei anderen RV.

                Was ja auch einer gewissen Logik nicht entbehrt  😉 : Wenn ich um 22 / 23 Uhr ankomme, erwische ich meist den letzten Zug nicht mehr.
                Also Hotel und Rückfahrt in der DB am nächsten Tag.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  irgendwo gibt es auch einen passenden thread zum "zug zum flug".
                  allerdings geht es hier gar nicht darum, ob der zug zum flug inklusive ist oder an welchem tag er gültig ist.

                  die einzige, die bisher auf die frage eingegangen ist, ist vs.
                  ich schließe mich der meinung an, dass übernachtungskosten in diesem fall nicht übernommen werden.
                  selbstverständlich ist es einen versuch wert, den verasntalter um weitere kulanz zu bitten.
                  allerdings sollte die erwartungshaltung diesebzüglich nicht zu hoch sein, wenn schon vorab 30 € geflossen sind.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Domino27D Offline
                    Domino27D Offline
                    Domino27
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich denke die TO wird sicher selbst entscheiden welche Antwort ihr nützt. 
                    @elkegreen wäre nett wenn Du Dich meldest, was Du erreichen konntest

                    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      elkegreen:
                      ...
                      Das bedeutet, dass ich dann keinen Zug mehr nach Hause bekomme und erst am nächsten Morgen um 5:16 Uhr eine Möglichkeit zur Heimreise habe.
                      ...
                      Kann ich dafür wegen einer a) Entschädigung bzw. b) einer Übernachtung bei Schauinsland Ansprüche stellen? Ich habe doch gerade deshalb dort gebucht, weil ich nur mit dem Zug zum Flughafen kommen kann.

                      a) Wurde mit der Gültigkeitsdauer des Tickets beantwortet
                      b) habe ich ergänzt.
                      Ich sehe eigentlich kein Problem bezüglich der "Zweckmäßigkeit" der Antworten ... ❓

                      Richtig ist allerdings, dass es hier bereits einen Thread zur Thematik gibt.
                      😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • nickiheckN Offline
                        nickiheckN Offline
                        nickiheck
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Domino27:
                        Ich denke die TO wird sicher selbst entscheiden welche Antwort ihr nützt. 
                        @elkegreen wäre nett wenn Du Dich meldest, was Du erreichen konntest

                        Auf meine Anfrage beim Reiseveranstalter bekam ich diese Antwort:

                        "Soeben teilte uns Schauinsland Reisen mit, dass leider keine Erstattung gewährt werden kann, da es sich bei dem Rail&Fly-Ticket um eine kostenfreie Serviceleistung handelt."

                        Jedoch hat sich gleichzeitig eine Flugzeitenänderung zu Ihrem Vorteil ergeben, so dass Sie den Zug zurück nutzen können:

                        Die neuen Flugzeiten sind wie folgt:

                        H: NUE-AYT 23:55-04:10/ZY0328 +1
                        R: AYT-NUE 08:00-10:25/ZY0327


                        Naja, mal schauen, was während des Urlaubs dann wieder für neue Änderungen kommen.  
                        Danke für Eure Antworten.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • larshermannsL Offline
                          larshermannsL Offline
                          larshermanns
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "kiotari" wrote:
                          Dein Rail&Fly Ticket gilt sehr wohl beim Rückflug auch noch am darauf folgenden Tag

                          Mea culpa... du hast recht!
                          Habe eben noch einmal sicherheitshalber im RailGuide nachgeschaut:

                          Geltungsdauer
                          Hinfahrt:
                          Am Abflugtag und ein Tag davor
                          Rückfahrt:
                          Am Ankunftstag und ein Tag danach

                          War da wohl auf dem falschen Dampfer... 😞

                          *** Seit 1992 in der Reisebranche tätig *** Auch auf anderen Plattformen unterwegs: Entweder als larshermanns oder als Donald-Duck *** Spezialist für USA Reisen ***

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