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Emirates - 25T Meilen als Entschädigung annehmen?

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  • Martina02M Offline
    Martina02M Offline
    Martina02
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    unser EK Flug DXB -SEZ im Februar war die reinste Katastrophe.
    Mit ca. 8h Verspätung in SEZ gelandet.

    Da ja die EuGH Entscheidung für die EK ab DXB nicht gilt kam nun folgendes "Angebot" der EK: 25.000 Meilen pP.

    Welche Erfahrung habt Ihr gemacht bei der EK? Ist das ein "reelles" Angebot, mit dem man zufrieden sein kann?

    Vielen Dank und LG
    Martina

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Diese Fälle regelt das Montrealer Übereinkommen und zwar wie folgt:
      Für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Personen haftet der Luftfrachtführer aus vermutetem Verschulden bis zu einem Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten je Reisendem (Art. 19 und Art. 22 Abs. 1 MÜ ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 4.150 auf 4.694 SZR im Jahre 2009 nach Art. 24 MÜ ).
      Die Begrenzungen nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ entfallen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Luftfrachtführers herbeigeführt wurde (Art. 22 Abs. 5 MÜ ). Um der Haftung nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ zu entgehen, muss der Luftfrachtführer nachweisen, alle zumutbaren Maßnahmen zur Verspätungsvermeidung getroffen zu haben oder dass es ihm nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

      Quelle: Montrealer Übereinkommen

      SZR = €1,143 (Kurs 10.5.2013)
      Gutschriften oder -scheine müssen nicht akzeptiert werden, es besteht Anspruch auf Auszahlung.

      ediit:
      Hier ein bestehender Thread zur Thematik - allerdings hat da teils der Fehlerteufel zugeschlagen - so ist die Behauptung, es genüge für einen Anspruch gem. VO 261/04, dass die Nicht-EU Fluglinie aus einem Nicht-EU Staat in die EU verkehrt, leider irrtümlich.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Martina02M Offline
        Martina02M Offline
        Martina02
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        vielen Dank für den Post.
        Da es sich jedoch um keinen EU Flug handelte, bzw. auch um keine EU Airline, ist die EU VO m.E. nicht maßgeblich.

        So ja auch zig (höchstrichterliche Rspr.) , zuletzt BGH zur "Umsteigeproblematik".

        LG
        Martina

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Rhodos-PeterR Offline
          Rhodos-PeterR Offline
          Rhodos-Peter
          Verwarnt Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ... Du kannst Deine Ansprüche hier kostenlos prüfen und ggf. weiterverfolgen lassen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @ martina & Rhodos Peter

            mit lesen habt´s ihr nicht so 😆

            vonschmeling hat doch geschrieben:

            Quelle: Montrealer Übereinkommen

            Nix EU

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Martina02
              Genau das habe ich doch berücksichtigt und bin daher mittelschwer befremdet bezüglich deines Einwandes?!
              ❓ :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Der bestehende Thread wurde verlinkt, schließen wir also an dieser Stelle wieder.

                1 Antwort Letzte Antwort
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