Emirates - 25T Meilen als Entschädigung annehmen?
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Hallo zusammen,
unser EK Flug DXB -SEZ im Februar war die reinste Katastrophe.
Mit ca. 8h Verspätung in SEZ gelandet.Da ja die EuGH Entscheidung für die EK ab DXB nicht gilt kam nun folgendes "Angebot" der EK: 25.000 Meilen pP.
Welche Erfahrung habt Ihr gemacht bei der EK? Ist das ein "reelles" Angebot, mit dem man zufrieden sein kann?
Vielen Dank und LG
Martina -
Diese Fälle regelt das Montrealer Übereinkommen und zwar wie folgt:
Für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Personen haftet der Luftfrachtführer aus vermutetem Verschulden bis zu einem Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten je Reisendem (Art. 19 und Art. 22 Abs. 1 MÜ ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 4.150 auf 4.694 SZR im Jahre 2009 nach Art. 24 MÜ ).
Die Begrenzungen nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ entfallen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Luftfrachtführers herbeigeführt wurde (Art. 22 Abs. 5 MÜ ). Um der Haftung nach Art. 22 Abs. 1 oder Abs. 2 MÜ zu entgehen, muss der Luftfrachtführer nachweisen, alle zumutbaren Maßnahmen zur Verspätungsvermeidung getroffen zu haben oder dass es ihm nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.Quelle: Montrealer Übereinkommen
SZR = €1,143 (Kurs 10.5.2013)
Gutschriften oder -scheine müssen nicht akzeptiert werden, es besteht Anspruch auf Auszahlung.ediit:
Hier ein bestehender Thread zur Thematik - allerdings hat da teils der Fehlerteufel zugeschlagen - so ist die Behauptung, es genüge für einen Anspruch gem. VO 261/04, dass die Nicht-EU Fluglinie aus einem Nicht-EU Staat in die EU verkehrt, leider irrtümlich. -
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@Martina02
Genau das habe ich doch berücksichtigt und bin daher mittelschwer befremdet bezüglich deines Einwandes?!
:?
