GTI Insolvenz
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Ich möchte auch noch darauf hinweisen das der eingestellte Link mir auch bekannt ist jedoch die dort getroffene Feststellung sich darauf bezieht das zu dem Zeitpunkt der Insolvenzantrag vom Gericht noch nicht angenommen war.
Wer vor der Feststellung der Inslovenz und dem Bestellen des Insolvenzverwalters durch das Gericht selbständig storniert hat verliert natürlich damit seinen Anspruch.
Anders sieht es jetzt aus da dies ja nun mittlerweile geschehen ist und sich damit die Sachlage geändert hat.
Ich habe auch vor meiner Stornierung noch bei einem Anwalt für Reiserecht nachgefragt damit ich ja nichts falsch mache.Will mein Geld ja auch zurück!!!!
Es ist auch klar das GTI und Hanse Merkur versuchen Zeit rauszuholen das sie nicht mit Stornierungen und Rückforderungsanträgen überhäuft werden.
Wer aber immer noch glaubt das eine der gebuchten Reisen jetzt noch stattfindet wird bald merken das er falsch liegt.
Wer soll denn die dafür notwendigen Kosten aufbringen und das ein anderer Reiseveranstalter das übernimmt glaubt wohl auch keiner.
Denn selbst Ögur Tours und TUI die zur Zeit aushelfen um Urlauber zurückzubringen tun dies auf Bitte von Hanse Merkur und da werden bestimmt Gelder fliesen denn ich glaube nicht das Sie dies auf eigene Kosten und Rechnung tun. -
die Seite ist nicht mit recht und reisen da hast du falsch gelesen
Hier nochmal richtig -
Ich bekomme diese Meldung:
Es ist ein Fehler aufgetreten
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,Die angegebene Seite konnte nicht dargestellt werden. Kontrollieren Sie bitte die angegebene URL auf eventuelle Schreibfehler. Wenn Sie direkt auf ein bestimmtes Ressort zugreifen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Richtig : http://www.ruhrnachrichten.de/ressort/
- Falsch : http://www.ruhrnachrichten.de/ ressort/ (Leerzeichen in der URL)
Wir bitten um Ihr Verständnis,
ihre Online-RedaktionVerlinke doch bitte direkt - siehe oben die liegende Acht.

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Suchmaschinenoptimierte URL mit Deppl-Linking-Sperre

Versuche mal diesen Link.
http://www.ruhrnachrichten.de/leben/reise/reise_tourismus/blah;art358,2023168
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@Kourion, ich bin offensichtlich so ein User, der für uns alle jetzt mal fernab von @HAJODU seinen Link-Empfehlungen (die tatsächlich nicht funktionieren) nach der "einzig wahren Wahrheit" im Netz recherchiert hat. Tatsache ist, dass die "Ruhrpottnachrichten" tatsächlich davon ausgehen, dass zwanglos jede Reise bei GTI storniert werden kann. Aus meinem rechtlichen Verständnis heraus ist dem aber nicht so. Aber wie gesagt, diese Erkenntnis ist lediglich meinem rechtlichen Verständnis geschuldet und entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Leider hat uns @HAJODU mit den Ergebnissen aus der Recherche bei einem Anwalt für Reiserecht im Dunkeln gelassen und zitiert stattdessen einen nicht funktionierenden Beitrag aus der "Fachpresse" nebst eigenen Interpretionen zum Insolvenzrecht und daraus resultierenden Verantwortlichen. @HAJODU, ich freue mich, wenn du deine Ausführungen zum Insolvenzrecht und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten etwas konkretisieren würdest oder einfach zumindest die Umstände in Umlauf bringst, die dein Anwalt für dich und alle schon gespannten User näher beziffert hat.
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@katjaworld
Gucke mal über deinem Posting... ich hab's dann doch noch erwischt.
Und ich wiederhole meinen dortigen letzten Satz:
Dieser Zeitungsbericht (vom 4.6.) ist für mich keine Aussage zur Rechtslage. -
@Mettigelmädchen
Vergiss den Artikel. Lies das Posting (2. über deinem) von @katjaworld
Sie fasst alles sehr schön zusammen.

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Schließe mich der Aussage von @Kourion an:
Es Liegt nichts aktuelles vor. Stand vom 12.06.13...keine Angaben.
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@Kourion
...da bin ich mal gespannt.
Aussage @katjawold:- Bald wissen wir bescheid. :? -
Mal eine weitere Zusammenfassung - diesmal eine zur allgemeinen(!) aktuellen(!) Faktenlage (inkl. anschließender "Optionen"

Eine bisher unbekannte Anzahl Touris hat aufgrund einer gebuchten Reise einen gültigen Reisevertrag mit GTI geschlossen und unterliegt somit (unabhängig von der nun eingetretenen Insolvenz) den AGB dieses RV.
Die Bindung an diesen Vertrag besteht Seitens des Verbrauchers solange, bis dieser (vom RV, oder in diesem Falle quasi dem Insolvenzverwalter) oder dem Verbraucher aufgelöst wird.
Löst der Verbraucher den Vertrag unterliegt er den von ihm akzeptierten AGB des RV und damit auch den entsprechenden Stornogebühren. Diese sind von ihm entsprechend zu tragen - die Insolvenzversicherung greift dann nicht!
Löst der RV den Vertrag nach einem rechtlich nicht festgelegten Zeitpunkt, muß dieser sämtliche bereits geleisteten Zahlungen erstatten. Dies geschieht voraussichtlich durch die Insolvenzversicherung nach Einreichen aller entsprechenden Unterlagen, entsprechender Prüfung im Jahr 2014 solange die Gesamtdeckungssumme von 110 Mios nicht überschritten wird.
Aktuell wird seitens des RV mit anderen RV über eine eventuelle Übernahme der Reisen bzw. einer gewissen Quote davon verhandelt. Kommt es hier zu einer Einigung, bringt GTI einen rechtlich abgesegneten Ersatz, welcher nicht zu einem einseitigen Storno seitens des Kunden berechtigt - solange der Reiseumfang 1:1 übernommen und gewährleistet wird.
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@Kourion, natüüürlich überschnitt sich mein Beitrag mal wieder mt deinem
, aber ich bin letztendlich dadurch durchaus positiv gestimmt, dass @HAJODU nochmal seine (ihre) letzten Beiträge überdenkt und feststellt, dass uns allen und vor allem den Betroffenen hier im Forum konkrete bezifferte Tatsachen fehlen, die sie vielleicht weiterbringen. Also @HAJODU, woraus ergibt sich konkret die Rechtslage, die du hier nur sehr schwammig propagierst? -
....bezogen auf deinen letzen Absatz: wenn es andem so sein sollte: super !
Dann wäre zumindest die Reise, wenn sie dann erneut bezahlt werden kann, für den ehemaligen GTI Reisenden kein Verlustgeschäft......
..........auf längerer Sicht gesehen...........
Ich bin wirklich gespannt, wie das Prozedere ausgeht....
Mann freut sich auf den Urlaub und dann diese Unsicherheit !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
