Storno Pauschalreise wg Insolvenz der Fluggesellschaft und Änderung Flughafen (Ersatzflug) möglich?
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Wir haben eine Pauschalreise gebucht.
Köln/Bonn nach Mallorca.
Zwei Erwachsene u vier Kinder (8,5,3,1).Zwischenzeitlich wurde der Flug von Köln nach Düsseldorf verlegt.
Da die Anreise zum Flughafen mit Gepäck im Umfang für zwei Wochen Badeurlaub für eine kleine Großfamilie mit 4 kleinen Kindern an der Hand, per öffentlicher Verkehrsmittel -nennen wir es "schwierig"- ist, hatten wir dann in Düsseldorf einen Langzeitparkplatz für die Dauer der Reise gebucht.
Heute Mitteilung, Fluggesellschaft insolvent.
Reiseveranstalter bietet Ersatzflug ab Frankfurt an. Rückflug jedoch Ankunft in Köln. Option Anreise per Auto mit Langzeitparkplatz in Frankfurt fällt darum flach.
Anreise per Bus/Bahn/Zug aus o.g. Gründen unzumutbar.Wir überlegen darum von der Reise zurück zu treten.
Frage können wir aus o.g. Gründen kostenlos zurücktreten?Wer zahlt die Stornogebühren für den Dauerparkplatz Düsseldorf?
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Hi,
geht es um die Insolvenz von Sky Airlines ?Dann wäre es besser, im Thread zu deinem Veranstalter zu posten oder aber im Thread "GTI Insolvenz" hier im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", Seite 1.
Aber kurz zu deiner Anfrage:
Ja, bei einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen kannst du kostenfrei stornieren.
Die Kosten für den Dauerparkplatz wirst du allerdings nicht vom RV erstattet bekommen.Aber kontaktiere doch noch einmal den RV. Teile ihm mit, dass die vorgeschlagene Lösung für dich nicht in Frage kommt, dass du - falls es dabei bleibt - stornieren wirst / musst. Vllt. gibt's ja doch noch einen anderen Weg.
Solltest du weitere Fragen haben, nutze bitte die oben angesprochenen Threads - am besten den zum Veranstalter.

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Ok. Danke.
Nur noch eine Frage, (werde dafür nicht nochmal den Fall komplett an anderer Stelle erläutern) gibt's zur kostenlosen Stornierung aufgrund der Flughafenänderung eine Rechtsgrundlage die ich dem Reiseveranstalter nennen kann?
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Dann kopiere doch einfach deinen Text und füge ihn hier ein.

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@Vierkinder
Nein, du musst keine Rechtsgrundlage benennen. Das wissen die RV - steht doch in ihren AGB unter "Leistungsänderungen":"Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten." Quelle: traveltainment.de
Ein anderer Flughafen (hier: andere Flughäfen) ist eine wesentliche Leistungsänderung.
Mach dir keine Sorgen. Du kannst kostenfrei stornieren.
Bitte schreib bei weiteren Fragen nun doch im verlinkten Thread von @bernhard oder in den oben angesprochenen Threads. Musst ja nicht alles erneut erklären.

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Verstehe zwar nicht den Sinn, aber geht klar. Danke für die Infos!
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Dann können wir ja hier schließen!

LG
Sokrates
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Der Sinn wäre zum Beispiel, alles zum Thema Insolvenz in einem Thread zu belassen. Die Forenübersicht und die User sind dankbar, nicht in mehreren Threads dazu zu antworten.
Einfach den Text dort hinein kopieren, wenn noch Fragen bestehen. Hier mache ich zu.