Kann eine Buchung trotz Bestätigung ersatzlos gestrichen werden?
-
Ich wollte vom 19. bis 21.07. mit ein paar Freunden übers WE wegfahren. Während die anderen zelten, hab´ ich mir schon vor Monaten in der Nähe des Zeltplatzes (wir wollen nach Thüringen) ein Hotelzimmer reserviert. Gestern erhielt ich eine Mail seitens des Hotels mit der Aussage, dass sie mir meine Buchungsbestätigung kurzfristig leider ersatzlos streichen müssten - aus "wichtigen Gründen".
Leider sind die anderen Hotels in diesem Ort und in den Nachbarorten am besagten WE schon komplett ausgebucht. Ich habe keine Lust, mir ein anderes Hotel zu suchen, das 15-20 km oder noch weiter entfernt liegt (weil mir die Taxifahrten in der Nacht zu teuer sind). Und im Zelt schlafen geht gar nicht.
Ich hab´ gestern natürlich sofort im Hotel angerufen, aber die Chefin war nicht da. Eine Azubine meinte, sie würde die Angelegenheit weiterleiten, damit ich heute einen Rückruf bekomme. Mich ärgert das sehr, weil ich meinen Urlaubstag längst eingereicht und mich sehr auf dieses WE gefreut hatte. Ich sehe das nicht ein, dass ich jetzt aus unverschuldeten Gründen auf die Reise verzichten muss.
Ist das überhaupt rechtens? Muss sich ein Hotel nicht verbindlich an eine Reservierung halten, wenn der Buchende bereits eine Bestätigung bekommen hat?
-
Ist mir bei Buchung eines Hotels (auch in Thüringen, genauer gesagt: Hotel "Schöne Aussicht", Sonneberg) auch schon so gegangen.
Gebucht hatte ich direkt beim Hotel. Der Besitzer fand es noch furchtbar nett, dass er sich gemeldet hatte, bevor ich anreise. Grund war in dem Fall, dass andere Gäste länger bleiben wollten.
Das hilft dir bei der Bewertung nicht weiter, zeigt aber, dass es zumindest nicht unüblich ist...
-
Mit der bestaetigung der Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekomme. Dieser ist von beiden Seiten zu erfuellen. Einzige Ausnahme ist hoehere Gewalt, also wenn das Hotel z.B. unter Wasser steht.
Falls der Hotelier den Vertrag nicht erfuellt hat er Schadensersatz su leisten. Z.B. Mehrkosten fuer ein teureres Hotelzimmer.
Dies wuerde ich dem Hotel schriftlich mitteilen und gleichzeitig im Ort die anderen Hotels anfragen zu welchem Preis sie eventuell doch ein Zimmer vermieten wuerden.
-
Das wirft ja ein wunderbares Licht auf Thüringen als Urlaubsziel!
Ich würde mich mit dieser Frage einfach mal an den Deutschen Hotel-&Gaststättenverband DEHOGA wenden.
Hier der Link zum Thema "Beherbergungsvertrag":
www.dehoga-bundesverband.de/daten-fakten-trends/beherbergungsvertrag/Zitat aus dieser Seite: "
Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen."
und weiter:
"Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung." Zitat Ende
-
Nachdem mich die Frau nicht zurückgerufen hatte, hab´ ich es mehrmals bei ihr probiert und bin irgendwann mal durchgekommen. Sie meinte, dass in einigen Räumen die Badezimmer wegen eines Wasserrohrbruchs renoviert werden müssen und die Arbeiten keinesfalls bis zum übernächsten Wochenende erledigt sind. Allerdings hatte sie irrtümlicherweise gedacht, dass ich 2 Zimmer für 4 Nächte gebucht hätte, dabei war es nur 1 Einzelzimmer für 2 Nächte. Das muss ein Computerfehler gewesen sein, anders kann ich mir das nicht erklären.
Ich habe das Zimmer über hotel.de reserviert. In den AGB steht, dass ich bis 18 Uhr des Anreisetags kostenfrei stornieren kann. Zum Thema Stornierung seitens des Hotels habe ich nur einen Absatz gefunden, nämlich dass im Fall einer Überbuchung das Hotel für den Schaden aufkommen muss. Über höhere Gewalt steht da nichts drin.
Weil ich nur ein Zimmer brauche, wird sie sich nochmal mit einem Kollegen in Verbindung setzen (sie hat heute schon Feierabend) und mir morgen früh Bescheid geben, ob es vielleicht doch noch klappt.
-
Hallo Jackie31,
in dem Ort wo das Hotel liegt gibt es doch bestimmt auch ein Touristbüro. Dort würde ich den Fall auf jedenfall melden. Ich finde nämlich die Sache stinkt zum Himmel. Es ist gut möglich, dass die das Hotelzimmer besser vermieten konnten, da ja alle anderen Zimmer im Ort ausgebucht sind.
Viele Grüße Silvia