Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden ?
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Holginho:
Sundowner1987, Dir ist aber schon klar, daß Du Dich spätestens mit Deiner Bewertung der Qualität der TUI-Anwälte als komplett Ahnungslos outest, oder?Erwartest Du bei deinem beleidgenden Mundwerk tatsächlich eine konstruktive Antwort ?
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Ich bin mal raus hier.....
Das Umgang hier untereinander hat ja gerade mal Kindergartenniveau

@Admin: Bitte meinen Account löschen. Vielen Dank.
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@sundowner
deinen account kannst du selbst löschen.
einfach auf "mein holidaycheck" gehen und dann auf "zugang löschen" klicken. -
Ist auch wohl besser so, jemand der meint, ich könne die fachliche Qualität von Anwälten anhand von zwei gewonnen Prozessen beurteilen, hat vermutlich nichts zum Thema beizutragen und fügt auch noch andere Lesern, die glauben, nun gegen TUI im Falle der Ägyptenstornierungen gerichtlich vorgehen zu müssen/können, finanziellen Schaden zu.
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Ich finde die Frage an sich merkwürdig. Aber nach anscheinend zwei erfolgreichen Verfahren gegen den Veranstalter, könnte beim dritten Prozeß doch auch wieder was rausspringen.

Im umgekehrten Fall natürlich genauso. Hätte der Veranstalter nicht storniert und in Ägypten gäbe es Einschränkungen, Ausgehsperren. entgangene Urlaubsfreuden jeglicher Art, Gefahr für Leib und Leben usw., strebt man dafür dann auch einen Prozeß an.
Die Veranstalter haben schon eine gewisse Fürsorgepflicht und Verantwortung für ihre Kunden, daher ist diese Maßnahme doch durchaus verständlich.Wenn Du unbedingt hinwillst und hier nicht nur die Dollarzeichen in den Augen stehen, buche doch einfach einen Flug und Hotel in Eigenregie. Geht auch ganz ohne Veranstalter......aber wen verklagt man dann hinterher?
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Sundowner1987:
Nächste Woche geht mein Flieger.
Bis Gestern war ich da auch noch vollkommen optimistisch.Jetzt möchte ich aber nicht mehr und hoffe das ich mit möglichst wenig finanziellen Verlust da raus komme
Bei Blöd Online habe im Liveticker ein Photo der Stadt Matrouth gesehen, in dem die Stadt in Flammen steht und im Vordergund 1000e Menschen am Strand liegen.
Ich bin vollkommen entsetzt

Julia
Sieht wohl mehr nach Dollarzeichen aus.
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Fuer Reisen an die Urlaubsziele am Roten Meer liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen.
Kunden koennten daher auf Erfuellung des geschlossenen Vertrages bestehen und gegebenenfalls auf Schadensersatz klagen. Das hat nichts damit zu tun ob ein Urlaub in dem Land im Moment Sinn macht.
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@mkfpa
"... liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen."
In den AGB ist nicht von einer für die Kündigung notwendigen Reisewarnung die Rede:
"11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000."
(Quelle: traveltainment.de / AGB TUI Deutschland GmbH) -
Ich verstehe die gesamte Fragestellung nicht, denn die Aussage der AA ist eindeutig:
Aufgrund der aktuellen Lage und der Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen wird von Reisen nach Ägypten derzeit abgeraten.Von daher ist die (Teil-)Reisewarnung gegeben und gem. der AGB des hier kritisierten RV die Kündigung der Reise abgedeckt.
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Ich finde die Frage auch Interessant. Jetzt kommen viele wenn und aber

Wenn Tui sich nicht entschlossen hätte alles abzusagen, hätten sie dann den Kunden kostenlos aus dem Vertrag gelassen????
Die Frage ist schon ein wenig berechtigt finde ich, da die AGB wohl zum Vorteil vom RV ausgelegt sind.
Für TUI ist diese Maßnahme auf alle Fälle eine gute Werbung gewesen.
Ich finde die Entscheidung von TUI richtig, gar keine Frage, sie lassen dem Kunden die freie Wahl ob sie fligen oder nicht, man kann ja über andere RV die noch fliegen wieder buchen wenn man dort unbedingt hin will.
Was haben wir alle gelernt aus der Sache, das Kleingedruckte ist nicht so unwichtig und sollte gelesen werde, was ich auch noch nie bei einer Buchung getan habe bisher.
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Es ist nicht eindeutig finde ich.
"Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt"
Es war vorraus zu sehen, also bei wohl allen Buchungen trifft das zu"erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen"
Wer entscheidet das, ob es beeinträchtigungen gibt oder nicht oder erhebliche gefährdungen vorhanden sind?
Das AA ist ja aussen vor, da diese in den AGB nicht erwähnt werden.

