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Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden ?

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  • Sundowner1987S Offline
    Sundowner1987S Offline
    Sundowner1987
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Holginho:
    Sundowner1987, Dir ist aber schon klar, daß Du Dich spätestens mit Deiner Bewertung der Qualität der TUI-Anwälte als komplett Ahnungslos outest, oder?

    Erwartest Du bei deinem beleidgenden Mundwerk tatsächlich eine konstruktive Antwort ?

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Alfred:
      Vermutlich weil er vermeintlich leicht auszunehmen ist 😆

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sundowner1987S Offline
        Sundowner1987S Offline
        Sundowner1987
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ich bin mal raus hier.....

        Das Umgang hier untereinander hat ja gerade mal Kindergartenniveau 😆

        @Admin: Bitte meinen Account löschen.  Vielen Dank.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @sundowner
          deinen account kannst du selbst löschen.
          einfach auf "mein holidaycheck" gehen und dann auf "zugang löschen" klicken.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_Tetzlaff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ist auch wohl besser so, jemand der meint, ich könne die fachliche Qualität von Anwälten anhand von zwei gewonnen Prozessen beurteilen, hat vermutlich nichts zum Thema beizutragen und fügt auch noch andere Lesern, die glauben, nun gegen TUI im Falle der Ägyptenstornierungen gerichtlich vorgehen zu müssen/können, finanziellen Schaden zu.

            2015, Porto Angeli, Rhodos
            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              ...wobei das Thema grundsätzlich tatsächlich sehr interessant ist!

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A 1
                Ahotep2A 1
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Ich finde die Frage an sich merkwürdig. Aber nach anscheinend zwei erfolgreichen Verfahren gegen den Veranstalter, könnte beim dritten Prozeß doch auch wieder was rausspringen. 😉
                Im umgekehrten Fall natürlich genauso. Hätte der Veranstalter nicht storniert und in Ägypten gäbe es Einschränkungen, Ausgehsperren. entgangene Urlaubsfreuden jeglicher Art, Gefahr für Leib und Leben usw., strebt man dafür dann auch einen Prozeß an.
                Die Veranstalter haben schon eine gewisse Fürsorgepflicht und Verantwortung für ihre Kunden, daher ist diese Maßnahme doch durchaus verständlich.

                Wenn Du unbedingt hinwillst und hier nicht nur die Dollarzeichen in den Augen stehen, buche doch einfach einen Flug und Hotel in Eigenregie. Geht auch ganz ohne Veranstalter......aber wen verklagt man dann hinterher?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • anjuanaA Offline
                  anjuanaA Offline
                  anjuana
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Sundowner1987:
                  Nächste Woche geht mein Flieger.
                  Bis Gestern war ich da auch noch vollkommen optimistisch.

                  Jetzt möchte ich aber nicht mehr und hoffe das ich mit möglichst wenig finanziellen Verlust da raus komme

                  Bei Blöd Online habe im Liveticker ein Photo der Stadt Matrouth gesehen, in dem die Stadt in Flammen steht und im Vordergund 1000e Menschen am Strand liegen.

                  Ich bin vollkommen entsetzt 😞

                  Julia

                  Sieht wohl mehr nach Dollarzeichen aus.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaliniM Offline
                    MaliniM Offline
                    Malini
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Sollte die Zahl im Usernamen (1987) das Geburtsjahr sein (wovon ich ausgehe) und dann schon zwei gewonnene Prozesse gegen TUI - somit dürfte die Intention der TO wohl wirklich eindeutig sein... 😉  😱

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Fuer Reisen an die Urlaubsziele am Roten Meer liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen.

                      Kunden koennten daher auf Erfuellung des geschlossenen Vertrages bestehen und gegebenenfalls auf Schadensersatz klagen. Das hat nichts damit zu tun ob ein Urlaub in dem Land im Moment Sinn macht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @mkfpa
                        "... liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen."


                        In den AGB ist nicht von einer für die Kündigung notwendigen Reisewarnung die Rede:

                        "11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
                        11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
                        (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
                        (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
                        11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000."
                        (Quelle: traveltainment.de / AGB TUI Deutschland GmbH)

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ENIGMA13E Offline
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                          ENIGMA13
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Schön und was bedeutet das jetzt? 😞

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • curiosusC Offline
                            curiosusC Offline
                            curiosus
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Ich verstehe die gesamte Fragestellung nicht, denn die Aussage der AA ist eindeutig:
                            Aufgrund der aktuellen Lage und der Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen wird von Reisen nach Ägypten derzeit abgeraten.

                            Von daher ist die (Teil-)Reisewarnung gegeben und gem. der AGB des hier kritisierten RV die Kündigung der Reise abgedeckt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hc9966H Offline
                              hc9966H Offline
                              hc9966
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ich finde die Frage auch Interessant. Jetzt kommen viele wenn und aber 😄

                              Wenn Tui sich nicht entschlossen hätte alles abzusagen, hätten sie dann den Kunden kostenlos  aus dem Vertrag gelassen????

                              Die Frage ist schon ein wenig berechtigt finde ich, da die AGB wohl zum Vorteil vom RV ausgelegt sind.

                              Für TUI ist diese Maßnahme auf alle Fälle eine gute Werbung gewesen.

                              Ich finde die Entscheidung von TUI richtig, gar keine Frage, sie lassen dem Kunden die freie Wahl ob sie fligen oder nicht, man kann ja über andere RV die noch fliegen wieder buchen wenn man dort unbedingt hin will.

                              Was haben wir alle gelernt aus der Sache, das Kleingedruckte ist nicht so unwichtig und sollte gelesen werde, was ich auch noch nie bei einer Buchung getan habe bisher.

                              Gruß Thorsten und Anette

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @ENIGMA
                                Es bedeutet das, was dort steht. Es gibt nichts zu missverstehen...  😉
                                (Siehe auch bereits erfolgte Antwort von @curiosus)

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • hc9966H Offline
                                  hc9966H Offline
                                  hc9966
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Es ist nicht eindeutig finde ich.

                                  "Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt"
                                  Es war vorraus zu sehen, also bei wohl allen Buchungen trifft das zu

                                  "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen"

                                  Wer entscheidet das, ob es beeinträchtigungen gibt oder nicht oder erhebliche gefährdungen vorhanden sind?

                                  Das AA ist ja  aussen vor, da diese in den AGB nicht erwähnt werden.

                                  Gruß Thorsten und Anette

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Das AA wird unter 11.2 erwähnt: siehe mein Zitat.   😉

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • hc9966H Offline
                                      hc9966H Offline
                                      hc9966
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Da steht aber nicht, dass die Entscheidungen vom AA in die Entscheidungen vom RV mit einfliessen, da steht lediglich eine Telefonnummer.

                                      Gruß Thorsten und Anette

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • horhanH Offline
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                                        horhan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Selbst wenn der RV den Vertrag, den er mit dem Kunden eingegangen ist, erfüllen möchte, kann er diesen Vertrag doch gar nicht mehr aufrecht erhalten weil doch die meisten Fluggesellschaften Ihre Flüge nach Ägypten gecancelt haben.

                                        35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          ...gebuchte Reisen sollen doch stattfinden. ❓

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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