Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Ausgangsflug gecancelled, Ersatzflug Verspätung, dadurch Musical verpasst. Wer muss zahlen?
  6. Ausgangsflug gecancelled, Ersatzflug Verspätung, dadurch Musical verpasst. Wer muss zahlen?

Ausgangsflug gecancelled, Ersatzflug Verspätung, dadurch Musical verpasst. Wer muss zahlen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
2 Beiträge 2 Kommentatoren 2.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Miller3000M Offline
    Miller3000M Offline
    Miller3000
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe mal eine Frage zu einem Fall der genau so passiert ist. Nicht mir, aber ich kam nicht umhin, den Fall bei anderen Reisenden mitzuhören und habe mich so gefragt, wie das denn rechtlich so aussieht. Also:

    Neulich wollten wir mit dem Flieger nach Hamburg fliegen. Geplante Ankunft, 13.30 h. Leider wurde unser Flieger von Fluggesellschaft A beim Flug zu unserem Ausgangsflughafen vom Blitz getroffen. Nachdem wir zunächst mehrfach vertröstet wurden, wurde aufgrund der erforderlichen Wartungsarbeiten unser Flug gecancelled und auch keine Ersatzmaschine von Fluggesellschaft A zur Verfügung gestellt.

    Daraufhin wurden wir auf den nächstmöglichen Flug umgebucht, dieser war mit einer anderen Fluggesellschaft, nennen wir sie Fluggesellschaft B.

    In der Wartezeit bekam ich zufällig den Fall von anderen Mitreisenden mit. Diese hatten sich Musicalkarten für den Abend unseres Fluges gekauft. 250 Euro kosteten diese. Das Musical begann um 20 h, danach ist der Einlaß ja nicht mehr gestattet und selbst wenn, man will ja das komplette Musical sehen. Mit dem ursprünglichen Flug hätte das ja locker gereicht. Der Flug auf den wir umgebucht wurden, wäre laut Plan so knapp davor gelandet, dass es den Mitreisenden nur dann gereicht hätte, wenn sie sich ein Taxi genommen hätten und alles glatt laufen würde (Gepäck, Verkehr, etc.). Frage 1: hätten die betroffenen Personen die Kosten des Taxis hier von Fluggesellschaft A erstattet bekommen können?

    Es handelt sich hierbei aber um eine Frage theoretischer Natur, denn so weit kam es leider nicht, denn der Flug mit Fluggesellschaft B hatte dann noch 30 Minuten Verspätung wegen des schlechten Wetters einige Stunden zuvor, wodurch der Linienflieger den ganzen Tag über mit Verspätung flog. Wir standen um 19.50 h am Gepäckband in Hamburg, das dürfte den Mitreisenden kaum noch ins Musical gereicht haben.

    Frageblock 2: Muss hier nun jemand die Kosten für die verfallenen Musicalkarten erstatten? Fluglinie A, weil man dort ursprünlich gebucht hat? Oder Fluglinie B, weil deren Flug die entscheidende Verspätung hatte? Oder einfach Pech gehabt, weil die Fluglinien nichts für das Wetter und somit dem Blitzeinschlag in Flugzeug 1 und die Verspätung von Flugzeug 2 können? Andererseits frage ich mich, ob Fluglinie A nicht hätte eine Ersatzmaschine zur Verfügung stellen müssen, die uns zeitnäher nach Hamburg hätte bringen können.

    Bin sehr gespannt auf die Antwort.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Miller3000:
      Oder einfach Pech gehabt, weil die Fluglinien nichts für das Wetter und somit den Blitzeinschlag in Flugzeug 1 und die Verspätung von Flugzeug 2 können?

      Das ist die richtige Antwort!   :?
      Soweit von dir geschildert sind die diversen Fluggesellschaften mittels sogenannter unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Einwirkung exkulpiert.
      Andernfalls wären sie für eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Anspruch zu nehmen, alternativ für die nachweislichen Schäden, die den Fluggästen durch die Verspätung entstanden sind.

      Ungeachtet der Theorie und der Nebenaspekte kann man das aber vermutlich auch im Rahmen des Threads zu Verspätungen und ihrer (rechtlichen) Folgen erörtern ... ?
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      Antworten
      • In einem neuen Thema antworten
      Einloggen
      • Sortiert nach
      • Älteste zuerst
      • Neuste zuerst
      • Meiste Stimmen

      • 1 von 1
      Reiseforum Service
      • RSS-Feed abonnieren
      • Verhaltensregeln im Reiseforum
      • Reiseforum Hilfe
      • Forensuche
      • Aktuelle Themen

      • Inhalte melden
      • Veranstalter AGB
      • Nutzungsbedingungen
      • Datenschutz
      • Privatsphäre-Einstellungen
      • AGB
      • Impressum
      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
      • Erster Beitrag
        Letzter Beitrag