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Flugverspätung durch Flugverweigerung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • rhizzi07R Offline
    rhizzi07R Offline
    rhizzi07
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Unser Abflug von RMF nach DUS am 27.06.2013 mit SunExpress sollte gegen 13:00 Uhr stattfinden. Leider gerieten wir in einen Streik für höhere Löhne, der aberum 14:20 zu Ende war. Um 14:50 hatten wir eingecheckt. Auf den Anzeigetafeln stand Abflug 15:30 für die SunExpress-Maschinen nach Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf, 16:00 für München.
    Die Maschine nach Stuttgart startete (und landete mit 3 Stunden Verspätung).
    Die Frankfurter stiegen in die Vorfeldbusse ein, kamen aber ohne Info wieder zurück in die Halle. Auf Anweisung, aber ohne weitere Info, holten wir gegen 18:20 unser Gepäck vom Band und wurden in ein Hotel gefahren, von dem wir nachts, um 01:00 zum Flughafen gefahren wurden, wo wir auf den Anzeigetafeln unsere Abflüge für 04:00 bzw. 04:20 entdeckten. Die Maschine nach DUS startete als letzte und landete am 28.06.2013, um 10:12. Planmäßige Ankunft wäre am 27.06. um 18:35 Uhr gewesen. Verspätung durch Flugverweigerung: ca. 16 Stunden.

    rhizzi07

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    • ArminA Offline
      ArminA Offline
      Armin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @rhizzi07

      ..ich denke mal Du zielst auf die Fluggastverordnung 261/04 ab (Entschädigung bei Verspätung größer 3 Stunden).
      Ich denke mal daß diese hier nicht greift da Sun Express sich wohl auf "außergewöhnliche Umstände" berufen kann außer wenn der Streik bei Sun Express selbst war. Die Rechtsprechung orientiert sich bei Anerkennung des Entschädigungsanspruchs an den "betrieblichen Umständen" der Airline. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen (Streik außerhalb der Airline, Unwetter, Aschewolken etc.) kommt eine Entschädigung nicht in Betracht da diese außerhalb des Wirkungsbereiches der Airline liegen.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Absolut zutreffend.
        Zudem handelt es sich nicht um eine "Verweigerung"; üblicherweise wird nach einem Streik der Traffic der Reihe nach abgearbeitet, was gelegentlich auch weit mehr als 12h in Anspruch nehmen kann.
        Versorgungsleistungen wurden erbracht, über den Streik war offenbar auch informiert worden - insofern ist die Airline ihren rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und es bestehen darüber hinaus keine Ansprüche.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • tuerkeirotT Offline
          tuerkeirotT Offline
          tuerkeirot
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Hilde,

          ich kann deinen Unmut nur allzu gut verstehen.
          Wir kamen auch am 27.6. aus Frankfurt in Marsa Alam pünktlich sogar Ca10 min früher an und ...
          dürften nicht aussteigen,weil der Airport bestreikt wurde.
          Wir saßen fast genau 3,5 Stünden noch im Flieger bis man uns raus gelassen hat 🙂
          Von den Bedingungen an Bord wie ausgehende Verpflegung inklusive Getränken oder den Toiletten ganz zu schweigen.
          Zurück zu deinem Fall der "Flugverweigerung" ich meine gehört zu haben das die Flugzeit/Arbeitszeit der Piloten und Stewardessen mit der Streikzeit und dem Rückflug überschritten gewesen wären.
          Ich bekam ein Gespräch zwischen Stewardessen und einem Passagier mit.
          Das könnte ein Grund für eure zusätzliche Übernachtung gewesen sein,aber warum man das euch nicht mitteilen konnte versteh ich nicht.
          Du kannst vielleicht bei flightright anhand eurer Flugnummer eure Daten zum betreffendem Flug eingeben und dann teilt man dir mit ob du eventuell einen Anspruch hast.
          Hoffe ich könnte dir ein wenig weiterhelfen.
          LG Antje

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Kann man natürlich machen, bei einer Bestreikung des Flughafens - die türkeirot hier ja bestätigt - ist jedoch die Airline definitiv exkulpiert und Armins Ausführungen treffen zu.

            Letztlich kann man das auch alles schon oben im festgetackerten Thread zu Thematik nachlesen ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da wir oben extra den Thread zu all den Fragen fixiert haben, schließen wir aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle wieder.

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