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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Um immerhin eine Alternative anzubieten hier mal der Link zur SÖP Schlichtungsstelle ... würde ich jederzeit bevorzugen!
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Gabi2001G Offline
      Gabi2001G Offline
      Gabi2001
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Guten Morgen aus Mombasa,

      eine Frage an die Experten VS oder mk116, Condor ärgert mich mal wieder, Maschine kommt später rein, dadurch bis jetzt 2 Stunden Verspätung, kann sich aber nach oben noch erhöhen. Wäre nicht so schlimm, aber dadurch ist der Anschlußflug in München weg und ob ich dann heute noch nach LEJ komme steht in den Sternen.

      Es geht noch eine LH 21.40, da wären dann über 4 Stunden später falls die nicht voll ist.

      Gibt es irgendwelche Anspüche an Condor?

      Gabi 2001 ( Franz ) es gibt sicher noch einen speziellen Thread aber den finde ich momentan nicht.

      man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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      • mk116M Offline
        mk116M Offline
        mk116
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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        • Gabi2001G Offline
          Gabi2001G Offline
          Gabi2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Danke mk116 für die guten Wünsche, ich glaube Condor und ich werden nie ein Team, irgendwie geht immer was schief. Werde die Frage noch mal in dem von Dir genannten Thread stellen.

          Gabi 2001 ( Franz )

          man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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          • steviederdreherS Offline
            steviederdreherS Offline
            steviederdreher
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Hallo Leute,

            ich hatte letztes Jahr im Oktober eine Flugverspätung von 3,5 STD
            Es ging von Düsseldorf mit Sunexpress in die Türkei.
            Ich habe vor 2 Wochen laut EU Verordnung reklamiert,und habe gestern Post bekommen,das mir 800€ für 2 Per. zugestanden wird.Ich habe heute meine Kontodaten übersand zur Überweisung des Geldes.

            Ist ja ganz einfach wenn man im Recht ist.braucht man da solche Unternehmen?

            Stephan

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Heike68H Offline
              Heike68H Offline
              Heike68
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer identisch.

              Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SokratesS Offline
                SokratesS Offline
                Sokrates
                Experte Istanbul
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                @stieviederdreher

                Wenn die Airline nicht einsieht, dass Du im Recht bist, schon ! 😉

                LG

                Sokrates

                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • sweetmama0550S Offline
                  sweetmama0550S Offline
                  sweetmama0550
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Wir hatten am 11.06.2011 mit SunExpress eine Flugverspätung von 9 Stunden 30 Minuten.
                  Alle uns zustehenden Betreuungsleistungen in der Wartezeit haben wir erhalten.

                  Da wir sehr verunsichert waren ob uns auch eine Ausgleichszahlung zusteht, fragte ich hier im Forum nach.
                  Die Meinungen waren sehr unterschiedlich und wir haben die Sache auf sich beruhen lassen.

                  Vor genau drei Wochen hatte Schrowange von RTL -Flightright- in ihrer Sendung.

                  Nach deren Angaben benötigen sie nur eine Kopie Buchungsbestätigung mit Angabe der Buchungsnummer und sie können den Fall übernehmen.

                  Wir haben es gewagt und den Fall kurz vor der zweijährigen Verjährungsfrist übergeben.
                  Zu verlieren hatten wir ja nichts, Kosten entstehen nur bei Erfolg.

                  Flightrigth hat innerhalb dieser gerade mal drei Wochen für uns
                  Euro 1.600,00 (4 Personen) herausgeholt.
                  Zwar gehen 25% Gebühren ab, aber wir konnten ja nur gewinnen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Die Einredefrist beträgt 3 Jahre ... 😉
                    Mit einer Beschwerde direkt bei der Airline hättet ihr dasselbe Ergebnis erzielt und den vollen Betrag erhalten.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Gabi2001G Offline
                      Gabi2001G Offline
                      Gabi2001
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Âlso, ich kann Flightright vorbehaltlos empfehlen, sicher kann man versuchen selbst etwas zu erreichen, was aber bei Condor keinen Sinn macht, die versuchen das auszusitzen und reagieren teilweise noch nicht mal auf Anschreiben.

                      Ich habe der Firma 2 Fälle übergeben, einer lag schon länger zurück, auf der Inernetseite ist alles sehr übersichtlich, Daten eingeben und man bekommt Bescheid ob sie den Auftrag annehmen oder nicht.

                      Beauftragung im März 2014, vorgestern war für beide Fälle das Geld auf dem Konto.

                      Da gebe ich gern 25% plus Mwst. für gute Arbeit.

                      Gabi 2001 ( Franz )

                      man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AnnettchenA Offline
                        AnnettchenA Offline
                        Annettchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        @ vonSchmeling
                        Danke für den Hinweis was die 3 Jahre betrifft, hatte mich bisher noch nie mit so etwas befasst.  Ich versuche jetzt auch einmal "mein Glück" bei Flightright für eine Verspätung, die, wie ich gerade festgestellt habe 2 Jahre und 11 Monate zurückliegt...
                        Die 25% darf sich Flightright gerne verdienen - hat mich keine 5 Minuten gekostet, das Formular auszufüllen - bin gespannt wie es ausgeht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Naja - es gibt zahllose Fälle ohne Ergebnis - aber eben auch ohne/ oder mit nur sehr geringen Kosten.
                          Der Laden hat wahrlich keine juristischen Geheimwaffen und aus 2 erfolgreichen Einreden lässt sich nun mal keine ernsthafte (oder gar empirische!?) Erfolgsquote ableiten.
                          Weder verkürzt sich die Verfahrensdauer noch stimmt die Kolportage der "Sinnlosigkeit" anderer Methoden im Blick auf bestimmte Airlines.
                          Das ist aus meiner Sicht Tratsch ... :?

                          Jeder wie er mag - unroutiniert sind andere Formulare in 10min ausgefüllt, die Option zur Bevollmchtigung eines Dienstleisters bleibt erhalten und ich räume einen gewissen moralischen Widerstand zu derartigen Unternehmen ein.
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Heike2711H Offline
                            Heike2711H Offline
                            Heike2711
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Wir waren am 18.04.14 in dem AirBerlin (AB7446) Flieger von DUS nach PUJ der wegen 2 betrunkener Passagiere umdrehen musste.
                            Insgesamt sind wir mit 7,5 h Verspätung gelandet.
                            http://www.bild.de/regional/duesseldorf/air-berlin/suff-duo-von-flug-ab-7446-35620720.bild.html
                             
                            Ansprüche von AirBerlin die wir gestellt haben wurden direkt abgelehnt FlightRight hat sich dem Fall angenommen und vertritt uns jetzt.
                            Der Vorteil gegenüber einem normalen Anwalt ist jetzt, dass die Sammelklage einreichen. Inzwischen haben sich Gott sei Dank mehrere Passagiere dieses Fluges bei Flightright gemeldet.
                            Und die 25 % Gebühr ist es mir wert. Mal abwarten, ob es einen Erfolg geben wird...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ArminA Offline
                              ArminA Offline
                              Armin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              ..ob das zum Erfolg führt darf man gespannt sein..Voraussetzung für die Entschädigung nach Verordnung 261/04 sind Umstände die im Wirkungsbereich der Airline liegen. Wie das im Falle von betrunkenen und in der Folge randalierenden Passagieren aussieht..das ist eine schwierige Entscheidung. Mit "Sammelklage" ist wohl eher gemeint daß flightright mehrere Fälle dieses Fluges auf dem Tisch haben wird. Meines Wissens nach untersagen die Airlines den Verzehr alkoholischer Getränke, die nicht an Bord ausgeschenkt werden. Dieses ist aber auch, gerade in einem vollbesetzten Flieger, kaum zu kontrollieren.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht, also auch keinen sogenannten "Vorteil" daraus.
                                Feddich.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • zeron161Z Offline
                                  zeron161Z Offline
                                  zeron161
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  @vonschmeling:
                                  "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht, also auch keinen sogenannten "Vorteil" daraus.

                                  Bist Du dir da ganz sicher ❓
                                  Sammelklagen sind bereits möglich

                                  LG
                                  Jens

                                  Niveau ist keine Creme.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Danke für den link, @zeron161.

                                    "Nicht ganz unwichtig" ist m.E. in diesem Artikel (zumindest momentan noch) der Passus:

                                    "...In ihrer Anfrage hatten die Grünen auf die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Kommission an die EU-Länder verwiesen, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen.Allerdings ist dieser Brüsseler Appell für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht verbindlich...."

                                    Ich denke, es wird momentan noch "sehr schwierig" sein,  eine wirkliche Sammelklage zu erstellen und Betroffene sollten sich m.E. darüber im Klaren sein, daß auch dies dann i.d.R. keine wirklich großen Klägergruppen ergibt. Klagen wegen z.B. "Problemen bei Flügen" würden (und da bin ich mir ziemlich sicher) max. Flug-spezifisch und nicht grundsätzlich abgearbeitet werden.

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      vonschmeling:
                                      "Sammelklage" gibt´s in der deutschen Rechtsprechung auf dieser Ebene nicht ...

                                      Der Vorteil von solchen Untermehmen ist der, dass sich der Vertretene nicht intensiv mit der Thematik befassen muss und ihm fast alles abgenommen wird. Auch geht er kein großes Kostenrisiko ein, womit sich Streitwerte um beispielsweise 250€ eher "lohnen" als bei eigenmächtiger Beitreibung.
                                      Allerdings gehen diese Dienstleister auch nicht über´s Wasser und scheitern öfter als sie glauben machen wollen.

                                      Ich für meinen Teil bin sehr gespannt, ob ggf. ein Gericht die Umkehr wegen randalierender Passagiere als exkulpierend für die Airline betrachten wird.
                                      Meine ganz persönliche Meinung:
                                      Wenn man sich in einem solchen Fall beschwert und damit erreicht, dass die Airline künftig das Risiko einer Entschädigungszahlung dem Risiko für die anderen Passagiere entgegenstellen muss setzt man sehr kurzsichtig ein falsches Signal.
                                      :?
                                      Womöglich wird im Falle eines Zuspruchs des Entschädigungsanspruchs die Airline die Kosten an die Verursacher durchreichen?
                                      Wie gesagt - spannende Sache! 😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #79

                                        @Heike2711
                                        Ist denn zu erwarten, dass hier die EU-Vo greift?
                                        Soweit ich weiß, muss da ein Grund angegeben werden. Betrunkene, randalierende Passagiere sind doch m.E. nach ein unvorhersehbares Ereigniss...na ja fast wie ein Gewitter....

                                        Bin wirklich gespannt, ob man damit durchkommt.

                                        Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Eigentlich geht´s in dieser letzten Sache nicht um flightright und Konsorten, sondern um die Frage, ob im Falle einer Entscheidung zugunsten des Passagierwohls der Anspruch auf Entschädigung Vorrang hat oder nicht.

                                          Da sich solche Fälle häufen würde ich es begrüßen, den Sachverhalt aus dem Threadthema zu lösen.
                                          Meines Wissens gibt es noch keine gerichtlichen Entscheidungen für oder gegen den entsprechenden Anspruch.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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