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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • foto1F Offline
    foto1F Offline
    foto1
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141

    vonschmeling:
    Lies dir die Bedingungen durch, da gibt´s keine Haken!
    Viel Erfolg ...

    ................

    so, ich möchte mich mal im Namen der Schlauen hier für deine vielen Tipps bedanken. 😘

    ...und tschüss...... 😉

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      Willkommen in der neuen Umgebung! 😉

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Wer sind die Schlauen? ❓

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          traveller4073:
          Flightright ist nicht mehr und nicht weniger, als ein auf Flugreisen spezialisiertes Inkassobüro. Einmal verhalf man mir dort binnen zwei Wochen zur Bezahlung durch den Kranich; hingegen will man aktuell in einem (m.M.n.) eindeutigen Fall keinen Prozess gegen Alitalia finanzieren. Werde daher künftig auf die Dienste dieses Unternehmens verzichten, und selbst handeln.

          Zur verbesserten Wahrnehmungsmöglichkeit der Verbraucherrechte ist die SÖP Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Diese arbeitet kosten- und provisionsfrei, einzige Voraussetzungen sind
          a) das beschwerte Unternehmen muss Mitglied des Trägervereins sein (trifft z.B. auf Alitalia zu)
          b) ein Antrag auf Erstattung gem. VO(EG)261/04 muss vom Verkehrsunternehmen abschlägig beschieden worden sein.
          Sodann kann man die SÖP berufen und mittels eines online verfügbaren Beschwerdeformulars seine Ansprüche über die Schlichtungsstelle verfolgen lassen.
          Mir sind zahlreiche Erfolgsmeldungen bekannt gemacht worden - in jüngster Zeit Erstattungen in voller Höhe nach nur 6 Wochen durch Sunexpress und X3.

          Aus vorgenannten Gründen gibt es für mich kaum ein Motiv irgendeinen dieser Inkassoläden mit der Beitreibung meiner Forderungen zu beauftragen.

          Anders als bei anderen Reklamationen im Rahmen von Reisen hat man für die gem. der EU Fluggastrechte das komfortable Fristenfenster von 36 Monaten.
          Das erlaubt einem die genaue Prüfung aller fallrelevanten Optionen und erübrigt in vielen Fällen eine nicht unerhebliche Provisionsforderung.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • irene1967I Offline
            irene1967I Offline
            irene1967
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            Wir waren mit flightright zufrieden. 
            Mussten uns um nichts kümmern. 
            Geld kam nach zwei oder drei Wochen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • domrepfan1995D Offline
              domrepfan1995D Offline
              domrepfan1995
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              Ich bzw. wir hatten auch schon 2x flightright eingeschaltet und waren sehr zufrieden, wenig Arbeit viel Erfolg!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • A Offline
                A Offline
                Anonym
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                Ich hatte keine Lust mich mit der Fluggeselschafft anzulegen.
                Eins wusste ich das wir im Recht sind und uns für die Verspätung etwas zusteht
                Wir haben dan alles Flightrihtt übergeben. Das waren 5 minuten am PC.
                Und schon waren sie tätig. Und nach 3 Wochen hatten wir unser Geld.
                Lg Bernd

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pzl64P Offline
                  pzl64P Offline
                  pzl64
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  Bei euch scheint es auf den Euro nicht so anzukommen...
                  Es dauert doch genau so lange, das entsprechende Formular bei der Fluggesellschaft auszufüllen, wie die entsprechenden Angaben beim Inkassobüro einzugeben?
                  Wenn dann nichts passiert kann man die ja immer noch einschalten, die Fristen sind ja mehr als grosszügig.
                  Aber von irgendwas müssen die ja leben...
                  Ich persönlich wäre zu geizig um die ca. 30% zu verschenken...

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #149

                    Vielleicht gibt´s für Lobeshymnen auf flightright jetzt auch Strandtaschen oder Lollies in Fliegerausformung?
                    😉
                    Ich hab hier jedenfalls einiges an enttäuschtem Feedback erhalten - sei es die Ablehung wegen des Sitzes der Airline im nicht EU Ausland oder schaler Vergleiche, bei denen vom erhofften Anspruch nur noch ein Nasenwasser verblieben ist.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • A Offline
                      A Offline
                      Anonym
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      pzl64:
                      Bei euch scheint es auf den Euro nicht so anzukommen...
                      Es dauert doch genau so lange, das entsprechende Formular bei der Fluggesellschaft auszufüllen, wie die entsprechenden Angaben beim Inkassobüro einzugeben?
                      Wenn dann nichts passiert kann man die ja immer noch einschalten, die Fristen sind ja mehr als grosszügig.
                      Aber von irgendwas müssen die ja leben...
                      Ich persönlich wäre zu geizig um die ca. 30% zu verschenken...

                      Hallo plz64
                      Doch es kommt auf jeden Euro an. Nur wenn sich die Fluggeselschafft ünerhaupt nicht meldet wegen meinem Anliegen und ich mir keinen Anwalt leisten kann, dann ist Flightight genau die richtige anlaufstelle. So bekam ich wenigstens etwas.
                      lg Bernd

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                        Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                        Soommmer-Sonne-Strand
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #151

                        Die Protagonisten, die hier immer schreiben, wie einfach es doch ist, von den Airlines die Ausgleichszahlung zu erhalten haben offensichtlich nie selbst versucht, das Geld einzufordern, denn sonst wüssten diese, wie schwierig es ist, dieses der Airline abzuwürgen.

                        Da kommen dann Gutscheinangebote, Vergleichsvorschläge usw ....

                        Wenn ich den Fall (wie Bernd) an Flightright abgebe, wird der Fall von den Airlines ganz anders behandelt und zur Schadensvermeidung auch gleich die Zahlung veranlasst.

                        Dass hier einige selbsternannte Rechtsgelehrte immer wieder anderen Mist erzählen, ist schade, aber nicht zu ändern.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          Ich schweige!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • pzl64P Offline
                            pzl64P Offline
                            pzl64
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            @Bernd:
                            Genau wie du es gemacht hast hab e ich es ja empfohlen. 
                            Es ist nur in vielen (nicht allen!) Fällen unnötig,  sofort einen dritten einzuschalten (und damit Geld zum Fenster rauszuwerfen), da die Airline auch nach Aufforderung durch den Kunden oft direkt zahlen.
                            Man sollte es zumindest versuchen!

                            @Sommer-sonne-strand:
                            Verallgemeinere deine Erfahrung nicht und übertrage sie auf andere.
                            Mist erzähle ich schonmal gar nicht!
                            Ich selber habe im Bekanntenkreis mehrere Fälle bei unterschiedlichen Fluggesellschaften mitbekommen, die entweder bei der ersten Anfrage, aber spätestens nach der 1. Mahnung anstandslos bezahlt haben.

                            Mir fällt zu deinen Kommentaren noch so einiges ein, halte es aber lieber wie der User Holginho...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • domrepfan1995D Offline
                              domrepfan1995D Offline
                              domrepfan1995
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              Ich habe es auch das erste Mal versucht direkt bei der Fluggesellschaft meine Ansprüche geltend zu machen und man hat mir geschrieben, dass es dafür nichts gibt. Dank flighright bekam ich doch mein Geld. Außerdem hat man bei flightright null finanzielles Risiko, denn nur bei Erfolg muss man zahlen. Und man hat aber auch keine Arbeit und keinen Ärger. Ich würde mich immer flighright wenden und habe es schon einigen Bekannten empfohlen, die auch bei der Fluggesellschaft abgeblitzt sind. Und flightright hat die Forderung durchgesetzt. Jeder wie er will, mir ist es das wert. Außerdem gibt es viele, die gar keine Ansprüche an die Fluggesellschaften stellen, da würde ich sagen, kommt es nicht aufs Geld drauf an!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Das ist ja alles fein, nur sollte doch der Hinweis gestattet sein, dass es durchaus provisionsfreie Alternativen gibt und eine Einzelerfahrung nicht unbedingt die These rechtfertigt, man habe "keine Chance" direkt bei der Airline zum Erfolg zu kommen oder werde "immer abgespeist" mit lächerlichen Beträgen oder Gutscheinen. 
                                Ebenfalls falsch ist die Behauptung, bei Flightright habe man keinerlei finanzielles Risiko.
                                Hier das Gegenbeispiel:
                                Auftraggeber X entscheidet sich gegen die Klage gegen Y-Air nachdem die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Weshalb auch immer möchte X die Causa nicht weiter verfolgen.
                                Wird also kein Anwalt mandatiert lässt Flightright wissen:

                                "Damit unser Geschäftsmodell ... funktioniert, sind wir darauf angewiesen, berechtigte Forderungen auch durchsetzen zu können, um unsere Erfolgsprovision zu verdienen. Wenn Sie sich zwischenzeitlich entscheiden, unsere Vertragsanwälte nicht zu mandatieren, wird uns somit auch die Chance genommen, eine Vergütung für unsere bereits erbrachten Leistungen noch zu verdienen. Daher berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die den Kosten bei einem Fachanwalt entspricht und welche wir sonst als Inkassokosten gegenüber den Airlines durchgesetzt hätten."
                                (Quelle: Insideflyer.de / Autor Flightright)

                                Weder in den AGB noch in den FAQ findet man diese Variante ausreichend erläutert, weshalb der Hinweis darauf regelmäßig sinnvoll erscheint.
                                 
                                Sofern es nicht grad um ein Nasenwasser geht empfehle ich nicht ganz paralysierten Betroffenen folgenden Plan (bei relativ eindeutiger Sachlage):

                                • Direkte Beschwerde bei der Airline (EU basiert)
                                • bei Ablehnung Prüfung durch die SÖP beantragen
                                  Bleibt danach der Erfolg aus kann man noch immer die Inkassounternehmen beauftragen - sollte aber der Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung gewahr sein.

                                Ein Verzicht auf pauschale Plattitüden im Rahmen dieses Unterforum wäre wohl wünschenswert.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #156

                                  Ich erwarte überdies eine Spezifizierung der überaus sportlichen Behauptung, Einreden des Inkassounternehmens würden so "ganz anders" (wie auch immer?!) behandelt als die eines einsamen Fluggastes ...
                                  ❓
                                  Bis dahin erkläre ich diese für ausgemachten Schwachsinn.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #157

                                    vonschmeling:
                                    Bis dahin erkläre ich diese für ausgemachten Schwachsinn.

                                    Du kannst für dich meinen was du willst - nur andere Erfahrungen als Schwachsinn zu bezeichnen, ist eine Frechheit, aber das ist man von dir gewohnt. Wenn es sachlich nicht mehr geht, wirst du halt beleidigend.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #158

                                      Ich meine nicht, ich bezweifle schlicht die Richtigkeit der Aussage.
                                      Wie viele deiner Einreden direkt bei der Airline blieben erfolglos und wurden dann mittels Inkasso durchgesetzt?
                                      Ein solches Beispiel würde der Sachlichkeit dienen und deine Behauptung erhärten.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • GarffieldG Offline
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                                        Garffield
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #159

                                        Hallo plz64
                                        Doch es kommt auf jeden Euro an. Nur wenn sich die Fluggeselschafft ünerhaupt nicht meldet wegen meinem Anliegen und ich mir keinen Anwalt leisten kann, dann ist Flightight genau die richtige anlaufstelle. So bekam ich wenigstens etwas.lg Bernd

                                        OK, wenn man keine RSV hat, ist dies natürlich eine Alternative bei Fli... und Co.

                                        Wir sind erstmalig seitdem wir Urlauben gg. eine Fluggesellschaft=FG vorgegangen.
                                        Wir haben unsere RSV angerufen, die Sachlage geschildert und 15`später erhielten wir schon per Mail die Deckungszusage bis erster Instanz. Dazu ein RA-Vorschlag denn wir auch annahmen (mussten wir jedoch nicht).

                                        Bei der RAtin vorstellig, sie hat an FG geschrieben.
                                        FG hat sich schnell bei RAtin gemeldet. 4-seitger Brief, mit über einen Dutzend Urteilen, (zu ihren Gunsten) jedoch am Ende der eine Satz der Kulanz, die Hälfte der Forderung würden sie zahlen, wir aber unsre RAtin bezahlen sollen. RAtin hat mit zwei coolen Sätzen abgelehnt und dass nun Klage eingereicht wird. 1 Woche später war komplette Forderung auf ihrem Konto. Dazu geäußert hat sich die FG aber nicht mehr.
                                        Wir natürlich hochzufrieden zumal auch der Reiseveranstalter, ohne wenn und aber, 3 Tage nach unserem Schreiben, Ausgleich gezahlt hat!
                                        .
                                        .

                                        "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #160

                                          @vs
                                          Ich erwarte eine Spezifizierung der Prozentsaetze von gewonnenen individuell gemachten gegenueber der durch Inkassobuero gewonnenen Ansprueche. ❓

                                          Bis dahin erklaere ich deinen vorletzten Beitrag fuer ausgemachten Schwachsinn.

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