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kurzfr. Zimmerstorno des Hotels

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bigittB Offline
    bigittB Offline
    bigitt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    bereits im August 13 hatte ich 2 Doppelzimmer in einem Hotel in Düsseldorf für März 14 gebucht. Ich bekam schriftlich eine verbindliche Zusage. In den Buchungsbedingungen  stand, dass ich die Reservierung bis 14 Tage vor Ankunft kostenfrei stornieren kann. Bei späterer Stornierung können 80% der Kosten anfallen.
    (Ist das ein beidseitiges Stornorecht??)

    Jetzt 4 Wochen vorher, hat mir das Hotel, der Chef selbst geschrieben: bedingt durch einen Ausfall des Reservierungssystems in August 2013 sind 
    hunderte Reservierungen nicht weitergeleitet worden. 
    Erst wo nun bekannt wurde das auch Ihre Reservierung hiervon betroffen war 
    haben wir unser beidseitiges Stornorecht von 14 Tagen vor Anreise unserseits 
    in Anspruch genommen und Ihnen Rechtzeitig per 29 Januar 2014 die Storno mitgeteilt. 
    Wir bedauern die eventuelle Unannehmlichkeiten.

    Kann so etwas sein? An dem Wochenende ist eine Messe und alle "günstigen"Zimmer sind jetzt ausgebucht. Es gibt ab 200 Euro aufwärts noch Zimmer für 1 Übernachtung (ich brauche 2 Zimmer). Ich habe bereits die Bahnfahrkarten für 2 Tage gekauft, auch Messe-Eintrittskarten für 2 Tage.
    Mit scheint, dass das Hotel jetzt erst gemerkt hat, dass die Messe stattfindet und er für die Zimmer den dopp.Preis nehmen kann. 
    Darf ich hier das Hotel nennen?

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    • xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Also, durch die Bestätigung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Dieses müssen erstmal beide erfüllen.

      Nun schreibst Du, dass das Hotel geschrieben hat, dass es von einem "beidseitigem Stornorecht" Gebrauch gemacht hat. Dies geht nur, wenn beide Seiten dem zugestimmt haben. Dies findet man in den AGB. Liegen Dir die AGB vor bzw. kann man diese auf der Homepage einsehen?

      Falls dem nicht so ist, so hat das Hotel Schadensersatz zu leisten. In deinem Fall würde es bedeuten, dass es Kosten (Differenzbetrag) für ein anderes gleichwertiges Hotel zahlen muss.

      März 2016 ✈ New York//
      November 2016 ✈ ???

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      • bigittB Offline
        bigittB Offline
        bigitt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        in den AGB´s steht:

        1. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Hotels Residenz frei festgelegt und
          können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen
          Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
        2. Reserviemngen sind für beide Geschäftspartner verbindlich.

        Also kann er den Preis evtl anpassen??!Aber nicht komplett stornieren!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Der Verweis auf ein "gegenseitiges Kündigungsrecht" ist (erwartungsgemäß) völliger Quatsch.
          Wegen der Langfristigkeit deiner Buchung besteht in der Tat die Option, den Preis anzupassen - allerdings hätte man dir auch das rechtzeitig mitteilen müssen, also 21 Tage vor der Anreise. Dennoch - ein ziemlich windiger Passus, möchte ich meinen.

          Die Frage ist nur, was ist die Alternative? Willst du anreisen und evtl. auf der Straße stehen?

          Bestehe schriftlich auf Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, verweise auf die AGB. Kündige ebenfalls an, dass du - sofern die Leistung weiterhin verweigert wird - ein anderes Hotel buchen und den Hotelier selbstverständlich für die Mehrkosten in Anspruch nehmen wirst.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bigittB Offline
            bigittB Offline
            bigitt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            vielen Dank für Eure Ratschläge, werde alles versuchen  😱

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bigittB Offline
              bigittB Offline
              bigitt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              nur zur Info: Hotel hat sich nicht weiter geäußert. Ich habe jetzt bei der Privatzimmervermittlung Düsseldorf noch etwas preisgünstiges bekommen. Wenn ich jetzt gerichtliche Schritte gegen das Hotel einleiten würde (ich weis ja, dass ich im Recht bin!) zieht sich die Sache bestimmt ein Jahr hin. Ich  brauche aber jetzt die 2 Zimmer, also kommt er so davon  😞 😞 ❓ . Das finde ich zwar nicht ok, aber was soll man machen.
              Ich habe außerdem gerade eine "Sache" gegen Condor am laufen, wegen einer 10 Std. Verspätung in die DomRep. ! M u ß man eigentlich heut zu Tage seine R e c h t e  als Kunde überall einklagen? Armes Deutschland . S e r v i c e w ü s t e

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ericmuE Offline
                ericmuE Offline
                ericmu
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                wie schon beschrieben, ist es grundsätlich für beide Parteien ein geschlossener Vertrag,
                dass der Kunde stornieren kann, wird heute meist eingeräumt bis gegen 17/18 Uhr am
                Anreisetag ist ein entgegenkommen des Hotels, in der Regel gehen diese davon aus
                das Zimmer an diesem Tag noch vermieten zu können.
                Ein Hotelier der das Zimmer kurzfristig stoniert oder stonieren kann, habe ich so
                noch nicht erlebt und das ist keines Falls üblich.
                Ich reserviere oft frühzeitig, Flug und Hotel bis 12 Monate vor Anreise, um
                einen günstigen Preis zu erhalten nur mit Buchungsbestätigung, bisher mit Erfolg.
                Recht haben und Recht bekommen, das ist die andere Sache, kostet Zeit und Nerven,
                aber ganz ungeschoren würde ich das nicht hinnehmen und zumindest den
                dortigen Hotel- und Gaststättenverband NRW und das Fremdenverkehrsbüro D informieren, siehe : www.dehoga-nrw.de/http:// und
                www.duesseldorf-tourismus.de/http://
                meist reicht da auch schon mal eine Mail.
                Viel Erfolg, die schwarzen Schafe sollen dort genannt werden.
                Erwarte nicht zuviel, dann wird man nicht entäuscht, etwas Hoffnung ist berechtigt !

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @bigitt
                  Es steht dir offen, das Hotel auch hier namentlich zu nennen - restriktive Maßnahmen sind nicht zu befürchten!

                  Du kannst nur keine Bewertung abgeben, weil dir die Übernachtung dort ja verwehrt blieb ...
                  Ich bin da ganz nah bei ericmu - transparent machen hilft den Usern und das ist die Grundidee dieses Forum!
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • carsten79C Offline
                    carsten79C Offline
                    carsten79
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    vonschmeling:
                    @bigitt
                    Es steht dir offen, das Hotel auch hier namentlich zu nennen ...

                    Bereits geschehen am 31.01.14 um 14:46 Uhr: Hotel Residenz. 😉

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    73%
                    Hotel Residenz
                    Thüringen/Deutschland
                    Zum Hotel
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ah, tatsächlich ... ist es dieses?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • maximoritzM Offline
                        maximoritzM Offline
                        maximoritz
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vorsicht, in Düsseldorf gibt es "Residenz" und "Residenz Eurostar", beide 3 Sterne.
                        Thomas

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ... und noch mehr. Daher die Nachfrage ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • bigittB Offline
                            bigittB Offline
                            bigitt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ja, es ist das Hotel Residenz in Düsseldorf   😞  .

                            Den Tip mit der Meldung beim Hotel- und Gaststättenverband finde ich gut, werde ich machen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • FugimaxiF Offline
                              FugimaxiF Offline
                              Fugimaxi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,bigitt
                              Dein Link führt uns in die Nähe von Neapel.
                              Hier ist der richtige:Hotel Residenz

                              Gruß,Jürgen

                              Männer haben auch Gefühle:
                              Hunger zum Beispiel.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bigittB Offline
                                bigittB Offline
                                bigitt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                DANKE, vonschmeling und Fugimaxi: Eure "LINKS" sind richtig!! 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bigittB Offline
                                  bigittB Offline
                                  bigitt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  folgende Antwort habe ich von DEHOGA :

                                  Der Hotelaufnahmevertrag ist ein Vertrag, der auf freien Vereinbarungen beruht, die für beide Parteien gelten.

                                  Insofern kann nur auf freiwilliger Basis ein Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten vereinbart werden.

                                  Das Hotel hat mir einen "Düsseldorf Gutschein" im Wert von 50€ angeboten. Was ist ein Düsseldorf-Gutschein???

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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