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ZUBRINGERFLUG!

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  • Markus KeilM Offline
    Markus KeilM Offline
    Markus Keil
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Hat von Euch jemand Erfahrung, wie das ist, wenn man durch einen Zubringerflug seinen Anschlussflug nicht erreicht?
    Hiermit meine ich Zubringerflüge die kein Abkommen mit der weiterfliegenden Airline haben und auch nicht zu knapp gebucht wurden.

    Nicht das es mir passiert wäre, sondern mich würde die weitere Vorgangsweise in solch einem Falle interessieren.

    Danke

    Markus

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn du die Flüge auf zwei verschiedenen Tickets gebucht hast darfst du einen neuen Anschlussflug buchen, was sonst?

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • mk116M Offline
        mk116M Offline
        mk116
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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        • WaldschratW Offline
          WaldschratW Offline
          Waldschrat
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eigentlich kann man heutzutage auf diversen Buchungsseiten so gut wie alle Linienflüge miteinander kombinieren,auch wenn die Airlines nicht zwingend ein Abkommen miteinander haben. Mit einigen Ausnahmen,wie z.B. Ryanair,wo du noch nicht mal innerhalb der selben Airline Gewährleistung hast,bei getrennter Buchung. Umsteigeflüge kannst du da nicht buchen,und kommt der eine Ryanairflug zu spät an,und der andere Ryanairflug ist weg,haste Pech gehabt 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mk116M Offline
            mk116M Offline
            mk116
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • reifelR Offline
              reifelR Offline
              reifel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wie bereits erwähnt: Bei selbst gebuchten Tickets haftet die eine Airline nicht für die andere. Gepäck kann - insbesondere bei Billigflügen - oft ebenfalls nicht durchgecheckt werden, was teilweise zur Einreise mit entsprechenden Einreisebestimmungen führen kann, sollte das Umsteigeland nicht im Schengener Staatenbund liegen.

              Ebenfalls ein guter weiter oben genannter Punkt: Sollte man doch den Anschluss verpassen und sich ein neues Ticket kaufen müssen, wird die Fluggesellschft des verpassten Anschlusses automatisch den Rückflug stornieren, weil der Hinflug nicht angetreten wurde.

              Die beiden Versicherungsgesellschaften, über die man für 5 EUR eine entsprechende Versicherung, die auch den Umstieg mit 2 Tickes absicherten, bieten meines Wissens beide diese Produkte nicht mehr an. Das waren die Hansemerkur und die ERV.

              Es gibt ebenfalls einen nicht ganz unwichtigen Aspekt: Wenn man lange im Voraus bucht, sind Flugzeitenänderungen gar nicht unüblich, gerade bei nichteuropäischen Airlines bzw. bei der Langstrecke kann es auch mal passieren dass ein Verkehrstag gestrichen wird, und man auf einen anderen Tag umgebucht wird. In solchen Fällen passt der selbst gebuchte Anschluss - mit noch so grosszügiger Umsteigezeit - dann auch nicht mehr. Allerdings kann man dann kostenfrei das geänderte Ticket stornieren und hoffen woanders zu einem vergleichbaren Preis ein neues Ticket zu finden, was mit dem selbst gebuchten Zubringerflug wieder passt.

              Worauf ich hinauswill: Ich will nicht abraten so etwas zu tun, aber für mich persönlich kommt das nur in Frage, wenn die Ersparnis erheblich ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Natürlich haftet die Airline bei delay auch bei selbst gebuchten Tickets wenn die Flüge auf einem Ticket stehen.
                Zwar nicht mehr für 5 EUR, aber dennoch bietet die Hanse Merkur eine Ticketversicherung an.
                Es kann auch andere Gründe für getrennte Tickets geben, ich habe beispielsweise bereits letzte Woche Flüge nach Bangkok für Jan 2015 gebucht und habe bis jetzt noch nicht die geringste Ahnung wohin dann weiter in Thailand.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich gehe davon aus, dass die fraglichen Flüge eben nicht auf einem Ticket stehen werden und somit keine Haftung für das Erreichen des Anschlussfluges besteht.
                  Also kann man diesen ggf. zum aktuellen Preis neu buchen ... was sonst?
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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