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Zimmerbeschreibung lt. Buchungsbestätigung weicht von der Katalogbeschreibung ab

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sissy28S Offline
    Sissy28S Offline
    Sissy28
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe Ärger mit meiner Buchungsbestätigung und vielleicht könnt ihr mir einen guten Rat geben.

    Wir (2Erwachsene und ein Kleinkind) haben eine Flugreise in die Türkei gebucht. In der Katalogbeschreibung hieß es: "Familienzimmer Typ A: Haupthaus, wie Standardzimmer bestehend aus 2 Zimmer ....." und "Familienzimmer Typ B: Wie Familienzimmer Typ A, nur aus einem Raum bestehend und im Nebengebäude, ein Doppelbett und ein Einzelbett und ein Ausziehsofa."

    Wir haben das Familienzimmer Typ B gebucht, lt. Preisteil ist die mögliche Belegung 2 Erwachsene und 1-2 Kinder.

    Bei einem anderen Veranstalter hätten wir die gleiche Reise für 100 Euro weniger buchen können, allerdings stand dort in der Zimmerbeschreibung eines Familienzimmers im Nebengebäude: "Ein Raum, ein Doppelbett und ein Zustellbett." Es gab keine weiteren Familienzimmer im Angebot.

    Jetzt haben wir die Buchungsbestätigung erhalten und dort steht: "1 Familienzimmer und 1 Zustellbett"!

    Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen ist es uns wichtig ein zusätzliches richtiges 3. Bett im Zimmer zu haben. Daher die Buchung beim teureren Veranstalter.

    Auf Rückfrage des Reisebüros beim Reiseveranstalters heißt es nur, dass bei Belegung mit zwei E und einem K in einem Familienzimmer kein Anrecht auf 3 volle Betten besteht, sondern nur auf ein Doppelbett und einem Zustellbett, da das Kind nicht den vollen Reisepreis bezahlt. Nur bei Belegung mit drei E besteht ein Anspruch auf ein Doppelbett und ein Einzelbett. Außerdem könne man ca. 3 Wochen vor Reiseantritt eine E-Mail ans Hotel schreiben ,mit der Bitte um ein wie von uns gewünschtes Zimmer. Außerdem "kann" ein Zustellbett ja auch ein richtiges Einzelbett sein. Auch der Stornowunsch wurde verneint, da dies kein Stornogrund sei.

    Ich finde dies alles ziemlich irreführend, da weder aus der Katalogbeschreibung noch aus dem Preisteil hervorgeht, das beim gebuchten Veranstalter überhaupt ein FamilienZimmer mit Zustellbett angeboten wird.

    Hat jemand schonmal damit Erfahrungen gemacht?
    Sollen wir warten welches Zimmer wir bekommen oder haben wir jetzt schon die Möglichkeit etwas zu tun?
    Ach ja, die Anzahlung haben wir schon bei Buchung geleistet.

    Danke für die Hilfe

    Sissy28

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    • Sonnenkind5578S Offline
      Sonnenkind5578S Offline
      Sonnenkind5578
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich kann Dir nur sagen, dass wir schon seit vielen Jahren DZ mit ZB buchen, und dieses dritte Bett, war immer ein ganz normales Bett . Das ist aber nur meine Erfahrung .....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn die Beschreibung ausdrücklich auf ein Zustellbett (o.ä.) verweist ist das i.d.R. auch ein solches und eben kein zusätzliches vollwertiges Bett. Diese Dinger sind z.T. wirklich sehr behelfsmäßig. Das zu meinen Erfahrungen mit der Ausstattung.

        @Sissy28
        Was mich wundert: Wenn ein bestimmter Zimmertyp an ein Minimum von Vollzahlern gebunden ist (das gibt es nicht selten) dürfte die Buchung mit 2E und 1KK für den gewünschten gar nicht erst angenommen werden, i.e. das System sagen "Buchung nicht möglich". Offenbar war das jedoch nicht der Fall?
        "Ein FZ und ein Zustellbett" könnte also bedeuten, dass das FZ über 3 Vollbetten + ein Behelfsteil besteht - das ist zwar ein Widerspruch zur Aussage des RV, kommt aber darauf an wie die Frage an ihn gestellt war.
        Eine abweichende Ausstattung des Zimmers (hier ein Doppel- und nur ein Behelfsbett) rechtfertigt selbstverständlich eine einseitige Kündigung ohne Erhebung von Gebühren.

        Mein Rat:
        Schau mal im Unterforum TR ob es einen Thread zu eurem Hotel gibt bzw. sieh dir die Bewertungen und Fotos von den Zimmern an.
        Suche die Website des Hotels und überprüfe die genaue Zimmerbeschreibung - bzw. wende dich über die HP ans Hotel und frage nach den spezifischen Ausstattungsmerkmalen, die ihr haben wollt.
        Eine "Rechtslage" besteht nur bezüglich Kündigungsoption bei abweichender Zimmerausstattung.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Sissy28S Offline
          Sissy28S Offline
          Sissy28
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank für die Antworten.

          @vonschmeling
          Das Familienzimmer im Nebenhaus kann man wie folgt buchen:

          -Leistungscode 32115B mit der Unterbringungsart 3B =3E und 1K und
          -Leistungscode 32115B mit der Unterbringungsart 2B =2E und 1k

          Der Preisunterschied beträgt hier 20 Euro pro Person/Nacht. Wir mussten also den teureren Preis bezahlen, da wir weniger Vollzahler sind. Da der Leistungscode derselbe ist kann ich vielleicht auch annehmen, dass es sich um dieselbe Zimmerart handelt? Ich weiß es leider nicht. Auf jeden Fall ist die Buchung auch mit 2E und 1K möglich.

          Ich habe mir die Bilder bei den Hotelbewertungen angesehen. Hier konnte man sehen, dass außer im Doppelzimmer, immer ein Einzelbett zusätzlich im Zimmer war. (Es gab allerdings nicht so sehr viele Bilder und auch die von den Usern mitgeteilte Zimmerbezeichnung war z.T. nicht vergleichbar, da immer bei verschiedenen Reiseveranstaltern gebucht wurde) Auch auf den Bildern auf der Internetseite des Hotels war, außer im Doppelzimmer und in der Suite, immer ein Einzelbett zusätzlich mit im Zimmer.
          Es soll aber, lt. telefonischer Auskunft des Reiseveranstalters, auch noch unrenovierte Zimmer geben in denen wohl kein Einzelbett zusätzlich steht.
          Ich kann nur hoffen, dass wir ein Zimmer mit zusätzlichem Einzelbett bekommen. Da wir die Anzahlung schon geleistet haben, möchte ich auch ungerne stornieren, da ich nicht weiß, ob wir das Geld so ohne weiteres wiederbekommen.

          Sissy28

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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich denke, du solltest nicht stornieren.
            Schicke 2 Wochen vor der Anreise eine Anfrage für ein FZ mit vollständigem dritten Bett an das Hotel. Sollte es bei Anreise nicht vorgehalten werden, bitte höflich am Front Office darum - ich bin sehr zuversichtlich, dass das alles geschmeidig funktioniert.
            😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Sissy28S Offline
              Sissy28S Offline
              Sissy28
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir haben jetzt beschlossen, dass wir nicht stornieren. Wir werden kurz vor der Abreise eine Mail schreiben und hoffen, dass mittlerweile alle Zimmer "renoviert" wurden

              Sissy28

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              • Sissy28S Offline
                Sissy28S Offline
                Sissy28
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nach dem Urlaub werde ich mal berichten. 😄
                Vielen Dank für die  Ratschläge.  😉

                Sissy28

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