neuer polnischer Reisepass ohne Aufenthaltstitel
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hallo
bei meinen Lebensgefährten steht im neuen Reisepass sein Aufenthaltstitel nicht mehr drin,nun wollen wir im November in die Dominikanische Republik reisen,sollte er seinen alten Reisepass mitnehmen wo der eingeklebte Aufenthaltstitel eingeklebt ist ?oder ist das jetzt kein Problem mehr da Polen eh zur EU gehört.
Grüße Antje
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Ich würde hier nachfragen:
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Hallo Antje,
zunächst mal benötigt er den Aufenthaltstitel nicht, um in die Dom. Rep. zu reisen (sondern lediglich seinen Reisepass, sofern Polen keine zusätzlich Dokumente benötigen, müsste man bei der Botschaft nachfragen). Der Aufenthaltstitel ist für Deutschland, nicht international.
Mein Mann ist Brasilianer und hat ebenfalls einen Aufenthaltstitel, die werden aber nicht mehr in die Pässe eingeklebt, sondern als Checkkarte ausgegeben. Ihr müsstet also zur zuständigen Ausländerbehörde und diesen Aufenthaltstitel neu beantragen bzw. die Ausstellung als Checkkarte beantragen. Sollte der letzte noch gültig sein, kann es sein, dass er den alten Pass mitnehmen soll, um dann damit wieder in Deutschland einzureisen nach dem Urlaub. Das können Euch die zuständigen bei der Ausländerbehörde sagen.
Aber wie gesagt, um in die Dom. Rep. zu kommen, benötigt er der Aufenthaltstitel nicht, wichtig ist er bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Wobei Polen ja zur EU gehört, von daher sollte es eh keine Probleme geben. Der Aufenthaltstitel dürfte in Eurem Fall nur wegen der Arbeitserlaubnis interessant sein, nicht wegen der Aufenthaltserlaubnis. -
Ein "Aufenthaltstitel" hat nie etwas mit den Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder zu tun. Wichtig sind die Bestimmungen für die Einreise des jeweiligen Landes für die einzelnen Nationalitäten. Bei Unklarheiten immer beim Konsulat des Urlaubslandes nachfragen denn die Bestimmungen können sich jederzeit ändern und es gelten z.B. nicht für alle Europäer automatisch die gleichen Einreisebestimmungen.
z.B. siehe Einreise für poln. Staatsbürger in die Türkei, wo seit kurzem vor Anreise ein Visum eingeholt werden muß und der RP zwingend ist = für Dt (ebenfalls EU) gilt das nicht!)
Wichtig ist für einige Urlaubsziele dann ein "Aufenthaltstitel" bzw. eine Bescheinigung, dass man in Deutschland lebt, wenn das Hotel das verlangt. Das steht dann aber mitunter schon auf der Reisebestätigung. -
"Aufenthaltstitel" oder "Bescheinigung einer Residenz" in Deutschland gibt es z.B. mitunter für die Türkei, auf den Kanaren gab es das auch schon.
Solche Informationen erscheinen dann bei der Buchungsanfrage schon.
Zuerst war es bei Nur-Hotel-Buchungen für die Türkei (schon vor ein paar Jahren), wo expliziet geschrieben stand, dass die Gäste z.B. nicht ihren Wohnsitz in der Türkei haben dürfen. Dann könne der Hotelier die Gäste abweisen oder es kann zu Nachzahlungen kommen.
Inzwischen kann man das auch bei Pauschalreisen lesen. Da steht manchmal schon, dass der Kunde seinen Wohnsitz in D haben muß um dieses Angebot zu diesem Preis bekommen zu können - anderenfalls s.o.Als Beispiel habe ich hier mal die Info von SchauinsLand für eine NurHotelbuchung:
Mitteilung des Reiseveranstalters:
SIDE BELLA LUNA, DOPPELZIMMER, ALL INCLUSIVE
SPECIAL OFFER
*NURHOTELGEBUEHR INKL.REISELEITUNG EUR 80
DIESES REISEANGEBOT IST NUR
GUELTIG FUER REISETEILNEHMER, DIE EINEN
WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND, OESTERREICH,
NIEDERLANDE ODER DER SCHWEIZ NACHWEISEN
KOENNEN. SOLLTE DAS ANGEBOT DENNOCH IN
ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN, KANN ES VOR
ORT ZU EINER NACHZAHLUNGSAUFFORDERUNG
KOMMEN ODER DIE BUCHUNG KANN VOR ORT....
sollte das Einstellen so hier nicht erlaubt sein, bitte wieder löschen.

