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Adults Only gebucht_trotzdem Kinder

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Hanuta2006-1H Offline
    Hanuta2006-1H Offline
    Hanuta2006-1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle,

    Ich habe einen Wochendtripp über einen großen Österreichischen Anbieter gebucht.
    In der Hotelbeschreibung sowie in der Buchungsbestätigung wurde das Hotel als Adults Only auswiesen.
    Als wir vor Ort waren, waren aber trotzdem einige Kinder im Hotel!

    Sofortiges Nachfragen im Hotel wurde damit abgetan, dass Kinder zu bestimmten Zeiten in den Ferien erlaubt seien (Zu Weihnachten und Juli/August). Unser Reisezeitraum war nicht zu dieser Zeit.
    Zuhause habe ich die Reise sofort beim Anbieter reklamiert.
    Als Antwort bekam ich folgendes:

    **"Herr XXXXX, wirbitten um Ihr Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf Buchungen haben, welchedirekt über das Hotel laufen und keineswegs garantieren können, dass das HotelKinderfrei ist. Wir weisen in unsererAusschreibung nur darauf hin, dass das Hotel über XXX - Reisen nur fürErwachsene buchbar ist, was jedoch nicht bedeutet, dass das Hotel mit allenPartnern einen solchen Vertrag hat. Auf die Verträge,welches das Hotel mit anderen Veranstaltern hat haben wir keinen Einblick undkönnen diese auch nicht beeinflussen. Bitte haben SieVerständnis dafür."**Muss ich mich so einfach abspeisen lassen oder habe ich irgendwelche Chance eine Preisminderung zu erhalten?

    Danke im Voraus für eure Antworten!

    mfg

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Hanuta
      Falls nicht irgendwo in der Veranstalterbeschreibung "Ausnahmen" vermerkt sind, trifft diese bezüglich des Prädikats "Adult only" schlichterdings nicht zu - und wenn man "keinen Einfluss darauf" hat sollte man es tunlichst auch nicht verwenden.
      :?
      Sofern seitens des Veranstalters die Altersgrenze bei der Buchung eingehalten wird, seitens des Hotels aber anderweitig vermarktet werden kann ist das also gewissermaßen ein Etikettenschwindel.

      Die Anwesenheit von Kindern - sofern sie dich nicht gebissen, gesteinigt oder sonstwie maltraitiert haben?! - ist allerdings eine "Unannehmlichkeit", welche nicht zu einer Reisepreisminderung berechtigt.

      Falls man einen Fehler finden möchte, läge dieser beim Veranstalter, weil er - möglicherweise? - keine homogene Altersgrenze mit seinem Vertragshotel vereinbart hat.

      Einigermaßen ironisch stelle ich fest:
      Mal sind Kakerlaken als lokale Unbill nur eine Unanehmlichkeit und kein Anlass zur Minderung, mal sind es halt Kinder ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • chriwiC Offline
        chriwiC Offline
        chriwi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Mal eine positive Meldung zu diesem Thema:

        Wir waren letzte Woche in einem Hotel, das vom RV als "adults only" angepriesen wurde. Auch im Voucher stand das so vermerkt. Da sowohl im Wellnessbereich als auch im Restaurants Kinder vom Säuglingsalter aufwärts waren, habe ich mich nachher an den Veranstalter (Hofer Reisen / Eurotours) gewandt und binnen weniger Tage einen Gutschein über 50 Euro (ohne Einschränkungen, gültig bis 2021) erhalten. Gesamtreisepreis war 382 Euro.

        Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
        Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Mal ganz praktisch - was will Veranstalter und/oder Hotel machen, wenn eine Familie (Vater/Mutter/zwei Kinder) sich als 4 Erwachsene einbucht?

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vor Ort den Zutritt verwehren. Ganz einfach.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...und genau das passiert auch in schöner Regelmäßigkeit!

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • rumssteinR Offline
                rumssteinR Offline
                rumsstein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und was dann? Recht auf Urlaub verwirkt? Pranger ? Öffentliches Auspeitschen ?

                Oder werden die vier Missetäter einfach umquartiert ?

                Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                (Alexander Freiherr von Humboldt)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ❓

                  Wenn ein Hotel als reines adult only nur gebucht/genutzt werden kann, dann werden nur Erwachsene als Gäste aufgenommen. Wenn man mit falschen Angaben sich versucht einzubuchen, dann widersetzt man sich wissentlich den Geschäftsbedingungen, wodurch der Vertrag hinfällig wird.
                  Für eine alternative Unterbringung hat sich der Reisende dann selbst zu kümmern.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wir haben einmal in Erwägung gezogen unsren Aufenthalt in Thailand einen Abstecher im Paradise Khoa Lak zu machen Wir = 2 Erwachsene und ein Kind

                    Lt. Neckermannn ist es ein Familienhotel(ich zitiere nun ein Passagen aus der Hotelbeschreibung des Anbieters)

                    Das Erwachsenenhotel Khaolak Paradise Resort punktet durch seine direkte Strandlage, was es ideal für einen erholsamen Urlaub am Meer für Paare macht.

                    ganz unten dann weiter:

                    Bitte beachten Sie bei einer Buchung, dass nur die Hotelbeschreibung des gebuchten Veranstalters Gültigkeit hat. Diese können Sie nach Wahl Ihres Angebotes unter "Hotelinfos" im nächsten Buchungsschritt einsehen. Es ist möglich, dass in Einzelfällen nicht alle Veranstalter Hotelbeschreibungen ausweisen.
                     
                    Über die Homepage des Hotels ist über die Buchungsoption ein Kind mit einzubuchen.

                    Was bedeutet es also, wenn also DINK's dieses Hotel buchen und vor Ort feststellen, dass dieses Hotel eben über Veranstalter als Erwachsenen-Hotel vertrieben wird, aber über andere Wege eine Buchung mit Kind möglich ist.

                    Ich (auch wenn ich selbst mit Familie reise) könnte den Unmut Reisender verstehen, wenn sie bewusst ein Hotel gewählt haben im Glauben, dass sie "ungestört" von Kindern sind. Vielleicht wäre die Wahl sonst auf ein anderes Hotel gefallen. Ist der Reiseveranstalter wirklich "raus" mit der Bemerkung, dass die Beschreibung sich nur auf den guchten bezieht? Ist dann der Reisende "selbst schuld"?

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    97%
                    Khaolak Paradise Resort
                    Khao Lak / Phang Nga/Thailand
                    Zum Hotel

                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • rumssteinR Offline
                      rumssteinR Offline
                      rumsstein
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Danke für die Info. Also keine Hoffnung auf Kulanz ?

                      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                      (Alexander Freiherr von Humboldt)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zeitigweiseZ Offline
                        zeitigweiseZ Offline
                        zeitigweise
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Natürlich muss es ERWACHSENEN- und NICHT Familienhotel heißen  😉

                        Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
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                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @rumsstein
                          Warum (schließlich liegt eine Täuschung vor) sollte ein Hotelier in diesem Punkt 'Kulanz' zeigen, bzw. wie kann er dieses überhaupt?
                          Würde er eine Familie aufnehmen, so würden sich zu recht andere Gäste beschweren, die das Hotel explizit wegen des adult only Status gebucht haben. Von möglichen Rückforderungen/Kündigungen dieser Gäste einmal ganz abgesehen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • zeitigweiseZ Offline
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                            zeitigweise
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Die Frage ist wer wen täuscht?

                            Der RV den Kunden?

                            Wenn auf der offziellen Hompege des Hotels eine Buchung mit Kind möglich ist, sollte dies nicht dem RV bekannt sein (hat er nicht eine gewisse Sorfaltspflicht?)?

                            Welche Möglichkeit hätte das Paar in diesem Fall? Also er ist vor Ort und die versprochene Leistung wird nicht eingehalten! Kann er sich auf "eigene Faust" ein andere Erwachsenen-Hotel suchen und evtl Mehrkosten inkl. Aufwandaufwendung in Rechnung stellen?

                            Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              12,5% Ermäßigung ist eine Kulanz.
                              Maßgeblich ist die Feststellung: Wird das Hotel als adult-only Konzept betrieben oder bietet es ein Veranstalter nur als solches an. Man kann in diesem Fall nicht davon ausgehen, dass das Hotel tatsächlich gänzlich "kinderfrei" ist, jedoch beim Veranstalter reklamieren.
                              Vermutlich ist eine vorherige genaue Recherche ratsamer, wie man sieht scheinen die RV nicht alle zu einer Erstattung bereit zu sein.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • hokahe0H Offline
                                hokahe0H Offline
                                hokahe0
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ...dazu habe ich das hier gefunden...

                                [Kinder im "Adult Only-Hotel" als Reisemangel?

                                Mittlerweile gibt es auch sog. Erwachsenenhotels. Hier werden Feriengäste erst ab einem bestimmten Alter ins Hotel gelassen. Wer in einem "Adult only-Hotel" ein Zimmer bucht, erwartet ein ruhiges Ambiente und vor allem keinen Kinderlärm. Muss der Feriengast dann trotzdem Kindergeschrei "ertragen", darf er laut dem Amtsgericht (AG) Hannover durchaus den Reisepreis mindern. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass Kinderlärm generell als üblich angesehen wird und daher nicht vergleichbar ist mit z. B. Baulärm, der unter anderem eine Reisepreisminderung von bis zu 50 Prozent rechtfertigt. Außerdem kann man zu Zeiten des Massentourismus wohl auch in einem Erwachsenenhotel nicht mit ständiger Ruhe am Poolbereich oder im Speisesaal rechnen. Im vorliegenden Fall erachtete das AG daher eine Minderung von zehn Prozent für ausreichend. Da der Reiseveranstalter jedoch bereits vor dem Prozess zehn Prozent des Reisepreises an den Urlauber zurückgezahlt hatte, ging dieser vor Gericht leer aus.

                                (AG Hannover, Urteil v. 11.07.2014, Az.: 558 C 2900/14)](http://www.experto.de)

                                Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • rumssteinR Offline
                                  rumssteinR Offline
                                  rumsstein
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ...und dann kommt Erwartungsrentner Hubert M. aus K., nachdem er in seinem Langenscheidt akribisch nachgeschlagen hatte, was adult und only heißt, voller Vorfreude ins Adults-Only-Hotel, wo eine Horde Spätpubertierender über 18 Nacht für Nacht Party macht und das Hotel aufmischt   😄  Prinzip Teufel-Beelzebub.

                                  Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                                  (Alexander Freiherr von Humboldt)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                                    HC-Mitglied985931
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "vonschmeling" wrote:
                                    ...
                                    Vermutlich ist eine vorherige genaue Recherche ratsamer, wie man sieht scheinen die RV nicht alle zu einer Erstattung bereit zu sein.

                                    Hier liegt für mich die Quintessenz!

                                    Als absoluter Freund von adult only-Konzepten kann ich nur bestätigen, daß man sich selbst genau informieren sollte, wie es denn genau gehandhabt wird im Objekt der Begierde! Ich hatte es letztens schon im Türkeiforum einmal angerissen, erfolgreiche Konzepte in Hotellerie und Gatronomie rufen in letzter Zeit Trittbrettfahrer auf den Plan, daß es einem schlecht werden kann.

                                    Da werden dann kinderfreie Bereiche eingepflegt, auf deren Einhaltung im Grunde keiner achtet, aber großartig mit adult only geworben. Was bringt es mir, wenn ein RV es als adult only verkauft, es aber vor Ort anders ausschaut und ein Gutschein von 50€ oder 10-15% Kulanzzahlung bringen mir persönlich gar nix, wenn genau der für mich buchungsentscheidende Faktor ad absurdum geführt wird! Mal ganz abgesehen davon, daß es sich dann meistens wirklich um Kulanz handeln wird, da es irgendwo eine Ausschlußklausel gibt oder sich selbst bei Gang vor Gericht wohl kaum ein Richter die Blöße gäbe, darin einen klaren Reisemangel zu konstatieren.

                                    Daß unter falschen Voraussetzungen eingebuchte Eltern mit Kindern abgewiesen wurden, habe ich persönlich schon mitbekommen, in meinen Augen auch vollkommen berechtigt, denn das Hausrecht liegt immer noch beim Betreiber, es käme wohl auch niemand auf die Idee, seinen Schäferhund Hasso in ein Hotel zu schleppen, wo Haustiere ausdrücklich untersagt sind?!

                                    Den Vogel schoß ein Paar mit Kleinkind im Sensimar Khao Lak, wohlgemerkt 18+, ab. Sie hatten bei Buchung das Kind gar nicht angegeben, kamen abends um 22 Uhr an und bestanden auf Einlass. Im Gedenken an das Wohl des Kindes, nicht noch um die Uhrzeit eine Alternative suchen zu müssen, nahm man sie auf, mit direkter Ansage, daß am nächsten Morgen die sofortige Abreise erfolgen müsse. Zum Dank bewerteten diese Eltern das Hotel dann hier und in anderen Portalen in Grund und Boden. Bei soviel Sozialkompetenz habe ich fast Mitleid mit dem Kind...

                                    Im Thailandforum führen wir eine Liste mit adult only Hotels, das hier genannte Paradise Khao Lak hält auf der Webseite eine Buchungsoption für Kinder vor, käme somit niemals auf die Liste. Inzwischen geht es sogar soweit, daß sich Hotels adult friendly nennen, ohne einen Hinweis auf irgendwelche Einschränkungen bei Kindern, für mich nur ein ekelerregendes Lutscherverhalten, sorry, aber etwas Netteres fällt mir da nicht ein!

                                    Im Endeffekt bleibt also nur die genaue Recherche, oder am besten noch ein direktes Anschreiben an das Hotel mit Bitte um genaue Beschreibung und Umsetzung der ausgelobten Philosophie.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • chriwiC Offline
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                                      chriwi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      vonschmeling:
                                      12,5% Ermäßigung ist eine Kulanz.

                                      ...und für mich in gegenständlichem Fall völlig ausreichend. Danke für's Ausrechnen. 😉 Das Hotel (Bleibergerhof) ist in allen Bereichen wunderbar und die paar Kinder haben nicht gestört. Bei all zu lautem Gekreische wäre auch ein Ausweichen in die Ruheräume oder den Saunabereich möglich gewesen. Mir ging's in dem Fall nur um's Prinzip und nicht um tatsächliche "entgangene Urlaubsfreuden."

                                      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Fazit: Es hat keinen Sinn, als einzelner Veranstalter ein Erwachsenenhotel auszuloben, wenn das Konzept nicht vom Hotelier orthodox eingehalten wird.
                                        Ärger ist vorprogrammiert.
                                        Übrigens gilt für das Hannoveraner Urteil Gleiches wie für fast alle Urteile, es stellt nur eine Einzelentscheidung dar. Ein anderer Richter kann das "Problem" als sog. Unannehmlichkeit bewerten und der Beschwerdeführer schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • Florian80wF Offline
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                                          Florian80w
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Mal aktualisiert: Wenn ein adult only-Hotel so gut wie nichts von dem anbietet an Ambiente und Bespaßungen, das Kinder mögen, dürfte die Wahrscheinlichkeit groß sein, dass Familien mit Kindern dort auch nicht buchen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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