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FLUGVERSPÄTUNG UND KEINE ENTSCHÄDIGUNG

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
4 Beiträge 4 Kommentatoren 11.4k Aufrufe
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  • myzockerM Offline
    myzockerM Offline
    myzocker
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Erneut editiert. Unterlasse bitte solche Verlinkungen, denn auch Mitarbeiter haben Persönlichkeitsrechte!

    Zudem kann man sein Anliegen nicht nur im richtigen Forum artikulieren, sondern zudem auch in Zimmerlautstärke.

    HHA HAMBURG AIRWAYS LUFTVERKEHRSGESELLSCHAFT MBH
    Hindenburgstraße 171
    22297 Hamburg
    Deutschland

    Verspätung meines Fluges
    Beanstandung laut EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO)
    Fluggast:, Flugnummer:HK 5959

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe folgenden Flug bei Ihnen gebucht:
    Flugnummer: HK 5959

    Datum Abflug: Freitag 09.05.2014

    Abflugort: Antalya(AYT)

    Zielort: Friedrichshafen(FDH)

    Planmäßige Abflugzeit: 10:55 Uhr

    Planmäßige Ankunftszeit: 13:05 Uhr

    Tatsächliche Ankunftszeit: 17:08

    Flugstrecke in km: 2113 km

    Der Flug hatte eine Verspätung von 4:03 Stunden.

    Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 in den verbundenen
    Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 haben Flugreisende bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung (EG)
    261/2004. Dieser Rechtsprechung folgt auch der BGH (BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR
    95/06).

    Gemäß der oben genannten Verordnung stehen mir folgende Zahlungen zu:

    1. Ausgleichsleistung (Art. 6, 7 EG-Verordnung Nr. 261/2004)
      Alle EU-Flugstrecken über 1.500 km
      Andere Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
      400€.
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    • Heike68H Offline
      Heike68H Offline
      Heike68
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...hier ist der passende Thred: click mich

      Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Korrekt - und dort solltest du vornehmlich über die Antwort des Luftverkehrsunternehmens berichten, der Wortlaut deiner Beschwerde ist nicht sonderlich relevant ...
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...machen wir also zu.

          1 Antwort Letzte Antwort
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