Ab wann muss Baulärm in der Hotelbeschreibung stehen?
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Ich habe gestern eine Reise nach Pattaya/Thailand gebucht. In der Hotelbeschreibung auf der Website des Vermittlers und des Reiseveranstalters wird nirgends auf evtl. Baulärm hingewiesen, erst auf der Buchungsseite. Man füllt also die Buchnungseite aus und soll dann kurz vorm Buchen noch die AGBs bestätigen. ERST hier wird in den allg. Geschäftsbed. des Reiseveranstalters in einem Satz auf Baulärm hingewiesen (Baustelle bis 10.2015!!!). Ist es rechtens erst hier auf Baulärm hinzuweisen oder hätte bei einer solchen Dauerbaustelle nicht in den Katalogbeschreibungen schon darauf hingewiesen werden müssen? Wer Ahnung davon hat, bitte um Rückmeldung, vielen Dank!!!
Das grenzt doch schon fast an "Bauernfängerei"....
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Die AGB kann man schon vor der endgültigen Wahl von Veranstalter und Hotel und dem Ausfüllen der Buchungsseite lesen. Und sollte man auch.
Jeder Landwirt, der einigermassen Ahnung hat, liest die Vertragsbedingungen auch vorher, also kein Grund, da "Bauernfängerei" zu vermuten.
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Danke vorab für die Antworten, aber sorry wenn ich da wirklich zu blöde bin ;-).
Geht mal auf die ab-in-den-urlaub Seite und schaut Euch dochmal mit Abflug Düsseldorf Reisezeitraum 2.7.-12.7. das Hotel Mercure Pattaya in Thailand mit Veranstalter Meiers Weltreisen (gewählt, da mit Transfer) an, ab wann man auf Baulärm hingewiesen wird. Sollte das jemand vor der Buchungsseite sehen, bitte um Hinweis wo, dann geb ich mich geschlagen und stell mich schämend in die Ecke
Vielen Dank! -
Naja, aber vor der Hotelwahl kann wohl keiner auf Baulärm hinweisen, da die AGBs ja vorher nicht wissen können wo es genau hingeht

Mam62:
Die AGB kann man schon vor der endgültigen Wahl von Veranstalter und Hotel und dem Ausfüllen der Buchungsseite lesen. Und sollte man auch.Jeder Landwirt, der einigermassen Ahnung hat, liest die Vertragsbedingungen auch vorher, also kein Grund, da "Bauernfängerei" zu vermuten.
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Markus1011:
.. Man füllt also die Buchnungseite aus und soll dann kurz vorm Buchen noch die AGBs bestätigen. ERST hier wird in den allg. Geschäftsbed. des Reiseveranstalters in einem Satz auf Baulärm hingewiesen...
Also hast Du doch die Info bekommen.
Warum hast Du dann gebucht ???Naja, aber vor der Hotelwahl kann wohl keiner auf Baulärm hinweisen, da die AGBs ja vorher nicht wissen können wo es genau hingeht...
anscheindend doch,sonst hättest Du die Info nicht erhalten,denke da musst Du dich schon an die eigene Nase fassen.

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@Markus1011
Der Veranstalter genügt der Informationspflicht, wenn er über wesentliche Veränderungen (auch Baulärm) zwischen der Buchung und dem Antritt der Reise unterrichtet.
In dem von dir beschriebenen Fall ist dies übererfüllt, du hattest ja sogar noch die Option, den Vorgang nach Erhalt der Information abzubrechen und anders zu entscheiden.
Wenn explizit auf Baulärm hingewiesen wird bieten die Veranstalter/ Vermittler üblicherweise eine kostenlose Umbuchung an.Im Übrigen hat der Hinweis nicht das Mindeste mit den AGB zu tun und ist selbstverständlich frühestens übermittelbar, wenn der Kunde das Hotel im betroffenen Zeitraum zur Buchung auswählt.
Weshalb man dafür schon wieder inkriminierende Prädikate gebrauchen muss ist mir schleierhaft. Jedenfalls in dieser Hnsicht hat sich der Anbieter nichts vorzuwerfen und ist die Reihenfolge aus rechtlicher Sicht gänzlich untadelig. -
Außerdem kann der Veranstalter (MWR) nichts dafür, wie die Daten beim Vermittler (aidu) angezeigt werden. Hättest Du dir direkt über die HP von Meiers das Hotel angeschaut.....dort steht in der Hotelbeschreibung unter "wichtige Hinweise" genau diese Info (und das sogar sehr ausführlich).
Also keine Bauernfängerei, sondern von Dir leider schlecht recherchiert.

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Hallo,
wir hatten bei Travista das Petriolo Spa Resort in der Toskana für Anfang Juni 2014 für 5 Nächte gebucht (2 Personen, Deluxe-Zimmer, Ü/F, 5 Nächte/6 Tage, 770,-€ ).
Angepriesen wurde es unter anderem als "Landluxus" und "himmlisch", die Fotos zeigen immer nur die idyllische Lage im Grünen - weder von der direkt vorbeiführenden Schnellstraße ein Wort oder Foto, noch von der seit langem bestehenden Großbaustelle (Verbreiterung der Schnellstrasse mit immensen Erdbewegungen und Tunnelbauten) mit immenser Lärm- und Staubbelästigung, die noch bis 2015 dauern. Die angegebene Adresse lag sowohl laut Google Maps als auch laut Navi im Grünen (bei der Petriolo Therme, die aber mind. 5 Straßenkilometer vom Resort entfernt ist).
Schon bei der Anreise dann der Schreck - falsche Adresse, das Resort lag nicht bei der Therme (eine Odysse trotz aktuellem Navi), sondern direkt an der Hauptverkehrsstrasse/Schnellstrasse Siena - Grosseto, die oh Schreck auch noch direkt im Bereich des Hotels gerade ausgebaut wird. Weder vom Hotel noch von Travista ein Hinweis darauf!
Im Deluxe-Zimmer dann sowohl der Straßenlärm als auch der Baustellenlärm. Am nächsten Tag dann die erste Beschwerde an der Rezeption, die nur mit den Worten abgewimmelt wurde: "Wir seien die einzigen, die sich über den Lärm beschweren".
Am nächsten Tag treffen wir dann ein weiteres deutsches Ehepaar, welches sich ebenfalls über den Baulärm beschwert hat und entsprechend abgewimmelt wurde. Wir beschweren uns am nächsten Tag nochmals an der Rezeption und per E-Mail bei Travista. Von Travista kommt erst mal nur eine automatisierte Empfangsbestätigung, vom Resort bekommen wir dann gnädigerweise für die letzte Nacht ein Upgrade auf eine Junior Suite, wo zwar der Strassenlärm weg ist, der Baustellenlärm jedoch auch weiterhin vorhanden ist - im ganzen Hotel gibt es keine Zimmer, in denen man den Lärm nicht hat.
Von Travista bekommen wir nach der Abreise dann lediglich ein Angebot über 20 Euro Gutschrift auf unser Kundenkonto, welches wir mit Hinweis auf die obengenannten Mängel abweisen. Ein weiteres Angebot seitens Travista kam nicht mehr, so dass wir nun wohl den Rechtsweg beschreiten müssen... Das andere Ehepaar hat zumindest als allererstes von seinem Reisebüro schon mal eine Entschädigung in Höhe von 10 Prozent angeboten bekommen.
Was kann man denn im oben beschriebenen Fall an Entschädigung fordern? Wie sollen wir am besten rechtlich nun vorgehen - Travista hat seinen Geschäftssitz in Deutschland, wir wohnen in Österreich?
Wir würden uns über einen hilfreichen Tipp sehr freuen. -
Für die Lärmbelästigung kann man etwa 20-25% Minderung fordern, vorausgesetzt ihr habt euch bei der örtlichen Reiseleitung beschwert. Eine Beschwerde im Hotel reicht nicht aus.
Notfalls solltet ihr Zeugen benennen (beispielsweise das Paar, das ihr kennengelernt habt).
Was die Lage der Therme anbelangt, so sind ungenaue Angaben hierzu ebenfalls ein Minderungsgrund, 10% scheinen mir realistisch, sofern die Nähe zur Therme im Angebot beworben wurde. -
Travista bietet laut ihren AGB nur die "Plattform zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung", ist also weder Vermittler noch Veranstalter. Die 20 € sind schon mehr als Du erwarten kannst.
Die Reklamation und evtl Forderungen müssten daher ans Hotel gerichtet werden, aber die haben sicher einen Grund, warum sie ihr Haus über derartige Plattformen (für scheinbare Schnäppchen, denn keiner hat was zu verschenken) vermarkten, in dem Fall wohl die Strassenarbeiten.
Dass das Haus nahe der Strasse liegt läßt sich sehr schnell recherchieren, HC zeigt die korrekte Lage und Google bringt da einige Ergebnisse....
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vielen Dank für die Antworten

das ich das Fenster nochmal vorm Buchen hätte öffnen sollen ist klar mein Fehler gewesen.
Mir ging es hier lediglich darum, ob sowas in der Hotelbeschreibung nicht schon hätte erwähnt werden müssen und zwar auf der Seite auf der ich gebucht habe.
Gruß -
zur Info: ab-in-den-urlaub hat ohne Umbuchungskosten beim Veranstalter Meyers ein besseres Hotel gebucht, brauchte nur den Aufschlag zu bezahlen! Gruß
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Die Schreibweise ist Meiers Weltreisen - im Zusammenhang mit der Beschwerde erlaube ich mir darauf hinzuweisen ...
@Markus1011
Glück gehabt!!
Man sollte aus dieser einzelnen Maßnahme keine "Gewohnheitsrechte" ableiten ...!? -
Überflüssiges Zitat entfernt.
@vonschmeling
Eine Reiseleitung vor Ort gab es von Travista nicht. Die Zeugen können wir jedoch benennen... -
Überflüssiges Zitat entfernt.
@Mam62
Travista erweckt offiziell jedoch den Anschein eines Reisebüros. Anbei mal der Text der E-Mail:"Sehr geehrte ...,
vielen Dank für Ihre Buchung bei travista.de – eine Marke der F&S Gesellschaft für Dialogmarketing mbH.
In der Anlage erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung, den Reisepreissicherungsschein und die Allgemeinen Reisebedingungen von Premiumreisen und die Rechnung. WICHTIG! - Bitte überprüfen Sie alle Daten Ihrer Buchung auf deren Richtigkeit.Benötigen Sie für Ihren Aufenthalt einen Mietwagen oder wünschen Sie weitere Informationen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen gerne von Montag-Freitag von 8:30-18:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer0800/505255099 (aus Deutschland) zur Verfügung. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter 0049-7812035134
Ihre Reisedokumente erhalten Sie 8-10 Tage vor Ihrer Abreise.
Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Reise und einen erholsamen Aufenthalt!
Mit besten Grüßen,
Ihr travista.de Reiseteam -
Wenn die Bestätigung incl. Sicherungsschein von "Premiumreisen" ist, ist das der RV (?).
Für Hotelbeschreibungen und aktuelle Informationen zum Hotel, ist der Reiseveranstalter zuständig und nicht das Reisebüro.Wobei ich der Meinung bin - ähnlich wie @Mam62 - ist es unklar, wer oder was diese Seite darstellt.....mir erscheint sie sehr suspekt, ganz subjektiv und aus dem Bauch heraus....
Warum muss man auf so sonderbare Seiten gehen um etwas zu buchen (nur so ein privater Gedankengang), gab es das Hotel nicht auf "gewöhnlichen" Buchungsportalen oder konnte man nicht direkt auf der Hotelseite buchen?