Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
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@vonschmeling
Reine Nur-Hotelbuchungen und Hinweise der/s Veranstalter/s per mail etwa 2 Wochen vor der Anreise.
Den Service der Hotelbars und Restaurants nutze ich ohnehin, wenn auch nicht ausschliesslich.
Die Beeinträchtigungen waren nicht nennenswert und ein Upgrade auf eine besonders schöne 'Hütte' gab es beim Check-In bei einigen Resorts noch obendrauf. -
Nur um das nochmals zu ergänzen @vonschmeling:
Ein kompletter Flügel ist wegen Umbaumaßnahmen gesperrt, was vielleicht nicht soo schlimm ist, wenn man weit von diesem Flügel entfernt untergebracht ist. Das größere Übel für uns war, dass der Hauptpool komplett wegen Instandhaltungen gesperrt ist und man nur auf den kleinen hinteren Pool ausweichen könnte. Bei eigentlich um die 400 Zimmern wird dieser Pool aber definitiv zu klein sein. Da auf Bali gezeiten sind und man nicht immer im Meer baden gehen kann ist man als Wasserratte dann doch auf einen Pool angewiesen.
Diese Einschränkung war es dann auch, weswegen wir nicht im Hotel bleiben wollten. -
Hallo,
von unserem Reisebüro erhielten wir die Mitteilung, daß in unserem gebuchten Hotel auf Malta Baumaßnahmen im Hallenbad durchgeführt werden. Wir reisen am 28.9. an und die Baumaßnahme soll bis zum 2.10. dauern. Man bietet uns zwar kostenlose Umbuchung an, allerdings zum tagesaktuellen Preis, der mit Sicherheit höher wäre, außerdem dürfte es schwer werden, so kurzfristig noch etwas adäquates zu finden. Daß das Hallenbad nicht zu nutzen ist, stört vielleicht zu dieser Jahreszeit weniger, zumal 4 Außenpools vorhanden ist, wir haben eher Bedenken, daß die Bauarbeiten nicht fristgerecht beendet werden und wie groß die Lärm-und Staubbelästigung sein wird. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Einfach die Reise antreten und hoffen, daß es nicht so schlimm werden wird? Was machen wir, wenn die Belästigung durch die Arbeiten erheblich sind? Oder versuchen, umzubuchen?
Hoffe auf Eure kompente Hilfe!
LG
Monika -
Im Sinne reiserechtlicher Aspekte ist es ausreichend, eine Umbuchung zum tagesaktuellen Preis anzubieten sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Beeinträchtigung unerheblich ist (also eine Unannehmlichkeit, kein Minderungsgrund).
Was hingegen deine persönliche Entscheidung betrifft wäre eine Diskussion darüber im Rahmen dieses Unterforum off topic.
Mein Tipp deshalb:
Suche im Maltaforum, ob es einen Thread zum Hotel gibt und stelle die Frage dort ein.
Gibt es keinen, mach einen auf - das wird dir auf alle Fälle mehr Ergebnisse bringen, da ich in der Sache keine reiserechtlich relevante Fragestellung erkennen kann.

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@ marthahari,
wie wäre es, wenn Du Dir zuerst einmal die aktuellen HBen anschaust. Darin wurde sicherlich erwähnt wie hoch die Lärmbelästigung wirklich ist. Oder aber, Du wendest Dich direkt ans Hotel und fragst nach, ob Termineinhaltung zum Bauende gegeben ist. Danach bleibt immer noch Zeit zu überlegen was zu tun ist bezüglich Umbuchung.
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Hallo Zusammen,
ich habe auch heute von meinem Reiseveranstalter erfahren, dass auf Angaga Island Baumaßnahmen stattfinden. Ich war bisschen sauer, dass wir das erst jetzt mitgeteilt bekommen. Wir fliegen ja bereits nächste Woche für zwei Wochen dort hin.
Nun meine Frage.:
War jemand von euch in letzter Zeit dort und z.B. im September und kann mir berichten ob die Baustellen den Urlaub beeinträchtigt haben? Ein paar bilder wären auch super, auf den Hotelbewertungsportalen findet man keine aktuellen Bilder leider.
Vielen dank für eure Hilfe.
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Stell die Frage doch einfach im entsprechenden Forum zur Destination, reisrechtliche Relevanz birgt sie soweit ja noch nicht ...
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@Alves 1987:
Schau doch auch mal hier:http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Hotel+Angaga+Island+Resort-hid_25991.html
In den Bewertungen wird auch darüber berichtet. Die jeweiligen Bewerter kannst Du (teilweise) anschreiben und so nachfragen.
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Hier geht's zum Hotel-thread:
http://www.holidaycheck.de/thema-Angaga-id_160269.html?page=3#forumPostAnchor4620047
...den Du ja bereits gefunden hast! Warum also hier nochmal?

Zudem geht's hier zu den Bewertungen:
http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Hotel+Angaga+Island+Resort-hid_25991.html
aus denen auch einiges herauszulesen ist. Zudem besteht die Option, die Verfasser anzuschreiben. -
Hallo,
wurde vom Adminstrator auf diesen Thread verwiesen.
Und zwar haben wir folgendes Problem: wir haben eine Reise auf die Malediven für Juni 2015 gebucht. Als wir die Anzahlung geleistet haben, bekamen wir eine Bestätigung und die Nachricht, dass in unserem Reisezeitraum renoviert wird und der Veranstalter deswegen schon 20 % von Anfang an abgezogen hat. Auf Nachfrage hieß es nur, dass wir nicht zurück treten können. Nach mehrmaligen Schriftverkehr bekamen wir den Vorschlag für eine Umbuchung auf ein anderes Hotel.
Ich finde es aber nicht gerecht, dass wir nur durch Täuschung des Veranstalters jetzt an denselbigen gebunden sind.
Weiß jemand ob das so rechtens ist?Liebe Grüße,
Julia
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Täuschung ist die Unterstellung von Arglist, und ohne bombensichere Beweise sollte man auf solche Vorhalte verzichten.
Andrerseits muss der Veranstalter seine Kunden unverzüglich nach seiner Erkenntnis über einen elementaren Sachverhalt informieren; falls er also tatsächlich schon bei der Buchung von den Baumaßnahmen gewusst und euch diese Information nicht zugänglich gemacht hat, wäre das gelinde gesagt unsolide und reicht es auch nicht die Reise einfach 20% billiger anzubieten.
Je nach Umfang der baulichen Tätigkeit und deren Auswirkung auf den Erholungswert kann man auf einen Rücktritt bestehen und muss kein Alternativangebot annehmen.
Bei sogenannten wesentlichen Änderung der Reisebedingungen, die zudem der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind, kann der Reisende den Vertrag kündigen und alle Zahlungen zurückverlangen. Ein Anspruch auf Entschädigung seitens des Veranstalters (Stornogebühr) ist in diesem Fall verwirkt.
Wie und ob überhaupt eine Beeinträchtigung wesentlich ist oder nur eine Unanehmlichkeit bedeutet, ist vom Gesetzgeber nicht genau festgelegt.
Ein Beispiel: Wird auf der Insel die komplette Anlegestelle für Boote neu gestaltet während des Aufenthaltes ist das als schwerwiegender Eingriff in den Erholungswert zu betrachten. Versieht man lediglich den Steg mit einer neuen Beplankung, so spricht man von einer Unannehmlichkeit, die keine rechtlichen Auswirkungen herbeiführt.Grundsätzlich sind derartige Eingriffe in den Erholungswert durchaus geeignet, zu einem Abwicklungsverhältnis gem. §651d BGB zu führen.
Maßgeblich ist jedoch der Rahmen der Beeinträchtigung im Blick auf die allgemein zu erwartenden Eigenschaften der Reise. -
Hallo,
ich habe eine Frage.
In kürze geht meine Fernreise los.Sri Lanka ins Ranweli Holiday Village.Ich habe hier in einer Hotelbeschreibung gelesen, dass im April ( mein Reisemonat, 06.-27.04.2015) die Poolanlage saniert wird.Bei Nachfrage im Hotel wurde mir dieSanierung bestätigt.
Mein Reiseveranstalter hat mir diesbezüglich vorab keine Informationen zukommen lassen.Wie soll ich mich nun verhalten bzw. was für Rechte habe ich?
Die Reise hat über 2000€ gekostet, die ich mir durch Baulärm und nichtnutzbarkeit des Pools nicht vermiesen lassen will.Hoffe auf Antworten von Euch!
Vielen dank.
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Das Reisebüro teilte mir mit, dass der Veranstalter von der Sanierung nichts gewusst haben will, ich solle mitteilen, woher ich die Informationen habe, obwohl ich dem Reisebüro das alles schon längst per Email, nebst Bestätigungsmail vom Hotel, mitgeteilt habe.
Mir kommt das als Hinhaltetaktik vor, da in wenigen Tagen der Flieger startet.
Habe jetzt mitgeteilt, dass ich mit einer kostenfreien Stornierung oder einer angemessenen Reduzierung des Reisepreises einverstanden wäre.
Mal sehen was jetzt passiert. -
Das ist leider plausibel @Reisefuchs - auch entgegen vereinbarter Meldepflichten halten es Betreiber zuweilen nicht für sonderlich dringend ihre Vertragspartner bezüglich Renovierungsmaßnahmen im Hotel zu informieren.
Du musst deshalb nicht gleich eine Strategie mutmassen - warte erst einmal das Angebot ab. -
@vonschmeling
Bin nur etwas irritiert vom Reisebüro, habe den Reiseberatern die Email vom Ranweli geschickt, mit dem Hinweis, dass diese Mail bitte dem Veranstalter zur Prüfung vorgelegt wird und was war die Rückfrage vom Reisebüro - von wem ich denn die Information hätte, bezüglich der Sanierungsarbeiten, weil der Veranstalter keine Infos bezüglich Renovationsarbeiten hätte.Hätten die Reiseberater denn mal meine Email richtig und vollständig gelesen, hätten sie die Stellungnahme des Hotels nicht "überlesen" können und die Angelegenheit wäre vielleicht seit heute Mittag durch eine gütliche Einigung erledigt wurden.
Naja, wie Du schon sagst, warte ich jetzt erstmal ab und lasse mich überraschen, welches und ob überhaupt MWR mir eine gütliche Einigung anbietet. -
Da ist eine gewisse Kritik allerdings begründet, und wenn alles so synchron weitergeleitet wird darf man an der Dienstauffassung durchaus Zweifel haben?!
:?
Hilft ja nix - entschieden wird an anderer Stelle und ich drück´ dir die Daumen!