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Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    gabriela_maier:
    @hasi1410:
    Der Hauptpool ist ein sehr zentraler Punkt der Hotelanlage, und ich sehe einen schon sehr wesentlichen Grund für einen Rücktritt von der Reise, wenn der zentrale Punkt nicht genutzt werden kann.

    Die Rechtsprechung sieht den nicht - zumindest nicht vorgreiflich tatsächlicher Auswirkungen.

    Du solltest prüfen, ob Du aus einem Winterkatalog des RV das Hotel gebucht hast. Da verbergen sich nämlich im allgemeinen Text u.U. Passagen wie: " es muss in Wintersaison damit gerechnet werden, das kleinere oder auch grössere Reparaturen durch das Hotel durchgeführt werden....".

    An sich ein sehr probater Hinweis - allerdings sind solche Klauseln nicht "verborgen" und gelten sie ungeachtet des Kataloges für den spezifischen Reisezeitraum.

    Trotzdem ist ein Minderungsbegehren bei tatsächlichen Beeinträchtigungen ggf. zu prüfen und stellen die AGB nicht etwa einen Freibrief dar, ohne Anspruch an den Veranstalter im winterlichen Hotelbetrieb rumzulärmen.
    Protokolliert und bestätigt bleibt dem Reisegast der nachträgliche Anspruch auf Minderung unbenommen. Ob er jedoch unstreitig gewährt wird steht auf einem anderen Blatt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      Im Übrigen gibt es Destionationen ohne Winter - dort muss also eine Renovierung zwangsläufig während der Saison vorgenommen werden.
      Schließt der Laden und kommt es dadurch zu Umbuchungen ist das Geschrei bekanntlich genauso groß.
      Zumeist werden - wie schon von Holginho beschrieben - eher kleinere Maßnahmen bei laufendem Gastbetrieb durchgeführt. Man sollte sich also eingedenks seiner weiterhin bestehenden Einredeoptionen nicht die Vorfreude verderben lassen, das ist´s selten wert!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Es ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, ob notwenidige Reparaturen in der Haupt-oder in der Nebensaison vorgenommen werden. Das wissen natürlich die Hoteliers so gut wie die RV. Im Sommerkatalog wird man daher auch keinen Hinweis auf eventuelle Beeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten finden. Und `ne Pumpe auszuwechseln, bitte schön, solche oder ähnliche Lappalien habe nicht nur ich schon zu allen Jahreszeiten erlebt, und es hat auch niemanden gestört. Wohlgemerkt, auch eine unerwartete mittlere oder auch grössere Katastrophe ist immer möglich.
        Im vorliegendem Fall halte ich die Ankündigungen ( Repraturarbeiten am Hauptpool mit daraus resultierendem Baulärm vom 01.11. bis 06.12. -das sind 6 Wochen- und unschönen Ansichtern von Kränen, Baggern, Fahrzeugen, Arbeitskolonnen von früh um 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ) für eine Beeinträchtigung, die ich nicht hinnehmen möchte. In der Jahreszeit ist auch ein Ausweichen an den Strand kaum möglich. Ich habe das alles mal selbst erlebt und weiss, wovon ich rede. Nur: das sehe ich auch so, allein mit guten Worten wird der RV einer kostenlosen Stornierung nicht zustimmen. Aber bei einer Umbuchung sollte erzumindest evtl. Mehrkosten übernehmen. Mal sehen, was der TO tut. Der 1.11. ist bereits morgen.

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        • zufussZ Offline
          zufussZ Offline
          zufuss
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Solang keiner weiß, welches Hotel Hasi gebucht hat, ist es doch völlig müßig.
          Wenn die Reisezeit in die dortige Nebensaison fällt, ists doch kein Wunder wenn man auch größere Maßnahmen dann macht. Nicht umsonst sind diese Zeiten ja auch deutlich günstiger als während der Hauptsaison.

          Beispielsweise in der Türkei ist der Pool zu der Zeit sicher kein Mittelpunkt einer Reise (wenn überhaupt).
          Warum sollten denn die Mehrkosten übernommen werden?

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Davon abgesehen lässt hasi1410 wissen:
            "Wenn ich in ein anderes Hotel gewollt hätte, hätte ich dieses auch schon gebucht"

            womit ihr/ ihm mit einer kostenlosen Umbuchung also auch nicht gedient wäre.

            @hasi1410
            Die Formulierungen im Einzelnen sind analog zu einem Medikamentenbeipack zu verstehen:
            In seltenen Fälle = Risiko max. 0,1% - dennoch muss der Hinweis auf diese seltenen Fälle gegeben werden.
            Das ist also keinesfalls "grenzwertig" sondern vor- und fürsorglich.

            Übrigens habe ich schon in einer Baustelle gewohnt und es sportlich genommen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt verzichte ich auf Aufregung über Dinge, die ich ohnehin nicht ändern kann. War´s störend, verlange ich nach der Reise eine Minderung, ich bevorzuge kurze Dienstwege.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • pzl64P Offline
              pzl64P Offline
              pzl64
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Wie sieht denn mein Recht aus, wenn ich eine Reise für März 16 auf die Malediven gebucht habe, zum zeitpunkt der Buchung bekannt war, dass bis Ende 2015 gebaut wird, jetzt aber die Baustelle erst im März 16 fertig wird.
              Solll ich im vorfeld handeln und mich z.B. mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder soll ich es auf mich zukommen lassen?
              Da es sich um eine grosse insel handelt und die Lärmbeeinträchtigungen gering sind, würde ich auf alle Fälle fahren wollen, es sind halt Einschränkungen vorhanden (nicht nutzbare Bereiche bzw. Restaurants usw.).
              Ich bin auch nicht auf eine Rückfinanzierung durch den Veranstalter aus, sondern hätte z.B. ein Guthaben auf der Insel, mit dem man sich Massagen oder a la carte Restaurants verrechnen kann.
              Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Gutschriften im Vorwege einer Reise sind nicht üblich.
                Eine Kompensation - z.B. mit einem Ausflugsgutschein - wird vor Ort jedoch häufig angeboten. Anspruch auf eine Minderung besteht erst, wenn tatsächlich eine erhebliche Belästigung durch die Bautätigkeiten erwiesen ist.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • elektrowendelE Offline
                  elektrowendelE Offline
                  elektrowendel
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Hallo,
                  wir waren im Oktober 2014 zur Silberhochzeitsreise mit der DER Tour auf dieser wunderschönen Insel = Baustelle. Heute befinden wir uns im Rechtsstreit mit der DER Tour. Viele Videos, Fotos und sogardie Mängelanzeige beim Reiseleiter vor Ort ist der DER Tour (deren Rechtsanwalt) kein Beweis für den dort vorgeherrschten Baulärm. Es wird wehement bestritten, das dort Bauläm über unseren gesamtenAufenthalt stattfand, a unsere Videos immer nur Momentaufnahmen seien.
                  Ferner weist die DER Tour alle Bauarbeiten von sich. Sie hätten keinerlei Kenntnis von den Bauarbeiten gehabt.
                  Wer kann uns helfen?
                  Wir suchen weiteres Videomaterial vom Baulärm oder sogar Zeugen oder wer hatte selbst Rechtsstreit mit der DER Tour im Fall Vilu Reef Malediven.
                  Mit freundlichen Grüßen

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Eigenartig - man will von Bauarbeiten nichts gewusst haben und erwartet, dass der Beschwerdeführer etwa 24h lückenlos auf Video dokumentiert?
                    Mein erster Tipp: Bewertungen des entsprechenden Reisezeitraums checken und ggf. direkt bei den Bewertern nach ihren Eindrücken fragen. Idealerweise gibt es dort weitere kritische Stimmen und sogar mehr Material.
                    Darüber hinaus könnte auf diesem Wege erhärtet werden, dass es tatsächlich Bautätigkeiten gab - was der Veranstalter ja scheinbar in Gänze bestreitet.
                    Natürlich sind subjektive Bewertungen kein belastbares Kriterium zur Einrede, sollte jedoch dort auch von Baulärm die Rede sein diente dies zweifellos der Argumentation.

                    Hast du selbst ebenfalls einen Anwalt bevollmächtigt, elektrowendel?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Von Michel im April 14:
                      "Wir haben aber gehört, dass demnächst das Ganze umgebaut und umorganisiert werden soll (Achtung! Bauarbeiten ab Mai 2014!)".
                      Komisch dass DER scheinbar nicht informiert war?
                      Wobei Beschwerden der Genese  noch immer akut sind ...?!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • elektrowendelE Offline
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                        elektrowendel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Überflüssiges Zitat entfernt!
                        @vonschmeling:

                        Haben einen Anwalt eingeschaltet. Hatten am 4.11. Verhandlung und Beweis-aufnahme in Köln. Der Anwalt der DER Tour hat vor dem Richter gesagt, Sie seien nicht informiert über Baumaßnahmen. Sie haben eine schriftliche Aussage vom Reiseleiter vor Ort. 
                        Komisch.
                        Da wir vier Videos vor gelegt haben auf denen man Bauarbeiter sieht und auch Baulärm hört ist. Aber auch Hintergrundgeräusche zu hören sind und wir kein Lärmprotokoll vorlegen können. Man will sich ja im Urlaub 24h auf die Lauer legen. Nur dafür ist man ja schließlich dahin geflogen 😉
                        ein Urteil soll nun im Januar 2016 gefällt werden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • elektrowendelE Offline
                          elektrowendelE Offline
                          elektrowendel
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Überflüssiges Zitat entfernt!
                          @vonschmeling 
                          Danke.
                          Es ist schon verrückt, was rechtlich so geht. Die halbe Insel wird oder wurde seit Jahren umgebaut und es reicht erstmal vor einem Richter zu sagen "Wir waren nicht darüber informiert"
                          Wir wedern mit den Leuten in Kontakt treten und weitere Beweise suchen.

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                          • Domino27D Offline
                            Domino27D Offline
                            Domino27
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            @elektrowendel
                            Konntest Du vom Inselmanagement eine Bestätigung erhalten oder vielleicht noch bekommen, die zeigt, dass die Insel den RV informiert hat?

                            Sollte es womöglich gar keine Info an RV's gegeben haben?

                            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Nachdem immer wieder die Rede ist von renovierten Bungis erscheint der Vortrag des Veranstalters von all dem nichts gewusst zu haben reichlich lebensfremd ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

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                                elektrowendel
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Ja.
                                Wir haben eine Mängelanzeige, wo genau die Bauarbeiten nieder geschrieben sind.
                                das wurde gleich abgelegt, da der Rechtsanwalt der DER Tour glaubhaft machen konnte  sein Mandant nicht von den Bauarbeiten wusste.
                                Dies fällt uns mit unserem normalen Verstand schwer zu glauben, da auch nur die Hälfte der Bungis für die Vermietung zur Verfügung standen oder wie auch hier in den Foren zu lesen ist andere Reiseveranstalter informiert waren. Ich denk nur das man die Beiträge nicht rechtlich nutzen kann, da jeder Rechtsstreit als Einzelfall gewertet wird.
                                Vertrauen wir mal auf Justitia. 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Nein, Beiträge an sich kann man nicht verwenden, aber sie erhärten den Vortrag einer Belästigung durch Baulärm und man kann damit argumentieren.
                                  Davon abgesehen verstehe ich auch nicht, weshalb Nichtwissen den Veranstalter exkulpieren sollte? Schlimm genug, wenn er schlecht über seine Produkte informiert ist.
                                  Aus meiner Sicht sollte es keine Rolle spielen, ob das Problem bekannt war (übrigen bestünde dann eine Informationspflicht, möglicherweise geht es darum), es bestand und das Bestreiten wird schwieriger, wenn auch noch andere Gäste davon berichten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
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                                    gabriela_maier
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Was mich wundert, gab es denn keine Reaktion des Richters bei der Beweisaufnahme auf die Darstellung der Beklagten, nichts von der Bautätigkeiten gewusst zu haben ? Es gibt zwar eine Tendenz der Gerichte, den ortsansässigen Steuerzahler nicht über Gebühr zu traktieren, aber zu diesem Vortrag des RA hätte er klare Position beziehen müssen. Unwissen schützt vor Strafe nicht sagt schon der Volksmund, und natürlich ist und bleibt der RV für die Ablieferung eines einwandfreien Produktes verantwortlich. Ihm steht es selbstverständlich frei, sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinanderzusetzen. Dir darf der Mangel nicht angelastet nwerden. und "Nichtwissen" verlagert auf keinen Fall die Übertragung des daraus resultierenden Risikos auf Dich.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #118

                                      Noch etwas Grundsätzliches zum Thema "wer wußte wann was":

                                      Hierbei ist unbedingt zu beachten, daß ein RV (und maßgeblich sind hier nicht die "anderen", sondern derjenige, über den gebucht wurde) zwingend "offiziell" d.h., vom Hotel selbst informiert werden muß (in diesem Fall über die Baumaßnahmen). Irgendwelche Infos an andere RV, Informationen die über Agenturen o.ä. oder über Hinweise von z.B. Urlaubern an den RV herangetragen werden, zählen zu diesem Zeitpunkt nicht und dürfen gar vom RV gar nicht konsequent verarbeitet werden, da dieser sonst vertragsbrüchig wird, wenn er als Folge von "inoffiziellen" Hinweise gebuchte Urlauber abzieht oder eigenmächtig einen Hinweis einstellt und so weitere Buchungen "verhindert". Insofern ist die Aussage "wir wußten von nichts" (für ein gewisses Zeitfenster!) vermutlich(!) sogar korrekt.
                                      Eine ganz andere Geschichte ist (und hier wurde ja schon näher z.B. von @vonschmeling informiert) der Umgang mit dieser Geschichte zu späteren Zeitpunkt und nun letztlich vor Gericht. Hier besteht offensichtlich Nachschulungsbedarf im Reklamationsmanagement!

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        Ob der Veranstalter von den Bauarbeiten wusste oder nicht ist nur hinsichtlich der Informationspflicht gegenüber dem Kunden von Bedeutung, hat hingegen auf den Anspruch auf Minderung keinen Einfluss.
                                        Betroffen wäre lediglich ein Anspruch auf Schadenersatz für den Fall, dass der Veranstalter a) entgegen seiner Behauptung von den zu erwartenden Einschränkungen offiziell informiert war, dies weiterzugeben jedoch versäumt hat und sich b) eine so große Beeinträchtigung ergab, dass die Urlaubszeit unnütz aufgewendet wurde.

                                        Während der Güteverhandlung äußern Vorsitzende gewöhnlich keine Bewertung der Vorträge, sie stellen wenn nötig Fragen und erklären ggf. die Gesetzeslage (z.B. welcher grundsätzlichen Feststellungen ihre Entscheidung bedarf).

                                        @elektrowendel
                                        Mich würde eure konkrete Forderung interessieren, sprich habt ihr eine Reisepreisminderung gefordert und Schadenersatz?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #120

                                          Hallo
                                          also bei der Beweisaufnahme vom 04.11.15 konnte die Beklagte gegenüber dem Richter darlegen, das Sie zu diesem Zeitpunkt unserer Reise nichts von den Bauarbeiten wusste. Der Richter betonte aber "Die Beklagte hätte sich dann notfalls selber inforieren müssen"
                                          Mit meinem normalen Verstand nicht glaubhaft. Wenn unsere Insel zu 50% renoviert wird somit auch nur die Hälfte der Bungis zu Verfügung steht und das Inselmanagement entsprechende Plätze für die RV vertraglich vorhalten muss.
                                          @holginho
                                          für unsere Klageführung war es ein wichtiger Punkt, das bei einem so großen Umbau der Insel über 50% der Bungis renoviert wurden, eins von zwei Restauranten geschlossen war, die habe Insel mit Bauschutt übersät und ein Bauzaun die halbe Insel ziert.
                                          So stellt man sich die Malediven vor.
                                          @voschmeling
                                          Da wir für unsere Silberhochzeitsreise 7850€ gezahlt haben und mit der DER Tour auf einer Baustelle landeten. War unsere Klageforderung 60%+ Entschädigung. Da wir ja Videos, Fotos, das Mängelprotokoll und davon ausgegangen sind bei solch umfangreichen Bauarbeiten muss der Veranstalter informiert sein.  Nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu einer Höhe von ca. 45% vom Reisepreis. Da wir mit diesem Angebot nicht zu frieden waren, haben wir dem nicht zu gestimmt. Um nun zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen brauchen wir weitere Videos die den Baulärm und damit die Beeinträchtigungen dalegen, ein Schreiben der Insel wo hervorgeht der RV wusste Bescheid über die Baumaßnahmen oder eventuell Zeugen.
                                          Ich hatte auch schon die Überlegung, den Reiseleiter vor Ort als Zeugen laden zu lassen.

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