Entschädigung bei Umbuchung auf Folgetag
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Hallo
Wegen einer Beschädigung am Flugzeug wurde mein Flug gestrichen. Eine Umbuchung für den selben Tag, um den Anschlussflug zu bekommen, war nicht möglich. Nun werde ich einen Tag später fliegen.
Dadurch muss ich nun eine Hotelreservierung stornieren und eine Mietwagenanmietung ändern. Inwieweit kann ich anfallende Kosten gegenüber der Airline gültig machen? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Gibt es da eine Pauschale, oder werden einzelne Posten geltend gemacht? Wie ist das Vorgehen?
Danke und Gruß,
aedificans -
Sofern deine Reise weniger als 21 Tage in der Zukunft liegt kannst du die nachweislichen Kosten geltend machen.
Eine pauschale Entschädigung wie z.B. im Rahmen der EU Fluggastrechte ist nicht vorgesehen.Schau doch bitte mal ins Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, da würde dein Beitrag besser hinpassen.

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Hallo,
uns hat damals Euclaim beholfen. Kostet nur bei Erfolg. Ich glaube es waren 27% von der Summe die eingeklagt wird. Hat zwar gut ein Jahr gedauert aber dafür musste die Airline noch Zinsen zahlen. Euclaim hat erst versucht sich so zu einigen. Aber die Airline hat es darauf ankommen lassen. Wir saßen
damals fast 24 Stunden auf den Malediven fest.Lg
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Danke für die Infos!
Werde mein Anliegen in den genannten Thread verschieben.
Gruß