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iphone 6

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Sonstiges USA
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  • highwayoneH Offline
    highwayoneH Offline
    highwayone
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich bin vom 23.09.14 - 04.10.14 in den USA und da der Verkauf des neuen iphones (19.09.14) in diesem Zeitraum fällt überlege ich mir eins zu kaufen. ❓
    Hat jemand Erfahrung mit aus den Staaten einführten iphone kann man sie uneingeschränkt bei uns Nutzen und wie seiht esmit der Gewährleistung aus.
    Vielen Dank für eurer Mühe.
    LG
    Rolf

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...mal von der fehlenden Gewährleistung abgesehen solltest Du Zoll und Steuern bei der Einfuhr mit in Deine Überlegungen einbeziehen... 😉

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      • HerzerlH Offline
        HerzerlH Offline
        Herzerl
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also Du hast 430,-- Euro zollfrei, d. h. für's IPhone6 wird das nicht ganz reichen; musst Du Dich mal schlau machen, ob es dann trotz Zoll noch günstiger wird!?
        Übrigens gibt Apple auf seine Produkte eine weltweite Garantie, also daran sollte es nicht scheitern!

        Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben! (Alexander von Humboldt)

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        • Ronny-BonnyR Offline
          Ronny-BonnyR Offline
          Ronny-Bonny
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn das iphone mehr als 430 € bzw. den Gegenwert in Dollar kostet, dann muss es komplett verzollt werden. Wieviel Prozent Steuern waren das gleich.....17,5% glaube ich....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • steamboatsS Offline
            steamboatsS Offline
            steamboats
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es fällt der Zoll plus die Einfuhrumsatzsteuer (sprich Mehrwertsteuer) an. Da in den USA Appleprodukte kaum billiger sind (kostet es bei uns 499 Euro, dann sind es in den USA 499 Dollar), lohnt sich der Aufwand nicht.

            Die Geräte sind übrigens durch die Seriennummer für den Zoll eindeutig als US-Gerät erkennbar. Auch bei künftigen Reisen in die USA sollte man dann immer die Rechnung und die Zollunterlagen dabei haben, sonst kann es auch beim Gebrauchtgerät noch Ärger geben.

            Gruß
            Carmen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Herzerl, die Garantie des Herstellers hat aber nichts mit der Gewährleistung des Händlers zu tun.
              Nach Garantie wurde in diesem Zusammenhang nicht gefragt. 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HerzerlH Offline
                HerzerlH Offline
                Herzerl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @curiosus
                jetzt wollt ich's mal genau wissen 😉
                WIKI sagt folgendes:
                In derUmgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflichtund einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt

                Ich vermute mal, highwayone geht's darum, wenn er in USA ein Iphone kauft und es geht kaputt, was dann??? Meine Info dazu ist, daß man dann auch in Deutschland ein Jahr lang ein Recht auf Gewährleistung/Garantie, wie auch immer... hat!

                Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben! (Alexander von Humboldt)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ronny-BonnyR Offline
                  Ronny-BonnyR Offline
                  Ronny-Bonny
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ steamboats,

                  so wie ich die Zollrichtlinien hier verstehe, sind bei der pauschalierten Abgabenberechnung von 17,5% Zoll und Einfuhrsteuern bereits dabei.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Herzerl, man sollte wiki nicht alles glauben. 😉
                    Garantie und Gewährleistung sind zwei gänzlich unterschiedliche Dinge, da es (meist) zwei unterschiedliche Personen bzw. juristische Personen betrifft.
                    Zudem umfaßt eine international gültige Garantie eines Unternehmens etwas anderes als die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Garantieleistung des Unternehmens.
                    Da das ganze aber hier gänzlich OT ist, kannst Du bei Bedarf gerne per PN Dich hierzu weiter austauschen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • highwayoneH Offline
                      highwayoneH Offline
                      highwayone
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      danke für die Info ich glaube da das iphone recht neu ist wird der Preis auch recht hoch sein und somit werde ich über die 430,-€ kommen. 😞
                      Können zwei Personen eigentlich die Summe zusammen legen?
                      LG
                      Rolf

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Ronny-BonnyR Offline
                        Ronny-BonnyR Offline
                        Ronny-Bonny
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich zitiere mal von einer Ratgeberseite aus dem Internet:

                        Beachten Sie, dass die Freigrenze immer nur pro Person und Sache(n) gilt. Beispielsweise kann nicht ein Ehepaar ein Laptop im Wert von 500 Euro zollfrei mitnehmen, da das Laptop die 430 Euro bereits überschreitet, und daher pauschaliert verzollt werden muss. Hingegen wäre es möglich, dass beide ein Laptop im Wert von je 400 Euro zollfrei mitnehmen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...das iphone6 kostet in D zwischen € 599 und € 899 und liegt somit über der Freigrenze... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • JillyOJ Offline
                            JillyOJ Offline
                            JillyO
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            nur um das kurz klarzustellen: Es geht nicht darum, was ein in den USA erworbener Gegenstand in Deutschland kosten würde, sondern darum, was er in den USA kostet. Allerdings liegt das neue iPhone auch in der günstigsten Version umgerechnet über der Zollfreigrenze.

                            Grüße
                            Jilly

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • steamboatsS Offline
                              steamboatsS Offline
                              steamboats
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              JillyO,

                              schon, aber es ist bei Apple regelmäßig so, dass sozusagen nur die Währung ausgetauscht wird und die Zahl vor der Währung gleich bleibt (jedenfalls bei USD und Euro). Sprich, kostet ein Apple Gerät bei uns 499 Euro, kostet es auf der US-Website von Apple (und damit auch in allen Läden) 499 USD.

                              Ronny,

                              ja, 17,5 % sind die "vereinfachte Abgabenberechnung", was aber nur bis 700 Euro Warenwert geht (plus persönlicher Gebrauch, sprich keine Handelsware). Weiter unten findest Du "Abgabenberechnung nach dem Zolltarif". Grundsätzlich zahlt man Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggfs. noch Verbrauchssteuer.

                              Gruß
                              Carmen

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ronny-BonnyR Offline
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                                Ronny-Bonny
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ steamboats,

                                richtig. 😄

                                Mein Denkansatz war, dass das Thema "mehr als 700 €" hier nicht relevant ist, weil das iphone preislich darunter liegt (also pauschalierte Abrechnung) und die anderen Mitbringsel in den 430 € Freibetrag liegen. 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • JillyOJ Offline
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                                  JillyO
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Carmen: Das ist mir schon klar. Ich fand nur curiosus' Angabe "das kostet in Deutschland soundsoviel" etwas kurios (sorry, konnte es mir nicht verkneifen 😛 ), da es ja nunmal auf den US-Preis ankommt. Bei Apple ist das "umrechnen" nun sehr leicht, aber eventuell lesen hier ja auch Leute mit, die etwas anderes einführen wollen. Daher wollte ich nur klarstellen: Es kommt darauf an, was man im Ausland für ein Produkt bezahlt hat, nicht darauf, was man in Deutschland dafür bezahlen würde.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • curiosusC Offline
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                                    curiosus
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wenn man die Äußerungen im Thread berücksichtigt hätte, dann wären die Angaben auch nicht "kurios", denn auf die 1:1-'Umrechnung' von € zu $ wurde ja bereits hingewiesen.
                                    Dass der Preis im Ursprungsland ausschlaggebend ist, sollte selbstverständlich sein.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • JillyOJ Offline
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                                      JillyO
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wieso soll das für jemanden, der sich mit der Thematik noch nie auseinandergesetzt hat, selbstverständlich sein?

                                      Ich finde es nach wir vor merkwürdig, einen deutschen Preis dafür anzugeben, wenn doch der amerikanische Preis ausschlaggebend ist. Ich habe lediglich versucht, die Sache für eventuelle Mitleser, die sich mit dem Thema nicht auskennen und hier Rat suchen, zu verdeutlichen. Aber sei's drum.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Hotel Riu Plaza New York Times Square
                                      Hotel Riu Plaza Fisherman’s Wharf
                                      Hotel Bellagio
                                      Hotel Riu Plaza Miami Beach
                                      The Venetian Resort & Casino
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