Sparzimmer in Voucher - Standardzimmer gebucht
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Guten Tag,
wir haben eine Urlaubsreise bei Urlaubstours-Indi gebucht.
Gebucht haben wir laut Rechnung und laut Reisebestätigung ein "Doppelzimmer Standard mit Meerblick und Balkon".Im Reisevoucher steht nun tatsächlich "Doppelzimmer, Sparpreiszimmer".
Ich habe dem Anbieter mal eine E-Mail gesendet und um Aufklärung gebeten.
Ist sowas rechtlich zulässig? Nach meinem Kentnissstand nicht.Kann man hiergegen irgendwie vorgehen?
Hintergrund: Es soll in das Alia Palace nach Griechenland (Chalkidiki) gehen.
Vielen Dank,
Moritz -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Moritz!

Ich nehme an, dass es sich um ein Versehen handelt.
Natürlich kann ein DZ mit Meerblick nicht einfach in eine schlechtere Kategorie abgewandelt werden ... sofern ihr tatsächlich die bessere gebucht habt. -
Ich hatte gedacht du würdest schreiben:
Namen sind Schall und Rauch!Gibt es qm-Angaben über Sparzimmer- Normalzimmer/Doppelzimmer?
Hauptsache es ist Meerblick und Balkon und großes Bett?-
Kein Meerblick? Seitlicher Meerblick? Hinauslehnen?
It´s not so easy.
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Ist was dran ...

Es könnte sich eventuell auch um ein reguläres DZ mit MB und Balkon handeln, welches im Rahmen eines besonderen Kontingents als Sparangebot verfügbar ist.
So oder so - ich denke, dass es sich um ein schlichtes Missverständnis dreht und zuerst der Vertragspartner gefragt werden muss ... -
Könnte mir auch vorstellen, dass bei der Firma Urlaubstours alias Unister Methode dahintersteckt und bei Reklamationen ist keiner erreichbar. Die halten es auch nicht für nötig, eine Kontaktnummer auf der Homepage zu hinterlegen.
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Selbstverständlich geben sie eine Telefonnummer an, wozu sie vom Gesetzgeber auch verpflichtet sind.
(Gewerbliche Websites unterliegen einigen besonderen Vorschriften; hierzu gehört ein sogenanntes Impressum, welches ad hoc Kontakt- und rechtlich relevante Unternehmensdaten zugänglich macht.)
Ich bin wahrlich kein Verfechter des Unistervereins, aber man das Kind auch mit dem Bade ausschütten ...
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Imho ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass vom Vermittler eigenmächtig ein Downgrade vorgenommen wurde, und falls doch wäre er immerhin in Anspruch zu nehmen wenn man denn eine abweichende Kategorie gebucht hatte. -
Im Impressum steht eine Faxnummer und keine Telefonnummer.
Die Telefonummer wird erst rausgerückt, nachdem der Kunde schon gebucht hat und damit quasi in der Falle sitzt. Oder man bezahlt nochmal 15 Euro für eine Prioritynummer, s.a. Veranstalterforum Urlaubstours. -
Ooops!? Stimmt, Urlauber61!

Das ist rechtlich angreifbar, die Angabe einer Telefonnummer ist obligatorisch!
Und ist das ein durchaus relevanter Sachverhalt im Sinne reiserechtlicher Belange ... -
Davon abgesehen ist das Impressum des Ladens schlichterdings nicht gesetzeskonform und wäre mal ein wirklich lohnendes Ziel für den Verbraucherschutz - sollte er denn irgendwann einmal denselben tatsächlich "schützen" wollen ...
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Ich habe nicht gebucht und werde mich auch schwer hüten. Ich hatte mal bei der gleichen Fa. über fluege.de eine Abfrage getätigt, dann aber abgebrochen wegen horrender Kreditkartengebühr. Prompt kam eine Email, dass, wenn ich doch buche, der Preis sich um einige Euro reduziert. Seriös ist was anderes.
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Da ich eben zufällig erinnert wurde:
So sieht ein makelloses Impressum aus, und ohne ein solches kann ich nur raten - vergesst den Anbieter!Schwindlige Vereine, die selbst diese rudimentären Regeln des Vertriebs im Internet ignorieren gehören vom Markt gehungert!
(Sorry, ist ein bisschen off topic, macht aber zur Frage Sinn durch die Augenscheinlichkeit wie viel mühseliger es ist, mit Urlaubstours (aka) einen Sachverhalt aufzuklären als mit nicht von ungefähr besser beleumundeten Vertrieben ...)