Gruppenreise Leistungen
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Hallo, ich habe an einer Gruppenreisen teilgenommen wo laut
Reiseausschreibung und auch Bestätigung sämtliche Fahrten mit ÖPNV inkl.
waren......Leistungen incl.
- 3 Übernachtungen inkl. Frühstück im L-Hotel direkt in der Altstadt
- Führung Dresden
- Wanderungen
- sämtliche Fahrten mit ÖPNV
- Bootstour auf der Elbetatsächlich waren aber nur die Fahrten frei die man mit der Gruppe gemacht hat,
leider hat sich aber der Reiseleiter schon bei der ersten Wanderung verlaufen,
somit haben einige die Tour abgebrochen und sind auch nicht mehr mit auf die zweite
Wanderung, sondern haben selbstständig etwas unternommen.
Leider mussten wir aber sowohl die frühere Rückfahrt am ersten Tag, als auch die
Fahrten am zweiten Tag komplett selber zahlen.
Nun behauptet der Veranstalter das dies bei Gruppenreisen IMMER so ist das nur
die Gruppenfahrten inkl. sind.
Ist dies tatsächlich so?! -
M.W. ja...Grundlage der Ausschreibung und daraus folgend der Leistungsgewähr ist m.E. einzigst die beschriebene organisierte(!) Gruppen(!)durchführung in sämtlichen Bestandteile gem. Beschreibung.
Hast Du mal im "Kleingedruckten" (AGB) nachgelesen, ob es dazu eine Definition gibt? Um welchen Anbieter handelt es sich?
Und nein, ein "verirrter" RF stellt keinen Grund dar, eigenmächtig in eine Individualreise zu wandeln.
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@Holginho
Danke für die Antwort.
Es handelt sind um den Kölner Freizeittreff, dort geht es primär darum
Gleichgesinnte zu treffen und neue Kontakte zu knüpfen. Sie betonen eigentlich
ausdrücklich das es KEINEN Gruppenzwang gibt, daher wird zb auch auf eine
"Vorstellungsrunde" der Teilnehmer verzichtet.
AGB hilft zum angesprochenen Punkt nicht weiter.
Ich find ja das es hätte heissen müssen die Gruppenfahrten bzw die Fahrten in Verbindung mit den Wanderungen sind inkl. ......wäre eindeutiger gewesen.Ich weiss allerdings nun das ich einen weiteren Punkt habe,
den ich VOR der Reiseanmeldung klären muss. Die "Checkliste" wird länger und länger :? -
Habt ihr dem Veranstalter denn mitgeteilt, daß ihr nach dem "Fehler" des RF die restliche Reise in individueller Ausführung durchzieht? Falls ja, hättest Du ggfs. ein kleines "Plus" in Richtung einer Bitte um Regelung auf Kulanz (diese ist allerdings immer freiwillig und kann nicht eingefordert werden).
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Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung.
Und ich hab auch "vorgeschlagen" das ein Monatsbeitrag als Entschädigung
ausgesetzt werden könnte ("Pausemonate" in gewissem Rahmen und aus bestimmten
Gründen sind möglich, werden aber an die Laufzeit des Vertrages angehangen.)
Das würde auch in etwa die "Zusatzkosten" der Fahrten decken.
Leider kam ja dann erstmal die Aussage das eben immer so ist das nur
die Anfahrten für gemeinsamen Touren gemeint seien.Vielleicht frage ich nochmal nach....wo das steht?!
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Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?
Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:
"Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?
Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.
Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?
ginus
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Will nur mal wissen, ob ich es richtig verstanden habe!?
Also es wurde an einer Gruppenreise teilgenommen, bei der man, aus welchen Gründen auch immer, sich entschlossen hat, sich von der Gruppe zu separieren und Erkundungen in Eigenregie durchzuführen, bei denen man dann weiterhin öffentliche Verkehrsmittel nutzte.
Die Aufwendungen für diese Verkehrsmittel will man nun erstattet haben

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ginus:
Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?JA
Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.
JEIN.........auch ohne die Fehlleistungen stand uns an den Nachmittagen und
am Sonntag nach dem Frühstück (da Eigenanreise) ausdrücklich Zeit zur freien
Verfügung zu.Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:
"Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?
Wir haben nur nach den Fahrtickets gefragt....Aussage: wie gehabt
Nur Gruppenfahrten sind inkl.Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.
NEIN, da wir eigentlich gut alleine klar gekommen sind.
Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.
Stimmt nicht ganz, ICH will hauptsächlich wissen ob die Aussage stimmt, das
IMMER nur die Gruppenfahrten inkl. sind. Auch wenn in der Reisebeschreibung,
für mich und auch einige andere, etwas anderes steht.Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?
30-40% .....da die Startzeit auch noch relativ kurzfristig um eine Stunde vorverlegt worden ist, und dies via Zettel in der Nacht (nach 23 Uhr!) unter
der Zimmertür verteilt wurde,da****haben einige doch schon geschlafen und waren am Morgen dann zu spät dran.
Mir war das schon egal, da ich eh nicht mehr mit gehen wollte, aber das alles hat****natürlich das Thema .....sämtiche Fahrten inkl. oder nicht nochmal verschärft!ginus
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@doc3366
nicht so ganz...

Ich habe an einer Gruppenreise teilgenomme, bei der, laut Reisebeschreibung
SÄMTLICHE Fahrten mit den öffentlichen Nahverkehr nach dem Verständnis einige
Mitreisenden (mich eingeschlossen)....inkl. waren.
das war dann,aus welchen Gründen auch immer!?, nicht so.was man will...weiss ich nicht so 100%tig.....ICH will vorrangig wissen
ob unter "sämtliche Fahrten"....tatsächlich nur die gemeint sein dürfen
die auf die Gruppentouren entfallen...oder eben wirklich SÄMTLICHE Fahrten
wären des Aufenthalts in Dresden....teilweise in Minigruppen, teilweise alleine!? -
Wahrscheinlich gibt es auch dazu schon ein Urteil oder gar Gesetz, ich jedenfalls käme nie auf die Idee, dass da auch private Fahrten inkludiert sind, sondern nur die, für die der Reiseführer Gruppentickets mit den entsprechenden Ermässigungen löst.
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Die Gruppentickets für die erste Tour, waren je ein Ticket für 5 Personen.
aus 5-8 Personen bestanden die Gruppen mit "eigenem" Ausweichprogram zu
der zweiten Wanderung...zumindest da hätten man Gruppentickets zur Verfügung stellen
sollen/können...aber zu sagen NÖÖÖÖ gibbet nur wenn man mit hoch auf die Bastei
wandert...!!!??? Kosten wären dadurch ja nicht gestiegen!....und so ein Ticket
galt für 24 Stunden....also es wäre etwas machbar gewesen!
Aber lieber als zufriedene Kunden waren denen dann wohl die Mehreinnahmen
durch die eingesparten Fahrkosten weil über die Hälfte nicht bei der zweiten Tour
dabei war.(von insgesamt ca. 50 Personen)
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für den Reiseveranstalter waren es ca. 260 Euro Ersparnis.
2.Tag
KirnitzschtalbahnGruppenfahrschein (pro Person) 3,00 € (ab 11 Personen)
da sind ca. 20 Personen nicht mehr mitgefahren macht 60 Euro Ersparnis3.Tag
Auf zur Bastei:
Wanderung von Wehlen hoch zur „Bastei“
Wie viel kostet mein Sachsen-Ticket?Sachsen-Ticket 2. Klasse1 Reisender: 22,- Euro2 Reisende: 26,- Euro3 Reisende: 30,- Euro4 Reisende: 34,- Euro5 Reisende: 38,- EuroDie angegebenen Preise sind für den Kauf am DB Automaten und im Internet gültig. An unseren DB Verkaufsstellen erhalten Sie alle Tickets mit persönlicher Beratung für einen Aufschlag von 2,- Euro.
ca. 25 nicht mitgefahren also 5 x 40Euro macht 200 Euro Ersparnis
Die Mehrkosten waren sehr unterschiedlich....je nachdem ob man nun
Gruppenticket kaufen konnte oder Einzelfahrten kaufen musste.Rückfahrt von der ersten Wanderung von Bad Schandau nach Dresden musste ich
zb für die Einzelfahrt 22 Euro bezahlen.
3ter Tag....(wir waren eine 7 Personen Gruppe) ein Gruppenticket für 5P. 40 Euro plus einmal 2 Personen 28 Euro
macht nochmal rund 10 Euro.
4ter Tag nochmal 3 Euro für eine Kurzstrecke mit der Strassenbahn.machen für MICH Gesamtmehrkosten von 35 Euroentspricht ca. 10% des gesamt Reisepreises von 335 Euro
(An- und Abreise waren NICHT inkl.)ABER ich möchte ja erstmal nur wissen ob die Aussage stimmt das
GRUNDSÄTZLICH bei "Gruppenreisen" nur die Fahrten inkl. sind
die man mit dem Reiseleiter macht AUCH WENN in der Reisebeschreibung
steht das SÄMTLICHE Fahrten inkl. sind!!! -
Worum geht es eigentlich?
Wenn in der Ausschreibung steht:
"- Führung Dresden- Wanderungen
- sämtliche Fahrten mit ÖPNV",
dann impliziert dieses, das sämtliche Fahrten in Verbindung mit den geführten Wanderungen/Führungen mit öffentlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden und nicht z.B. mit gecharterten Bussen.
Nicht mehr und nicht minder.
Daraus abzuleiten, daß für individuelle Touren das Programm gleichsam kostenlose Fahrten im ÖPNV beinhaltet, ist meiner Meinung nach gewagt. Dann wäre eine Formulierung genutzt worden, die die (kostenlose) Nutzung des ÖPNV während des gesamten Aufenthalts einschließt.
- Wanderungen
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Mal eine kleine "schüchterne" Frage etwas abseits der Geschichte "Fahrtkostenerstattung im Öffentlichen Nahverkehr bei Solotouren"...
...Dir ist aber schon klar, daß hier nicht nur der Aspekt "Kostenübernahme" eine Rolle spielt, sondern (deutlich wichtiger) der versicherungstechnische Aspekt?! Was glaubst Du denn, wie Dein "Versicherungsschutz" seitens des Veranstalters aussieht, wenn Du Dich auf Individualtour, losgelöst vom eigentlichen Programm, begibst? Richtig, "quasi nullkommanull bis gar nicht".
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**Reisebestätigung/ Rechnung Nr.**Dresden xxxxxxxxxx
Hallo xxxx
hiermit bestätigen wir dir die Buchung der folgenden Reise:Dresden und die Sächsische Schweiz (02.-05.10.14)
Leistungen incl. - 3 Übernachtungen imEinzelzimmer inkl.Frühstück im L-Hotel direkt in der Altstadt - Führung Dresden - Wanderungen - sämtliche Fahrten mit ÖPNV
Leistungen excl.:- Anreise
- Verpflegungskosten
- Trinkgelder
- Eintrittsgelderhätte die zusätzlichen Fahrkosten dann nicht wenigstens bei den excl. Leistungen mit
aufgeführt werden müssen?! -
Nein, zusätzliche Kosten für individuell genutzten ÖPNV müssen nicht aufgeführt werden. Es wird ja auch nicht darauf hingewiesen, daß eine Taxifahrt, Souvenirs, Telefongespräche o.ä. nicht im Reisepreis enthalten sind.
Wichtig allein ist die Formulierung der inkludierten Leistungen, und diese ist eindeutig auf die Nutzung des ÖPNV im Zusammenhang mit den angebotenen Führungen/Wanderungen zu sehen. -
Hallo Puma12,
klar steht dazu was in den AGB, und ja, "man" weiß anscheinend auf was man sich dann einläßt......nur (und damit spanne ich dann wieder den Bogen zum eigentlichen Thema), warum sollte der Veranstalter dies dann auch noch mit einer Fahrtkostenerstattung "fördern"?
