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Duschen nicht möglich

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • drea-wD Offline
    drea-wD Offline
    drea-w
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,.
    meine Mutter und Schwester befinden sich gerade in der Türkei in Urlaub. Da beide körperlich stark eingeschränkt sind, wurde bereits bei der Buchung der Wunsch nach einem Zimmer mit Dusche angegeben. Außerdem wurde eine Mail und auch ein Fax von uns ans Hotel gesendet (angeblich nicht angekommen). In sämtlichen Hotelbeschreibungen steht, dass die Zimmer Dusche haben bzw. Dusche oder Badewanne.
    Nun ist es leider so, dass kein Zimmer mit Dusche zur Verfügung steht (im ganzen Hotel gibt es nur 2 Zimmer mit Dusche), alle anderen haben eine Badewanne mit einer fest montierten Duschwand.
    Da der Einstieg in die Badewanne aber dadurch relativ schmal ist, kommen beide nicht in die Badewanne, da sie nicht in der Lage sind, das Bein gerade nach oben zu heben.

    Im Hotel sind alle sehr nett und hilfsbereit, aber Abhilfe können sie in diesem Fall nicht schaffen. Eines der behindertengerechten Zimmer wird frühestens Anfang nächster Woche frei, aber da sie dann gerade mal noch 5 Tage dort sind, ist der Aufwand mit einpacken und wieder auspacken auch recht hoch, um dann noch umzuziehen.
    Ist es in diesem Fall möglich, einen Mängelanzeige mit Aussicht auf Erfolg beim Reiseveranstalter einzureichen.

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    • ginusG Offline
      ginusG Offline
      ginus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo drea-w,

      im allgemeinen - aber das wirst du schon wissen - ist der Wunsch nach einem bestimmten Zimmer für den RV nicht bindend. Soll heißen der RV gibt den Wunsch idealerweise weiter, und das Hotel berücksichtigt dies mit Glück. In eurem Fall noch unterstützt durch 2 Schreiben direkt an das Hotel. Die werden sehr wahrscheinlich schon angekommen sein,  haben aber leider nicht die Beachtung gefunden die erforderlich gewesen wäre, und jetzt wird vor Ort - leider bis jetzt nicht sonderlich erfolgreich - Schadensbegrenzung versucht.

      Wie das jedoch mit einer besonderen Fürsorgepflicht des RV bei Menschen mit Behinderung aussieht weiß ich leider auch nicht. Ich gehe jedoch bis jetzt davon aus, dass dem RV bei Buchung nichts von den körperlichen Einschränkungen war?

      Wie intensiv wurde denn die Dusche erbeten; z.B. steht dort "unbedingt mit Dusche"?
      Wie wurde gebucht Reisebüro oder Internet?
      Wieviele Zimmer hat denn das Hotel insgesamt?
      Wie genau lautet die Beschreibung des beauuftragten RV zur Badausstattung?

      ginus

      Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Darauf wurde drea-w auch schon bei der Suche hingewiesen klick

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        • drea-wD Offline
          drea-wD Offline
          drea-w
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dem Reiseveranstalter war die Gehbehinderung bekannt. Dem Hotel wurde die Gehbehinderung per Mail und Fax mitgeteilt.
          Es geht ja auch nicht darum, dass es nun eine Badewanne anstatt der gewünschten Dusche im Zimmer ist. Es geht darum, dass aufgrund der Gehbehinderung es körperlich überhaupt nicht möglich ist, die Badewanne/Dusche zu benutzen.
          Wenn diese Duschwand nicht verbaut wäre, wäre es den beiden Damen ja möglich, in die Badewanne zu kommen, wenn auch beschwerlich. So geht aber eben gar nichts.

          Der gebuchte Reiseveranstalter hat noch überhaupt keine eigene Beschreibung, es werden dort jeweils die Hotelbeschreibungen von Bucher angezeigt (gebucht wurde bei Öger Tours). Sowohl bei Öger als auch Thomas Cook oder Neckermann wird jeweils diese Beschreibung angezeigt. Und hier steht überall Dusche, ebenso bei anderen Veranstaltern wird überall geschrieben, dass die Zimmer mit Dusche ausgestattet sind.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eben - der Kundenwunsch ist dann nicht ausreichend, wenn nicht ausreichend Zimmer zum "Wunsch" vorgehalten werden können.
            😞
            Leider gibt es keine Pflicht - ausgenommen expliziter Buchung eines barrierefreien Zimmers - und demnach auch keinen rechtlich verargumentierbaren Anspruch auf Minderung.
            Zimmerwünsche jenseits der irgendwie spezifizierten Kategoie sind stets unverbindlich - du kannst ergo auf ein Meerblickzimmer abheben, jedoch nicht auf eine Dusche sofern diese nicht verbindlich zugesagt wurde.
            :?

            Edit:
            @drea-w
            Eine Dusche kann sich leider auch innerhalb einer (tiefen!) Wanne befinden und ist dennoch im Sinne der nicht spezifizierten Beschreibung als "vorhanden" zu werten.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • drea-wD Offline
              drea-wD Offline
              drea-w
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              So stelle ich mal wieder fest, dass es nicht genügt, Besonderheiten beim Buchen sowohl dem Reisebüro als auch dem Veranstalter mitzuteilen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
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                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nein - das hat noch nie genügt ... Sorry!
                So traurig es erscheinen mag - es wird in der Masse ohne explizite Kategorie der Buchung schlichterdings genauso überlesen, wie der Vorzug eines nach Osten gerichteten Balkons ...
                😞

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                  drea-w
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aber so lernt man aus Fehlern: Wenn ich für die beiden wieder ein Hotelzimmer buche, dann buche ich ein behindertengerechtes.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Exakt - damit ist der Anspruch "gebucht" und nicht nur "erwünscht".
                    Ich sehe bei einem gewissen Grad der körperlichen Beeinträchtigung keine Alternative.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Stimmt. Ist jetzt die ganzen Jahre gut gegangen und dieses mal eben nicht. Aber außer das Problem mit der Dusche gefällt es den beiden echt gut und das ist ja die Hauptsache.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wenn dem so wäre hättest du wohl kaum hier zur Thematik Reiserecht angefragt?! ❓

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                        • ginusG Offline
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                          ginus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          So hatte ich es mir gedacht. Ist die ganzen Jahre gutgegangen und nun auf einmal - wegen der "speziellen" baulichen Verhältnisse in diesem Hotel - nicht mehr.

                          Dabei würde ich es aber nicht belassen. Was ist wenn ein Unfall passiert? Die beiden mühen sich doch jetzt vlt. dennoch, diese einzige Duschquelle ihres Zimmers zu benutzen, oder nicht? Im Falle eines Falles heißt es dann hinterher wieder: hätte, wäre, wenn und warum hat man nicht ...

                          Ich gebe nur meiner persönlichen Meinung Ausdruck aber ich denke, dass ein Reiseveranstalter eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" gegenüber Menschen mit Behinderungen leisten muss. Z.B. analog oder zumindesten ähnlich denen die Fluglinien haben, sie dürfen es aber als zuunterst angesiedelte Leistungspflicht nicht ganz ignorieren. Freilich kann ich die Verhältnisse vor Ort nicht tatsächlich beurteilen und auch nicht der Behinderung, da keine Fakten, noch nicht mal eine Hotel-Beschreibung bekannt.

                          Dennoch, wäre es mein Fall, würde ich den RV informieren und intensiv "bitten" sich an der Problemlösung zu beteiligen. Es kann doch nicht sein, dass in diesem ganzen verflixten Hotel nur 2 Zimmer mit Dusche vorhanden, und alle anderen Zimmer mit dieser eingeengten Badewannen/Duschabtrennung Einstiegslösung ausgestattet sind. Oftmals muss man als Betreiber nur besser nachdenken oder suchen dann gibt es auch eine schnellere Lösung als diesen Zimmertausch erst 5 Tage vor Abreise  😉 .

                          Du willst doch kein Geld zurück sondern lediglich Sorge tragen, dass die beiden einen halbwegs unbeschwerten Urlaub verbringen und wenigstens die Grundbedürfnisse (Duschmöglichkeit im Zimmer) erbracht werden?

                          ginus

                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mutig gesprochen, Ginus - aber womöglich gibt es eben tatsächlich nur sehr bedingt Optionen für die Problematik im spezifischen Hotel und wäre erhöhte Vorsorge die bessere Wahl gewesen?
                            :?
                            Schön und gut "Veranstalter und Fürsorgepflicht" bleibt allerdings eine ziemlich wirklichkeitsferne  Vision ...
                            Realistisch haben die Planer gar nicht die Zeit, elwundneuzig tägliche "Zimmerwünsche" bis in die Tiefe ihrer Sinnhaftigkeit zu interpretieren - geschweige denn umzusetzen! (Sorry, aber das ist ein einigermaßen naiv anmutender Vorwurf!)

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ginusG Offline
                              ginusG Offline
                              ginus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die erhöhte Vorsicht wäre in jedem Fall die bessere Option gewesen, anstelle auf das
                              " Rheinische Grundgesetz, Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange " zu bauen. Das wird drea-w samt Familie für die Zukunft sicher beherzigen. Aber, selbst bei noch so umsichtigem agieren kann dennoch was schiefgehen, man hat nicht alles selber in der Hand (auch hier habe ich eine visionäre Vorstellungswelt).

                              Also, frisch und mit Optimusmus ans Werk gehen, womöglich gibt es in diesem spezifischen Hotel oder überhaupt, doch noch eine andere Option für die Problematik. Den Kopf kann man bei Misserfolg dann immer noch später hängen lassen.

                              Wirklichkeitsferne Visionen sind meine Spezialität.
                              Aber der Erinnerungswert an Fürsorgepflichten bei Veranstaltern im Zusammenhang mit behinderten Menschen dürfte nicht unerheblich sein. Etwas makaber vlt., aber Versäumnisse in diesem Bereich dürfte man sich nicht gerne ans Revers haften lassen wollen.

                              Zuletzt gebe ich dir gerne unumwunden recht in der Meinung, dass die Planer gar nicht die Zeit haben ...
                              denn jeder will schließlich die eine Suite mit Whirl-Pool im Zimmer, das Zimmer wo der Sonnenuntergang von 20-24 Uhr so schön zu bewundern ist, der direkte Meerblick, das Zimmer nahe beim Restaurant, fern vom Restaurant, wo man vom Zimmer direkt in den Pool hüpft, und was nicht alles angefragt wird
                              geschweige denn sind sie in der Lage den (Hotel-)Komplex täglich nach Anfragen und Wünschen neu umzumodeln.

                              Wo war jetzt mein Vorwurf nochmal?

                              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                drea-w
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @vonschmeling: Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, es ist so, dass es ihnen dort sehr gut gefällt. Das Zimmer ist sehr schön, das Essen gut, die Anlage so wie es sich die beiden vorgestellt haben und das Personal sehr nett und hilfsbereit, nur so mal schnell andere bauliche Vorraussetzungen kann auch das beste Personal nicht schaffen.

                                @ginus: Sie werden es nicht mehr versuchen, in die Dusche reinzukommen, so vernünftig sind sie. Meine Mutter sieht das relativ pragmatisch: "Früher hatte ich auch keine Dusche" :-).

                                Jedenfalls werde ich in Zukunft darauf achten und entsprechende Zimmer buchen und mich nur noch auf schriftliche Zusagen verlassen.

                                Und ich hatte die Frage hier nur gestellt, weil ich den beiden geraten habe, sich das auf alle Fälle vom Reiseleiter und dem Hotel bestätigen zu lassen.

                                Danke für eure Rückmeldungen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  zufuss
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Drea, wenn das Problem nur die Begehbarkeit der Dusche ist, es gibt doch für die Zukunft viele Hotels in denen alle Zimmer oder einige Kategorien "nur" eine Dusche haben. Das ist in den Bildern und Beschreibungen doch meist gut zu sehen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Inzwischen ziemlich o.t.
                                    Drea, doch ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es ihnen trotzdem gefällt und es wird in den Außenanlagen sicherlich Duschen geben, die sie benützen können.
                                    Ich find´s sogar klasse, wie sie das Problem so "sportlich" nehmen! 😉

                                    Das Problem - es ist kein reiserechtliches! - liegt in der Manie "beste" Zimmer im Forum zu erfragen und dann beim Hotel zu erbitten.
                                    Dadurch landen bei den Guestrelations oder dem FD täglich x Mails an, die allen möglichen Bedürfnissen von Feng Shui bis Morgensonne gerechte Zimmer verlangen. Leider leider gehen darin die "echten" Notwendigkeiten - barrierefreie Dusche - zwangsläufig unter.
                                    :?
                                    Der Reiseleiter kann einwirken, sofern ein Zimmer mit den erforderlichen Eigenschaften vorhanden ist. "Verlangen" kann er es nur, wenn sie (die Eigenschaften) expilzit zugesichert wurden.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #18

                                      vonschmeling, da kann ich dir nur zustimmen. Und bevor es noch weiter OT wird, denke ich, kann man hier schließen 😉

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