cédula de citación
-
Hallo,
habe eine Vorladung von der Juzgado de Primera Instancia bekommen.
Wurde per Einschreiben an meine Postadresse versand.
Alles auf Spanisch, Übersetzen mit dem Translator wird auch nur teilweise verstanden.
Geht wohl um einen Diebstahl den ich vor einiger Zeit im Urlaub hatte.
Wer kann mir nun helfen? Konsulat sagt sei nicht zuständig.
Im Vorraus vielen Dank. -
Bei www.pauker.at wird dir in fast jeder Sprache kostenfrei geholfen. Einfach den deutschen oder spanischen Text eingeben und die Übersetzung lässt nicht lange auf sich warten.
-
Ich würde einen Übersetzer nehmen, keinen Dolmetscher, es geht ja nur um schriftliches Übertragen, oder? In jeder größeren Stadt gibt es Übersetzungsbüros. Falls noch deutsche Behörden oder Versicherungen involviert sind/werden sollen, brauchst Du eh eine beglaubigte Übersetzung, da nützen Dir Websites oder Amateure nichts.
-
Ich hatte es so verstanden, dass zunächst erst einmal das Anschreiben von der juzgado verstanden. i.e. übersetzt werden soll, dann wäre ein Übersetzer nötig. Sollte es zu einer Verhandlung im Ausgangsland kommen, wird das Gericht bzw. die zuständige Behörde, wenn es sich z.B.um eine Zeugenaussage / Beschuldigtenvernehmung /Anklage handelt, einen Dolmetscher für die mündliche Verhandlung stellen. Vielleicht nennt der Betroffene ja noch ein paar Details.
Anmerkung: im Volksmund werden die Begriffe parallel verwendet, aber fachlich gesehen bedeutet übersetzen schriftlich, dolmetschen mündlich. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Also wie gesagt es geht wohl um eine Anzeige die ich bei der Polizei gemacht hatte weil ich bestohlen wurde, ich bin als Streithelfer aufgeführt.
Im Schreiben heißt es laut Übersetzer das es um die Teilnahme am Abschluss der mündlichen Verhandlung im Probeverfahren für Diebstahl/ Straftaten geht?!
Bei Rechten und Pflichten ist auch etwas erwähnt das Kosten von mir übernommen werden sollen.Hab eigentlich gedacht hier evtl. einen ähnlichen Fall zu lesen.
Hab auch erneut rumtelefoniert und bin letztendlich beim deutschen Konsulat der Kanaren gelandet. Die nette Frau meinte ich brauche mir keine Sorgen machen, muss nicht extra runterfliegen, die Verhandlung würde auch ohne mich stattfinden. Ich sollte nur dem Gericht mitteilen das ich mich ja in Deutschland aufhalte und auch berufstätig bin.
Habe dem Gericht das jetzt auch so gefaxt. Reaktion bisher keine.
Der Streitwert ( Gestohlenes) ist eben in Realation ziemlich gering, weshalb ich kein Übersetzungsbüro/ Dolmetscher, Anwalt, etc. involvieren wollte.
