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Welche Umbuchungsmöglichkeiten habe ich bei Streik für einen Rückflug?

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  • C.+S.C Offline
    C.+S.C Offline
    C.+S.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich spiele gerade gedanklich das worst-case-szenario unserer für nächste Woche anstehenden Reise durch und frage mich, welche Optionen ich im Fall der Fälle hätte:

    Gebucht ist ein Gabelflug FRA - SIN und retour 3 Wochen später BKK - FRA. Eine Buchung.
    Da es sich um LH-Flüge handelt, muss man ja heutzutage mit allem rechnen... 😉

    Nehmen wir also an, der Hinflug wird streikbedingt anulliert. Ich kann nun wohl
    a) mich von der Airline auf einen späteren Flug umbuchen lassen    oder
    b) mir die Kohle erstatten lassen.

    Nehmen wir mal an, ich kann bei Umbuchung erst 2 Tage später anreisen, was ich nicht möchte - also nehme ich die Kostenerstattung.
    Was ist mit dem Rückflug???

    Kann mir der - auf Wunsch - ebenfalls zeitgleich mit erstattet werden?
    Oder heißt es da - na, das ist doch erst in 3 Wochen, bis dahin, der wird ja planmäßig stattfinden....
    Vielleicht möchte ich ja nun gar nicht mehr reisen, weil, sagen wir mal - mein Schiff abgefahren ist und mir die gesamte Reise nix mehr nützt??   Dann würde ich ja quasi gezwungen, mich nach BKK zu begeben, nur um meinen Rückflug anzutreten oder ich setzt ihn halt in den Sand?

    Habe ich da eine Wahl?

    Das ich persönlich gar nicht reisen würde ist - zugegeben - nur rhetorisch, allerdings würde mich doch sehr interessieren, wie man sowas regeln kann.
    VG
    Konstanze

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Verstehe ich nicht, Du sagst doch selbst "eine Buchung", also sind Hin- und Rückflug auf einem Ticket gebucht und Du bekommst selbstverständlich den kompletten Ticketpreis erstattet.

      Oder habe ich hier was falsch gelesen?

      Interessant sind Deine Hotelbuchungen und ich gehe davon aus, daß Du welche hast und nicht als Backpacker unterwegs bist 😘

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Jau - isso.
        Nur für das Schiff und die Hotels und deren evtl. Ausfallkosten kann die Airline nicht in Anspruch genommen werden.
        Jederzeit allerdings für die Erstattung des Erlangten im Blick auf die bei ihr gebuchte Leistung.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • C.+S.C Offline
          C.+S.C Offline
          C.+S.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke Doc & VS
          Ja, eine Buchung - genau richtig.
          War mir eben nicht ganz klar, ob dass dann im Falle des Falles nicht in Hin- und Rück "aufgesplittet" wird.
          Ich MUSS dann also beide Strecken aufgeben? Man kann gar nicht die "halbe" Erstatung wählen?

          Ich dachte, man "behält" den Rückflug.  Die Wahrscheinlichkeit, zu einem halbwegs vernünftigen Preis dann noch kurzfristig was adäquates zu finden, dürfte ja gen Null tendieren 😞    Dann ist es - zumindest finanziell gesehen - wohl besser, sich umbuchen zulassen und ...Tage später anzukommen.

          Da fällt mir noch eine Frage ein:
          Bucht die LH nur auf eigene Flüge um oder setzten die einen möglicherweise auch  auf freie Plätze anderer Airlines, um einfach schneller wieder hinterherzukommen?

          LG Konstanze

          PS: Natürlich sind die Herbergen schon reserviert, aber wenigstens noch nicht bezahlt und stornierbar. Nix außergewöhnliches, aber dafür das Schmankerl zum Abschluss in BKK - dieses Mal das Shangri La. Ich hoffe, es ist ne gute Wahl 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Je nach Tarif kannst du m.W. auch Teilstrecken nutzen ohne insgesamt das Ticket zu verwirken.
            Diesbezüglich solltest du dich jedoch bei der Airline erkundigen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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