Preisminderung wegen falscher Angaben im Katalog
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Hallo zusammen,
Ich musste leider feststellen, dass viele Angaben im Katalog nicht der Realität entsprachen.
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Im Katalog war die Strandnähe von 150m angegeben. Leider musste ich feststellen, dass ich erst ca. 500m eine Hauptstrasse entlang gehen musste.
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Im Katalog war angepriesen worden, dass das Personal auch deutsch sprechen und verstehen kann. Leider verstand keiner, noch nicht mal die Dame an der Rezeption Deutsch geschweige denn konnten es sprechen.
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Laut Katalog, konnte man Erfrischungsgetränke und lokale Alkoholika 24 Stunden lang all inclusive trinken. Leider endete das all inclusive schon um 23 Uhr, sodass man ab diesem Zeitpunkt für die Getränke zahlen musste.
Jetzt zu meiner Frage. Sind das Gründe um eine Preisminderung des Reisepreises zu veranlassen, denn schließlich waren dass Kriterien die mich dazu veranlasst haben, dieses Hotel zu buchen.
Schönen Gruß
Dorstiborsti -
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Sehen wir mal von den mangelnden Sprachkenntnissen ab (das ist im Ausland nur eine Unannehmlichkeit) - ja, falsche Angaben zur Lage oder dem Verpflegungsangebot sind Minderungsgründe.
Bekanntlich sind aber für eine erfolgversprechende Einrede gewisse Voraussetzungen zu beachten - ganz elementar die umgehende Beschwerde vor Ort (und zwar bei der Reiseleitung, nicht im Hotel), sowie das Verlangen auf Abhilfe. Sofern diese nicht geboten werden kann sollte man sich die Beschwerde vom RL bestätigen lassen. Das gilt mindestens für die unzutreffenden AI-Zeiten.
Was die Lage betrifft: Auch hier wäre eine Beschwerde vor Ort hilfreich gewesen, ggf. hätte der Veranstalter Gelegenheit gehabt dir einen Umzug in ein dem Strand näher gelegenes Hotel anzubieten.Falls du diese Maßnahmen versäumt hast sieht es schlecht aus, ausgenommen du hast Zeugen, die deine Angaben bestätigen und nicht Mitreisende waren.
Die Minderungshöhe entnimmst du am besten der Frankfurter Tabelle, wobei ich einer Reklamation ohne die genannte Vorbereitung wenig Aussicht auf Erfolg prophezeihe ...
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Hinzu kommt, daß bei der Strandentfernung in nicht wenigen Fällen auch eine Angabe auf Basis der (im Katalog so nicht benannten) Luftlinie als statthaft gewertet wird.
Verrätst Du uns, um welches Hotel und welchen Anbieter es sich handelt? Es wäre u.U. nicht uninteressant die Ausschreibung zu lesen.
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@Holginho
Hinzu kommt, daß bei der Strandentfernung in nicht wenigen Fällen auch eine Angabe auf Basis der (im Katalog so nicht benannten) Luftlinie als statthaft gewertet wird.Wo doch jedem klar ist das 99% aller Urlauber mit einem Ultraleichtflieger bestückt sind- oder sich mit einem Deltasegler vom Dach des Hotels zum Strand stürzen

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Kleine "Anekdote":
Es gab mal den lustigen Fall, daß tatsächlich jemand beabsichtigte zu klagen, weil:
In der Ausschreibung stand: ca. 400 Meter
Die Luftlinie rd. 100 Meter betrug
Der Fußweg (gemessene) ca. 450 Meter...der Weg mit dem Shuttle aber (weil eine andere Wegführung nicht möglich) knapp 1000 m
Eine solch lange/weite Shuttle-Strecke ist natürlich völlig unzumutbar

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@vs
Falls du diese Maßnahmen versäumt hast sieht es schlecht aus, ausgenommen du hast Zeugen, die deine Angaben bestätigen und nicht Mitreisende waren.Ja warum nicht Mitreisnde? Wen denn sonst? Ganz und gar fremde Personen, die dies gar nicht betrifft? Ich denke, die sind schwer dazu zu animieren, oder nicht?
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@sealord
"Mitreisende" definiert in diesem Fall Personen, die zusammen mit dorstiborti die Reise angetreten haben und ihm auch schon vorher bekannt waren - also Familie, Freunde etc.
Deren Aussagen werden ggf. nicht als objektiv betrachtet.Falls die Reise nicht wahnsinnig teuer war ist diese Diskussion hier sowieso ziemlich müssig ...
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Ich bin sicher, dass eine Spezifikation nicht nur dir gedient hat ...

So eine Formulierung kann durchaus missverständlich sein. -
..um zu @dorstiborst zurückzukommen..als Reisender hat man bei Reisemängeln eine sog. "Mitwirkungspflicht" d.h. ich muß dem RV auch die Möglichkeit geben den Mangel vor Ort abzustellen. Ich muß also wie @vs schon schrieb, den Mangel zeitnah beim Reiseleiter anzeigen und Abhilfe verlangen. Versäumt man das sieht es nachher schlecht aus..ich denke in Anbetracht der hier eher geringen Chance bzw. auch geringen evtl. Erstattung würde ich das als Erfahrung verbuchen und jut is...
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Erstmal sage ich danke, dass ihr euch mit meinem Anliegen befasst habt. Zweitens habe ich natürlich die Reiseleitung über die Misstände informiert und ich Sie hat auch versucht mit dem Hotelmanager zu reden aber er ließ leider nichts dran machen.
Das Hotel heißt
http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_smartline+Vela-hid_373201.html
Gruß Dorstiborsti -
Hallo,
was ich jetzt lesen konnte war, dass in keiner der Katalogbeschreibungen ein 24h Allin versprochen wurde...nur bis 23 Uhr, 3 mal wurde die Entfernung zum Strand mit weniger als 500 Meter angegeben, ok 2 mal mit 150 Meter. Und wenn ich mir das bei Google Maps anschaue, stimmen jeweils beide Angaben...''direkt'' sinds 150 Meter,der Fussweg wird mit 500 Meter und Ach Gottchen 7 Minuten angegeben......
Von daher...aber ich lass mich von den Anderen da gerne etwas Besseren belehren. -
Das ist so nicht ganz richtig, angegeben ist beispielsweise bei Öger:
**All Inclusive:**Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform, Snacks von 14.30 bis 15.30 Uhr, nachmittags Kaffee/Tee und Kuchen. Erfrischungsgetränke und lokale Alkoholika 24 Stunden lang.und davon abweichend bei Neckermann:
All Inclusive: Buffets. Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke von 10.00 bis 23.00 Uhr. Nachmittags Snacks und Kaffee.
Für die Reise von @dorsti... gilt selbstverständlich nur die Beschreibung des Veranstalters bei dem er gebucht hat, auf erweiterte inkludierte Leistungen anderer Veranstalter besteht kein Anspruch.
Und ja, Angaben der Entfernung vom Strand gelten nach meinem Verständnis als Luftlinie. -
Nein, als Entfernung wird nicht üblicherweise die Luftlinie angegeben, wobei sich derlei in Zeiten solcher Tools wie Google Earth allerdings ja leicht schon im Vorwege der Reise recherchieren lässt.
Und ja, es gelten bezüglich der AI Zeiten nur die des Veranstalters, bei dem die Reise gebucht wurde. -
vonschmeling:
Sehen wir mal von den mangelnden Sprachkenntnissen ab (das ist im Ausland nur eine Unannehmlichkeit)Dazu mal eine Frage.
Es gibt durchaus Reisende, die die Hotelauswahl speziell danach treffen, ob unter anderem auch deutsch gesprochen wird. Nach entsprechender Angabe in der Katalogbeschreibung verlassen sie sich darauf und entscheiden sich genau deshalb für dieses Hotel. Ohne diese Angabe der deutschen Sprache hätten sie das Hotel nicht gebucht, weil sie eben keiner anderen Sprache mächtig sind.
Und dann ist es nur eine Unannehmlichkeit? -
Bei Öger kann ich auch nur Allin bis 23 Uhr finden ???
Und auch nur eine deutschsprachige Reiseleitung vor Ort; wobei die dann auch das deutschsprachiges Personal vor Ort sein könnte ???