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Ausgabeland des Reisepasses - Passagierangaben der Airline

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • monegeM Offline
    monegeM Offline
    monege
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe eine Frage an einen erfahrenen Reisebüro-Mitarbeiter:

    Ich muss bei BA zusätzliche Passagierangaben eingeben.
    Nun ist es so, dass meine Freundin einen deutschen Reisepass hat, der aber jedoch - da sie in der Schweiz wohnt - in der Botschaft in Bern ausgestellt wurde.
    Welches ist nun das Ausgabeland des Reisepasses? Deutschland oder die Schweiz?

    Danke für eure Hilfe!

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    • jo-jomaJ Offline
      jo-jomaJ Offline
      jo-joma
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich bin zwar kein RB-Mitarbeiter, aber in D wohnender Ausländer.
      Reicht das? 😉

      Mein australischer Ausweis wurde in GB (London) ausgestellt.
      Ich gebe bei Reisen an:
      Nationalität: AUS
      wohnhaft in: D
      Pass ausgestellt in: GB

      Hatte noch nie Probleme damit.

      Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***

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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Man kann es auch komplizieren.

        Ausgabeland?
        Es ist ein Deutscher Pass, egal wo sie ihn dir überreicht haben.
        Du bist deutscher Staatsbürger.
        Und die Nummer des Passes muss man angeben.
        Fertich.

        @ jo-joma
        Konnte dir keine PM senden.
        Als Nicht-EU-Bürger hast du die "Vorteile" von Schengen?
        (Ich weiß, GB ist nicht Schengen.)
        Aber als Aussi musst du  hier in D. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
        Oder hast du noch eine Geburtsurkunde mit Swastika?. sorry.
        Danke.

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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        • jo-jomaJ Offline
          jo-jomaJ Offline
          jo-joma
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @juanito
          Danke, dass du dich so um mich sorgst... 😉
          Ich habe auch noch einen NL-Pass. Daher entfällt alles andere.
          Je nach Reiseziel nehme ich dann das eine oder andere Dokument.
          Praktisch.

          P.S. Der NL-Pass ist in München ausgestellt.
                 Hätte ich auch als Bsp. nehmen können.

          Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***

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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich war nur Neugierig 😉

            Könnte dir Stories erzählen über den in Berlin ausgestellten Reisepass, der nicht von der DDR anerkannt wurde.
            Wir Eingemauerten hatten nur einen Behelfsmäßigen Personalausweis.
            Stand vorn drauf und verwirrte Franzosen, Italiener, Schweizer usw.

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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            • 5sonnen5 Offline
              5sonnen5 Offline
              5sonnen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch wenn es ein deutscher Pass ist, ist der Ausstellungsort Bern. 😉

              LG
              Monika

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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das Ausgabeland ist und bleibt Deutschland, Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.

                Ich habe aktuell Reisepaesse mit Ausstellungsort Abu Dhabi und Shanghai und als OE'si Wohnort in D.  Das interessiert aber niemanden; weder bei der Visa Beantragung noch bei der Passkontrolle.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • monegeM Offline
                  monegeM Offline
                  monege
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hmmm... 😱
                  Was denn nun? Der eine sagt dies, der andere das???

                  Deutschland oder Schweiz?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                    HC-Mitglied985931
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da der Paß weiterhin Eigentum der BRD bleibt, ist das Ausgabeland auch die BRD.

                    5sonnen, es wurde nicht nach dem Ausstellungsort gefragt 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soosiS Offline
                      soosiS Offline
                      soosi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ......deutsche Dokumente werden doch nur von der Deutschen Botschaft/Konsulat  im Ausland ausgestellt und sind somit deutsche Dokumente die auch gültig sind....oder sehe ich das falsch ?

                      Vaya con Dios y quiêreme como soy

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied985931H Offline
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                        HC-Mitglied985931
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nö, vor allem nicht, da Botschaften m.E. auch noch Hoheitsgebiet der betreffenden Länder sind...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • FrankenstephanF Offline
                          FrankenstephanF Offline
                          Frankenstephan
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das mit dem sog. Hoheitsgebiet stimmt nicht:

                          Gebäude von Botschaften oder Konsulaten: Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft oder ein Konsulat befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Art. 22 WÜD), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist jedoch nicht exterritorial. Die Botschaft und ihre Diplomaten genießen jedoch diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte. Botschaftensind nicht exterritorial, sondern gehören anerkanntermaßen grundsätzlich zum Staatsgebiet des Gastgeber- bzw. Empfangsstaates... Geklaut bei Wikipedia

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
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                            HC-Mitglied985931
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ok, lass ich mich drauf ein, wenn ich auch nicht immer Alles, was auf Wiki steht unangefochten glaube, exterritorial für mich was Anderes als Hoheitsgebiet ist, welches man dann auch noch definieren müsste 😉

                            Fakt ist, in das Feld gehört m.E. ganz klar Deutscheland und jut is 😄

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • FrankenstephanF Offline
                              FrankenstephanF Offline
                              Frankenstephan
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Da bin ich bei dir, vor allem ist der Besitzer eines deutschen Passes/Ausweises nicht Eigentümer dessen. Dies ist die BRD. Warum nur zahlen wir dann alle die Gebühren hierfür?? Aber das ist ein anderes Thema 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • regent0R Offline
                                regent0R Offline
                                regent0
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                monege:
                                Welches ist nun das Ausgabeland des Reisepasses? Deutschland oder die Schweiz?

                                Ich wäre schon mehr als nur erstaunt wenn die Schweiz nun auch deutsche Reisepässe ausstellen würde. 😄

                                Wilfried

                                °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ginusG Offline
                                  ginusG Offline
                                  ginus
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Keine Angst,

                                  regent0/Wilfried

                                  "Deutsche Reisepässe" ausstellen, das tut sie nicht, die Schweiz!

                                  Wie auch hier in ähnlichem Fall das "Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern" zu Handelsregister FAQ ausführt - siehe Punkt 4.
                                  http://www.handelsregister.lu.ch/faq_beglaubigungenx.pdf
                                   
                                  Musst nur Italien gegen Deutschland austauschen und schon stimmt es, jedenfalls die gemeinte Botschaft ist auch eine Berner. Was für "HRegV" gilt, damit muss sich auch die BA begnügen und kann keinen eigenen Modus Operandi einführen.

                                  PS: @ Frankenstephan
                                  das habe ich mich auch schon oft gefragt.

                                  Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                    regent0R Offline
                                    regent0
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @ginus:

                                    Schön das wir die gleiche Meinung, die Du hier noch untermauerst, vertreten können. 😉

                                    Wilfried

                                    °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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