Reiserücktritt wegen Krankheit, was muss man der Versicherung bestätigen?
-
sealord, es gibt Reiseversicherungen, die für solche Hoffnungsfälle eine Hotline anbieten, mit der man je nach Erkrankung abklären kann, ob man sofort stornieren soll oder abwarten darf. Da verliert man dann auch den Versicherungsschutz nicht.
Informier Dich mal. -
Hallo zusammen
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich habe vor zwei Jahren eine Reise stornieren müssen. Hatte so starke Rückenprobleme das ich nicht fliegen konnte. Hatte auch keine Probleme mit der Versicherung. Haben anstandslos bezahlt. Leider haben sich meine Rückenprobleme chronisch entwickelt. Jetzt zu meinem Anliegen. Gibt es Reiserücktrittsversicherungen die auch chronisch Kranke gegen eine höhere Premie versichern .Hat hier jemand Erfahrungen damit. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, petra.beyer54!

An sich ist die Idee die Absicherung im Falle des Eintretens einer unerwarteten schweren Erkrankung, das die Reise verhindert.
Allerdings gibt es auch Policen, die das Risiko einer erheblichen Verschlechterung abdecken (allerdings vorwiegend bei Verschlechterungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der bekannten Erkrankung stehenn - beispielsweise unvorhersehbare Folgen einer OP). Jedenfalls muss bei Abschluss der Versicherung die Anamnese lückelos dargelegt werden.
Am besten erkundigst du dich wirklich direkt bei verschiedenen Absicherern nach den Bedingungen - diese können je nach Spezifikation der Erkrankung recht unterschiedlich sein, und derlei wirst du kaum auf der öffentlichen Ebene eines der meistfrequentierten Reiseforen Deutschlands ausbreiten wollen, nehme ich mal an ... ?!
-
Allianz Global Assistance (Österreich)
Kann auch aus Deutschland und anderen Ländern aus abgeschlossen werden.
z.B. das Paket: Voll-Reiseschutz mit Storno (Einzel/Familie) und dann das Paket "Reiseschutz mit Storno ALL RISK MED"Wenn man das Paket nicht über das Internet der österr. Seite abschließen möchte, einfach die Niederlassung in Deutschland z.B. per E-Mail kontaktieren und sich ein entsprechendes Angebot schicken lassen.
Bin leider selbst betroffen, da chronisch krank.
-
Guten Morgen, ich habe folgendes Problem. Mein Lebenspartner hat Asthma. Ich habe im März einen Urlaub nach China gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinerlei Probleme.
Jetzt allerdings hat sich sein Zustand verschlechtet und der Arzt rät uns ab zu fliegen wegen der hohen Luftfeuchtigkeit das bekommt ihm nicht gut.(Er fühlt das Formular der Versichung aus) Er meinte auch, da wir ja vorher beim ihm und bei unserer Hausärztin (Internist) immer zur Kontrolle waren bestand zum Zeitpunkt der Buchung kein Grund nicht zu fliegen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass wenn eine Vorerkrankung vorliegt, die Reiseversichrung nicht in Kraft tritt. Ich habe vor keiner gebuchten Reise je der Versichrung etwas vorgelegt. Wenn mein Freund im Urlaub beim Arzt war ist das immer anstandslos bezahlt worden von der Versicherung. Nur waren die Reisen nicht so weit. Sollte in Peking, Vietnam oder China ein Problem mit der Luft auftreten habe ich schon Angst. Wer kann mir da einen Rat geben -
ich wäre sehr vorsichtig, wenn es um solche dinge geht.
versicherungen machen im schadensfall umfangreiche recherchen.um ganz sicher zu sein, würde ich gleich montag morgen, evtl sogar auf der hotline heute am sonntag, mit der versicherung AKV/RRV sprechen, ruhig, sachlich und mit allen aussagen eures arztes zur hand, um mir eine belastbare aussage geben lassen.
wenn die euch einen erstattbaren rücktritt zusagt, toll, wenn nicht, müsst ihr mit der AKV sprechen, falls ihr, entgegen ärztlichen rat, doch fahren wollt.diese natürlich auch schriftlich.
wenn etwas passieren sollte, seid ihr wenigstens finanziell nicht zu schaden gekommen.
mit offenen karten zu spielen ist in einem solchen fall immer das beste. -
Die Auskunft der Versicherung ist korrekt.
Dir wird die Schadensmeldung zugeschickt und dein Arzt muss den Fragebogen dann ausfüllen.Es geht darum, dass auch eine Reiserücktrittskostenversicherung bestimmte Bedingungen hat.
Somit ist z.B. eine Erkrankung, die schon früher existierte und sich jetzt verschlechtert hat und damit zum "Schadensfall" führte NICHT versichert.Also z.B. : Du hast schon seit einigen Jahren gesundheitliche Probleme mit dem Rücken und nun ist es so schlimm geworden, dass du nicht reisen kannst - in diesem Fall würde die RRV nicht zahlen. Deshalb muss der behandelnde Arzt auch schreiben WANN die Diagnose erstmals gestellt wurde.
Das sehe ich völlig anders,
um im Krankheitsfall eine Erstattung von der Versicherung zu bekommen, ist die schwere und Art der Krankheit unerheblich, und damit bedarf es auch keiner Auskunft dazu. Wo ist die Grenze frag ich mich? Bei einer Erkältung oder bei einer Lungenentzündung, ich muss beim Kauf einer Reise auch kein Attest vorlegen, das die absolute Gesundheit belegt. Ein Attest sollte genügen. Auch tritt kein nachweisbarer Schaden ein, denn ob ein Flugzeug mit 200 Passagieren oder mit 198 fliegt macht finanziell keinen Unterschied. Auch das Hotel hat keine Kosten, da keine Kosten entstehen wenn man nicht vor Ort sein kann.
Eine Reiserücktritt Versicherung ist keine Gewinnabsicherung für das Reiseunternehmen, sondern für den der reisen möchte. -
Das sehe ich völlig anders,
um im Krankheitsfall eine Erstattung von der Versicherung zu bekommen, ist die schwere und Art der Krankheit unerheblich, und damit bedarf es auch keiner Auskunft dazu. Wo ist die Grenze frag ich mich? Bei einer Erkältung oder bei einer Lungenentzündung, ich muss beim Kauf einer Reise auch kein Attest vorlegen, das die absolute Gesundheit belegt. Ein Attest sollte genügen. Auch tritt kein nachweisbarer Schaden ein, denn ob ein Flugzeug mit 200 Passagieren oder mit 198 fliegt macht finanziell keinen Unterschied. Auch das Hotel hat keine Kosten, da keine Kosten entstehen wenn man nicht vor Ort sein kann.
Eine Reiserücktritt Versicherung ist keine Gewinnabsicherung für das Reiseunternehmen, sondern für den der reisen möchte.@matrose20125 sagte:
Das sehe ich völlig anders,
Jaja... Wen sprichst du da denn an ?
Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016. -
@matrose20125 sagte:
Das sehe ich völlig anders,
Jaja... Wen sprichst du da denn an ?
Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016.@kourion sagte:
Jaja... Wen sprichst du da denn an ?
Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016.war wohl das Wort um Sonntag

-
Matrose20125, selten solch ein substanzloses Geschwafel von a bis z gelesen...

Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. -
Frage ist beantwortet - machen wir zu.
LG
Sokrates

