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Reiserücktritt wegen Krankheit, was muss man der Versicherung bestätigen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sealordS Offline
    sealordS Offline
    sealord
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    nun ja, Du hast schon recht und ich freue mich auch für Dich, dass es so gut ausging. 😉
    Ich weiß nur aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die Hoffnung nicht versichert ist. 😞

    Sealord

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    • zufussZ Offline
      zufussZ Offline
      zufuss
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      sealord, es gibt Reiseversicherungen, die für solche Hoffnungsfälle eine Hotline anbieten, mit der man je nach Erkrankung abklären kann, ob man sofort stornieren soll oder abwarten darf. Da verliert man dann auch den Versicherungsschutz nicht.
      Informier Dich mal.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • sealordS Offline
        sealordS Offline
        sealord
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Danke für diese Information. Das wußte ich bislang nicht.

        Sealord

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          grundsätzlich ist nie verboten, mit dem versicherer zu kommunizieren.
          wenn man sofort nach eintritt des versicherungsfalles kontakt zum verischerer aufnimmtund alle weiteren schritte bespricht, ist man immer auf der sicheren seite.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • petra.beyer.54P Offline
            petra.beyer.54P Offline
            petra.beyer.54
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo zusammen 
            Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich habe vor zwei Jahren eine Reise stornieren müssen. Hatte so starke Rückenprobleme das ich nicht fliegen konnte. Hatte auch keine Probleme mit der Versicherung. Haben anstandslos bezahlt. Leider haben sich meine Rückenprobleme chronisch entwickelt. Jetzt zu meinem Anliegen. Gibt es Reiserücktrittsversicherungen die auch chronisch Kranke gegen eine höhere Premie versichern .Hat hier jemand Erfahrungen damit.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, petra.beyer54! 😉

              An sich ist die Idee die Absicherung im Falle des Eintretens einer unerwarteten schweren Erkrankung, das die Reise verhindert.

              Allerdings gibt es auch Policen, die das Risiko einer erheblichen Verschlechterung abdecken (allerdings vorwiegend bei Verschlechterungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der bekannten Erkrankung stehenn - beispielsweise unvorhersehbare Folgen einer OP). Jedenfalls muss bei Abschluss der Versicherung die Anamnese lückelos dargelegt werden.

              Am besten erkundigst du dich wirklich direkt bei verschiedenen Absicherern nach den Bedingungen - diese können je nach Spezifikation der Erkrankung recht unterschiedlich sein, und derlei wirst du kaum auf der öffentlichen Ebene eines der meistfrequentierten Reiseforen Deutschlands ausbreiten wollen, nehme ich mal an ... ?!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alexa78A Offline
                Alexa78A Offline
                Alexa78
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Allianz Global Assistance (Österreich)
                Kann auch aus Deutschland und anderen Ländern aus abgeschlossen werden.
                z.B. das Paket: Voll-Reiseschutz mit Storno (Einzel/Familie) und dann das Paket "Reiseschutz mit Storno ALL RISK MED"

                Wenn man das Paket nicht über das Internet der österr. Seite abschließen möchte, einfach die Niederlassung in Deutschland z.B. per E-Mail kontaktieren und sich ein entsprechendes Angebot schicken lassen.

                Bin leider selbst betroffen, da chronisch krank.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • NaisiN Offline
                  NaisiN Offline
                  Naisi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Guten Morgen, ich habe folgendes Problem. Mein Lebenspartner hat Asthma. Ich habe im März einen Urlaub nach China gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinerlei  Probleme.  
                  Jetzt allerdings hat sich sein Zustand verschlechtet und der Arzt rät uns ab zu fliegen wegen der hohen Luftfeuchtigkeit das bekommt ihm nicht gut.(Er fühlt das Formular der Versichung aus)  Er meinte auch, da wir ja vorher beim ihm und bei unserer Hausärztin (Internist) immer zur Kontrolle waren bestand zum Zeitpunkt der Buchung kein Grund nicht zu fliegen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass wenn eine Vorerkrankung vorliegt, die Reiseversichrung nicht in Kraft tritt. Ich habe vor keiner gebuchten Reise je der Versichrung etwas vorgelegt. Wenn mein Freund im Urlaub beim Arzt war ist das immer anstandslos bezahlt worden von der Versicherung. Nur waren die Reisen nicht so weit. Sollte in Peking, Vietnam oder China ein Problem mit der Luft auftreten habe ich schon Angst. Wer kann mir da einen Rat geben

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • cjmddorfC Offline
                    cjmddorfC Offline
                    cjmddorf
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    ich wäre sehr vorsichtig, wenn es um solche dinge geht.
                    versicherungen machen im schadensfall umfangreiche recherchen.

                    um ganz sicher zu sein, würde ich gleich montag morgen, evtl sogar auf der hotline heute am sonntag, mit der versicherung AKV/RRV sprechen, ruhig, sachlich und mit allen aussagen eures arztes zur hand, um mir eine belastbare aussage geben lassen. 
                    wenn die euch einen erstattbaren rücktritt zusagt, toll, wenn nicht, müsst ihr mit der AKV sprechen, falls ihr, entgegen ärztlichen rat, doch fahren wollt.

                    diese natürlich auch schriftlich.

                    wenn etwas passieren sollte, seid ihr wenigstens finanziell nicht zu schaden gekommen.
                    mit offenen karten zu spielen ist in einem solchen fall immer das beste.

                    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • de la DivaD de la Diva

                      Die Auskunft der Versicherung ist korrekt.
                      Dir wird die Schadensmeldung zugeschickt und dein Arzt muss den Fragebogen dann ausfüllen.

                      Es geht darum, dass auch eine Reiserücktrittskostenversicherung bestimmte Bedingungen hat.
                      Somit ist z.B. eine Erkrankung, die schon früher existierte und sich jetzt verschlechtert hat und damit zum  "Schadensfall" führte NICHT versichert.

                      Also z.B. : Du hast schon seit einigen Jahren gesundheitliche Probleme mit dem Rücken und nun ist es so schlimm geworden, dass du nicht reisen kannst - in diesem Fall würde die RRV nicht zahlen. Deshalb muss der behandelnde Arzt auch schreiben WANN die Diagnose erstmals gestellt wurde.

                      Matrose20125M Offline
                      Matrose20125M Offline
                      Matrose20125
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Das sehe ich völlig anders,
                      um im Krankheitsfall eine Erstattung von der Versicherung zu bekommen, ist die schwere und Art der Krankheit unerheblich, und damit bedarf es auch keiner Auskunft dazu. Wo ist die Grenze frag ich mich? Bei einer Erkältung oder bei einer Lungenentzündung, ich muss beim Kauf einer Reise auch kein Attest vorlegen, das die absolute Gesundheit belegt. Ein Attest sollte genügen. Auch tritt kein nachweisbarer Schaden ein, denn ob ein Flugzeug mit 200 Passagieren oder mit 198 fliegt macht finanziell keinen Unterschied. Auch das Hotel hat keine Kosten, da keine Kosten entstehen wenn man nicht vor Ort sein kann.
                      Eine Reiserücktritt Versicherung ist keine Gewinnabsicherung für das Reiseunternehmen, sondern für den der reisen möchte.

                      KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Matrose20125M Matrose20125

                        Das sehe ich völlig anders,
                        um im Krankheitsfall eine Erstattung von der Versicherung zu bekommen, ist die schwere und Art der Krankheit unerheblich, und damit bedarf es auch keiner Auskunft dazu. Wo ist die Grenze frag ich mich? Bei einer Erkältung oder bei einer Lungenentzündung, ich muss beim Kauf einer Reise auch kein Attest vorlegen, das die absolute Gesundheit belegt. Ein Attest sollte genügen. Auch tritt kein nachweisbarer Schaden ein, denn ob ein Flugzeug mit 200 Passagieren oder mit 198 fliegt macht finanziell keinen Unterschied. Auch das Hotel hat keine Kosten, da keine Kosten entstehen wenn man nicht vor Ort sein kann.
                        Eine Reiserücktritt Versicherung ist keine Gewinnabsicherung für das Reiseunternehmen, sondern für den der reisen möchte.

                        KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #31

                        @matrose20125 sagte:

                        Das sehe ich völlig anders,

                        ❓ Jaja... Wen sprichst du da denn an ? 😀 Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Matrose20125, selten solch ein substanzloses Geschwafel von a bis z gelesen...😳
                          Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Kourion

                            @matrose20125 sagte:

                            Das sehe ich völlig anders,

                            ❓ Jaja... Wen sprichst du da denn an ? 😀 Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016.

                            Ahotep2A Offline
                            Ahotep2A Offline
                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @kourion sagte:

                            ❓ Jaja... Wen sprichst du da denn an ? 😀 Die User haben vor Jahren geschrieben, zwischen 2014 und 2016.

                            war wohl das Wort um Sonntag😂

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH HABERLING

                              Matrose20125, selten solch ein substanzloses Geschwafel von a bis z gelesen...😳
                              Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert.

                              KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                              #34

                              @Haberling
                              #So ist es. Und die Versicherung schickt einem auch die entsprechenden Formulare für den Arzt zum Ausfüllen zu. So gehandhabt vom ADAC.
                              -----------------------------
                              @Ahotep 😄

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SokratesS Offline
                                SokratesS Offline
                                Sokrates
                                Experte Istanbul
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Frage ist beantwortet - machen wir zu.
                                LG
                                Sokrates

                                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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