Kind= Erwachsener, Erwachsener= Kind
-
Suche nach (reiserechtliche) Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:
Wir interessieren uns für ein Hotel mit bestimmten Zimmern, die jedoch nur mit der Konstellation 3 Erw. - 1 Kind buchbar sind.
Preislich läge es für uns noch im Rahmen, eines der beiden Kinder als Vollzahler anzugeben.
Nur ist die Frage, ob sich ggfs. der Hotelier dann querstellt oder es ihm egal ist, wenn er ein Kind als Vollzahler abrechnen kann.
Lt. Veranstalter wäre es kein Problem, nur will ich nicht ankommen und beim Check-in Scherereien haben.
Momentan ist das Hotel wg. Winterpause nicht zu erreichen. -
Erfahrungsgemäß ist dem Hotelier wurscht ob der Erwachsene noch ein Kind ist, sofern er seine Penunsen bekommt.
Eine "rechtliche" Relevanz kann ich hier auch nicht erkennen ... :? -
Rechtlich ist ein gebuchter Volljähriger halt minderjährig...

-
Der Veranstalter hat ja bereits kommuniziert, dass es kein Problem ist das Kind als Vollzahler einzubuchen.
Vollzahler ist nicht mit "Volljährigkeit" zu verwechseln (sh. curis Beitrag), insofern auch rechtlich nicht relevant. Die Notwendigkeit der Volljährigkeit spielt bei anderen Aspekten eine Rolle, nicht jedoch bei der Mitbelegung eines Hotelzimmers.Welche Erfahrungen ich mit der entsprechenden Haltung von Hoteliers zum Thema Vollzahler habe, hatte ich ja bereits geschrieben.
-
@sandy
Bist du sicher, dass dein Beitrag so korrekt ist?
2 Erwachsene und 4 Kinder zu buchen und in umgekehrter Konstellation anzureisen halte ich nicht für besonders ratsam und bezweifle stark, dass das Hotel sich dafür ggf. "nicht interessiert"?!

-
Alles klar....auch das RB meinte - wäre kein Problem.
-
vonschmeling, ich hatte zuerst auch überlegt, aber wenn man das "als" als "in der Variante" übersetzt, wird ein Schuh draus

-
@doc
Meinen herzlich empfundenen Dank - leider hat mir rotel keine Blitzbirnen unter den Weihnachtsbaum gestell!
